Kleingewerbe anmelden: Alles Wichtige zur Anmeldung, Behörden und Voraussetzungen

Bist du bereit, den ersten kleinen Schritt in Richtung Selbständigkeit zu wagen? Die Anmeldung eines Kleingewerbes könnte genau das Richtige für dich sein!
Doch was verbirgt sich hinter einem Kleingewerbe? Wie klein oder groß darf es sein? Und was genau ist der Unterschied zu einem Nebengewerbe?
Wenn du ein Kleingewerbe anmelden möchtest, solltest du zunächst die genauen Kriterien und Voraussetzungen dafür kennen. In diesem Ratgeber gehen wir allen Fragen rund um das Kleingewerbe ausführlich auf den Grund.
Was gilt als Kleingewerbe?
Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, das nicht den strengen Regeln des Unternehmensgesetzbuches (UGB) unterliegt. Du brauchst dafür keine Eintragung im Firmnenbuch und bist offiziell kein Kaufmann. Du unterliegst daher auch nicht der Bilanzierungspflicht, was den bürokratischen Aufwand gering hält.
Ein Kleingewerbe wird oft von einem Einzelunternehmer oder einem Kleinunternehmer geführt und macht eher bescheidene Jahresgewinne. Offiziell musst du mit deinem Kleingewerbe auch keinen Mindestumsatz erreichen. Es ist nur wichtig, dass du überhaupt Gewinne erzielst.
Nach oben gibt es allerdings gewisse Umsatzgrenzen, die du nicht übersteigen darfst. Um ein Kleingewerbe zu betreiben, darfst du
- max. 35.000 Euro Umsatz ( bis 2024) bzw. max. 55.000 Euro Umsatz brutto (ab 2025)
Falls du mit deinem Geschäftsbetrieb diese Grenzen überschreitest, bist du kein Kleingewerbetreibender mehr und musst deine ursprünglich gewählte Rechtsform in eine OHG oder KG umwandeln. Damit bist du zur doppelten Buchführung verpflichtet.
Du kannst als Kleingewerbetreibender von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen. Dann gelten für dich andere Umsatzgrenzen. Wo sich diese befinden, erklären wir dir gleich noch ausführlich. Verzichtest du auf die Kleinunternehmerregelung, kannst du für dein Kleingewerbe den Vorsteuerabzug nutzen.
Grundsätzlich musst du als Kleingewerbetreibender Einkommenssteuer abführen.
Mögliche Rechtsformen für Kleingewerbe
Wenn du ein Kleingewerbe gründen möchtest, hast du die Wahl zwischen zwei verschiedenen Rechtsformen:
1. Einzelunternehmer: Gründest du dein Kleingewerbe allein, startest du als Einzelunternehmer. Du haftest persönlich mit deinem gesamten Privatvermögen. Im Gegenzug benötigst du für die Gründung kein Startkapital.
2. GesbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Wenn du dein Kleingewerbe zusammen mit anderen natürlichen Personen gründen möchtest, ist eine GesbR notwendig. Hier haften alle Beteiligten mit ihrem Privatvermögen.
Wichtig zu wissen ist: Egal ob Einzelunternehmer oder GesbR – als Kleingewerbetreibender trägst du die volle persönliche Haftung mit deinem Vermögen. Es gibt keine Möglichkeit, dieses Risiko zu begrenzen oder zu reduzieren.
Kleingewerbe oder Kleinunternehmen anmelden: Das ist der Unterschied
Vielleicht fragst du dich gerade, wo denn genau der Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und einem Kleinunternehmen liegt? Lass uns daher die Begriffe nochmals klar voneinander abgrenzen.
Ein Kleingewerbe
- ist ein Begriff aus dem Unternehmensgesetzbuch.
- muss als Rechtsform Einzelunternehmer oder eine GesbR sein.
- benötigt keinen Firmenbucheintrag und unterliegt somit nicht den strengen Vorschriften des UGB.
- darf einen Umsatz von 700.000 Euro pro Kalenderjahr nicht überschreiten (Stand: 2025).
Ein Kleinunternehmen
- ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht (UStG).
- kann verschiedene Rechtsformen haben.
- muss keine Umsatzsteuer abführen.
- darf einen Umsatz von 35.000 Euro (Stand 2024, ab 2025 Umsatz von 55.000 Euro brutto) im laufenden Kalenderjahr nicht überschreiten.
In beiden Fällen kannst du als Kleingewerbetreibender von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.
