Prozentuale Regelung vs Fahrtenbuchmethode für Selbstständige: Berechnung, Beispiel & Gegenüberstellung
Wenn du dich fragst, ob für dich als Selbstständige oder Selbstständiger ein Fahrtenbuch oder die prozentuale Regel günstiger ist, solltest du eine Berechnung aufstellen.
Folgende Daten sind dazu nötig:
- der Bruttolistenpreis (neu),
- die jährliche Fahrleistung,
- die laufenden Kosten z.B. für Benzin und Kfz-Versicherung,
- die Kilometer von zu Hause bis zur Arbeit,
- die mögliche Abschreibung (Firmenfahrzeuge werden meist über mindestens 8 Jahre abgeschrieben).
Ein Beispiel: Der Firmenwagen hat neu einen Bruttolistenpreis von 30.000 Euro. Du fährst damit 30.000 Kilometer im Jahr: 30 Prozent (9.000 Kilometer) sind Privatfahrten.
Steuerlast nach der prozentualen Regelung anhand des Beispiels:
- Nach der prozentualen Regelung beträgt der geldwerte Vorteil des Firmenwagens
- 2 % der tatsächlichen Anschaffungskosten 600 Euro im Monat bzw. 7.200 Euro im Jahr
- Bei Fahrzeugen mit einem Emissionswert von nicht mehr als 132 g (2023) werden 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten berechnet mit 450 Euro monatlich bzw. 5.400 Euro im Jahr
Das macht also 7.200 Euro bzw. 5.400 Euro aus, die den Gewinn erhöhen und zu versteuern sind. Bei einem angenommenen Steuersatz von 40 % würde dich die Privatnutzung also im ersten Fall 2.880 Euro und im zweiten Fall 2.160 Euro Steuerlast bedeuten.
Steuerlast nach Fahrtenbuchmethode anhand des Beispiels:
- Mit der Fahrtenbuchmethode wäre wie folgt zu rechnen: Es werden die jährlichen Kosten für Benzin, Kfz-Versicherung, Wartung sowie Abschreibung zusammengerechnet. Der Gesamtbetrag liegt in diesem Beispiel bei 10.000 Euro.
- Diese Kosten werden auf die Gesamtkilometer umrechnet und ergeben 0,42 Euro (12.600 Euro / 30.000 Kilometer).
- Die Privatnutzung als Reisezweck beträgt 9.000 Kilometer, wodurch sich ein Betrag von 3.780 Euro ergibt (9.000 x 0,42 Euro).
- Für die Fahrten zur Arbeitsstelle werden 220 Arbeitstage unterstellt, hin und zurück 20 Kilometer (= 4.000 Kilometer). Das ergibt dann 1.680 Euro.
Insgesamt würden bei der Fahrtenbuchmethode somit 5.460 Euro der Versteuerung zu Grunde liegen. Bei einem angenommenen Steuersatz von 40 Prozent 2.184 Euro.
Die Steuerersparnis mit der Fahrtenbuchmethode wären somit bei diesem Beispiel im ersten Fall 696 Euro bzw. im zweiten Fall 24 Euro im Jahr.