Umsatzsteuervoranmeldung für Einzelunternehmer
Bei der Buchführung für Einzelunternehmer spielt auch die Umsatzsteuer eine Rolle. Prinzipiell unterliegst du der Umsatzsteuerpflicht. Du rechnest also in bestimmten Abständen (meist monatlich) aus, wie viel Mehrwertsteuer du mehr eingenommen als ausgegeben hast. Die Differenz musst du mit einer Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) beim Finanzamt anmelden und sie schließlich überweisen oder abbuchen lassen. Erfahre in unserem Beitrag, wie die Umsatzsteuervoranmeldung genau funktioniert.
Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt. Du kannst sie beim Finanzamt beanspruchen, wenn dein Umsatz (nicht dein Überschuss!) im Vorjahr unter 22.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro steigen wird. Du musst dann keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Erfahre hier mehr zur Kleinunternehmerregelung.
Zum Stichtag musst du dann deine Umsatzsteuer-Jahreserklärung einreichen. Hast du in deinen Voranmeldungen alles richtig gemacht, entsteht hier in der Regel keine Zahllast. Musstest du unterjährig keine UStVA machen, ergibt sich deine Steuerlast aus dieser Jahreserklärung.
Damit du die Termine für die UStVA und die Umsatzsteuererklärung nicht verpasst, haben wir hier die komplette Übersicht für Einzelunternehmer: Steuertermine im Überblick.