Fassen wir zusammen: Das Kleingewerbe ist eine allgemeine Bezeichnung für ein kleines gewerbliches Unternehmen. Das Kleinunternehmen ist eine spezifische rechtliche Regelung für Unternehmen, die bestimmte Umsatzgrenzen einhalten.
Diese Unterlagen brauchst du zur Anmeldung eines Kleingewerbes
Um dein Kleingewerbe anzumelden, benötigst du folgende Unterlagen:
- Personalausweis
- Meldebescheinigung
- ggfls. Aufenthaltserlaubnis
Für die Anmeldung eines Gewerbes in speziellen Branchen können eventuell zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Zum Beispiel benötigst du für die Anmeldung von einem überwachungsbedürftigen Gewerbebetrieb ein polizeiliches Führungszeugnis.
Möchtest du dich als Gewerbetreibender mit einem zulassungspflichtigen Handwerksbetrieb selbständig machen, ist die Eintragung in die Innung (Wirtschaftskammer Österreich – Fachverband) notwendig. Die Innung dient als Verzeichnis für verschiedene handwerkliche Berufe. Durch die Eintragung erhältst du eine Handwerkskarte, die unverzichtbar für eine erfolgreiche Gewerbeanmeldung ist.
Diese Kosten fallen bei der Anmeldung eines Kleingewerbes an
Die Gewerbeanmeldung in Österreich hat über das Portal GISA zu erfolgen und ist kostenlos.
So meldest du dein Kleingewerbe an
Um dein Kleingewerbe beim Gewerbeamt anzumelden, ist eine normale Gewerbeanmeldung erforderlich. Die Gewerbeordnung (GewO) macht da keinen Unterschied zwischen einem Kleingewerbe und einem normalen Handelsgewerbe.
Du fragst dich jetzt bestimmt, wann du dein Kleingewerbe anmelden musst! Am besten, bevor du mit dem Gewerbebetrieb startest. Falls du dein Kleingewerbe rückwirkend anmelden möchtest, solltest du dies innerhalb der nächsten 3 Monate tun. Zwar kann die Anmeldung bis zu 60 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit nachträglich erfolgen. Abhängig von der Dauer der Verspätung können dir als Gründer jedoch hohe Geldstrafen von bis zu 1.000 Euro blühen.
Wichtig zu wissen:
Bei einem Kleingewerbe muss aus dem Firmennamen ersichtlich sein, wer hinter diesem Kleinunternehmen steht. Dein Vorname und Nachname muss Teil des Firmennamens sein. Fantasienamen sind also raus!
Anmeldung beim Gewerbeamt
Wenn du dein eigenes Kleingewerbe starten möchtest, so ist die persönlich vor Ort beim Gewerbeamt bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat oder über das Onlineportal GISA möglich.
Für die Anmeldung deines Gewerbebetriebs benötigst du folgende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Unterlagen über akademische Grade
- ggf. Befähigungsnachweise
- Personen, die höchstens 5 Jahre in Österreich wohnhaft sind benötigen einen Strafregisterauszug
- das ausgefüllte Anmeldeformular GewA 1
Am einfachsten ist es, wenn du dir das Anmeldeformular zuvor entweder online herunterlädst oder es dir vor Ort im Gewerbeamt abholst. Beim Ausfüllen kannst du dich an der Ausfüllhilfe zur Kleingewerbeanmeldung orientieren.
Nach der Anmeldung als Kleingewerbetreibender wird dir der Gewerbeschein erfahrungsgemäß direkt vor Ort ausgestellt.
Möchtest du einen handwerklichen Gewerbetrieb gründen, ist eine Gewerbelizenz für die Gewerbeanmeldung notwendig. Die bekommst du, wenn du dich bei der Innung eintragen lässt. Unser Ratgeber-Artikel zur Eintragung in zur Innung informiert dich ausführlich über diese besondere Genehmigung.
Anmeldung beim Finanzamt
Die Anmeldung eines Kleingewerbes beim Finanzamt ist recht unkompliziert. Du füllst lediglich den Betriebserfassungsbogen Verf15 zur steuerlichen Erfassung aus. Das kannst du bequem online per Finanzonline erledigen.
Falls du dir mit einigen Angaben unsicher bist, bietet dir die mit dem Formular verlinkte Erklärungs- und Ausfüllhilfe Orientierung.
In dem Fragebogen kannst du unabhängig von der gewählten Unternehmensform auswählen, dass du als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Ziff. 27 UStG eingestuft werden möchtest. Die Bedingung ist, dass du mit deinem Jahresumsatz nicht mehr als 35.000 Euro im Vorjahr und 55.000 Euro im aktuellen Kalenderjahr erwirtschaftest.
