Mahnwesen im Rahmen der Debitorenbuchhaltung
Hält ein Kunde sein Zahlungsziel nicht ein, versenden die Mitarbeiter der Debitorenbuchhaltung Zahlungserinnerungen und Mahnungen und leiten bei weiterhin verstrichenen Zahlungsfristen gerichtliche oder außergerichtliche Mahnverfahren ein.
So können sie entweder einen Rechtsanwalt mit der Eintreibung der offenen Forderungen gegenüber den Debitoren beauftragen oder das Debitorenrisiko an ein Inkassobüro weitergeben (außergerichtliches Mahnverfahren). Ziel ist, einen Mahnbescheid zu erwirken.
Falls die außergerichtliche Mahnung keine Früchte trägt oder der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, kannst du ihn auf Zahlung verklagen. Das gerichtliche Mahnverfahren lohnt sich aber meist eher bei größeren Beträgen, denn hier fallen zusätzlich Kosten für das Gericht und den Rechtsanwalt an.