Alles zu dieser Sonderregelung erfährst du hier in unserem Ratgeber-Beitrag zur Kleinunternehmerregelung.
Anschließend bekommst du deine Steuernummer zugeschickt. Diese ist eine Pflichtangabe auf deinen Ausgangsrechnungen. Falls du umsatzsteuerpflichtig bist, benötigst du ebenfalls eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Anmeldung bei der WKO
Wenn du ein Gewerbe anmeldest, bist du automatisch Mitglied in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).
Diese ist zuständig für die Eintragung zur Innung bzw. deinem Fachverband.
Eine WKO-Mitgliedschaft bietet dir wertvolle Vorteile. Hierzu zählen unter anderem eine starke Interessenvertretung sowie Zugang zu Beratungsdiensten und Networking-Möglichkeiten.
Ausführliche Informationen zu den Bedingungen und Leistungen der IHK kannst du auch in unserem Ratgeber-Text zur WKO-Mitgliedschaft nachlesen.
Anmeldung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)
Nachdem du dein Kleingewerbe gegründet hast, ist es wichtig, dass du dich innerhalb einer Woche bei der SVS für deine Branche anmeldest.
Die SVS ist die für dich zuständige Sozialversicherung und bietet dir als Kleingewerbetreibender eine gesetzliche Unfallversicherung. Möchtest du mehr über die SVS erfahren, dann klick dich zu unserem Ratgeber-Artikel Sozialversicherung anmelden.
Anmeldung bei der Allgemeinen Unfallsversicherungsanstalt AUVA
Sobald du einen oder mehrere Mitarbeiter in deinem Kleingewerbe einstellst, benötigst du auch eine Betriebsnummer. Diese Nummer ist entscheidend für deine Lohnbuchhaltung. Du kannst die Betriebsnummer einfach online über den Betriebsnummernservice der AUVA beantragen.
Gesellschaftsvertrag erstellen (nur bei GesbR)
Gründest du dein Kleingewerbe nicht alleine, wirst du dein Unternehmen als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GesbR) führen. Eine GesbR ist unkompliziert, sowohl bei der Gründung als auch bei der späteren Buchführung.
Rein rechtlich gesehen ist es zulässig, wenn du und dein Geschäftspartner den GesbR-Vertrag mündlich schließen. Um mögliche Unstimmigkeiten und Missverständnisse zu vermeiden, ist ein Gesellschaftsvertrag allerdings absolut empfehlenswert.
Unser Tipp: Nutze den kostenlosen GesbR Mustervertrag von sevdesk.
Geschäftskonto eröffnen
In Österreich ist ein Geschäftskonto verpflichtend, um eine klare Trennung zwischen deinen geschäftlichen und privaten Finanzen zu gewährleisten. Dadurch erleichterst du dir die Buchhaltung enorm.
Unser Tipp: Wusstest du, dass du dein Online-Banking in die Buchhaltungssoftware von sevdesk integrieren kannst? So behältst du stets den Überblick über alle deine Transaktionen bzw. deinen Jahresumsatz und kannst wichtige Auswertungen wie die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) mit nur einem Klick abrufen.
Kleingewerbe als Nebengewerbe führen
Du kannst dein Kleingewerbe auch als Nebengewerbe führen. Dann kannst du weiterhin von der Sicherheit deines festen Gehaltes profitieren und probierst nebenbei den Start in die Selbständigkeit. Ein großer Pluspunkt dabei ist, dass du weiterhin über deinen Hauptarbeitgeber sozialversichert bist.
Im Gegensatz zum Kleingewerbe gibt es bei einem Nebengewerbe keine festgelegte Verdienstgrenze. Aber um dein Kleingewerbe als Nebengewerbe anzumelden, musst du bestimmte Kriterien erfüllen:
- Du solltest nicht mehr als die Hälfte deiner wöchentlichen Arbeitszeit dafür aufwenden.
- Du solltest nicht mehr als die Hälfte deines Einkommens daraus generieren.
Entscheidend ist demnach, wie hoch dein zeitlicher Umfang für deine Haupttätigkeit ist und wie viel du damit verdienst. Zusätzliche Einnahmen können nämlich deine Sozialversicherungsbeiträge und Steuerpflichten beeinflussen.
Wenn du tiefer in das Thema eintauchen möchtest, findest du in unserem Ratgeber Nebengewerbe anmelden noch mehr Informationen.
Kleingewerbe vs. Handelsgewerbe: Vor- und Nachteile
Jetzt fragst du dich vielleicht, ob du eher ein Kleingewerbe oder ein Handelsgewerbe anmelden solltest? Um dich bei deiner Entscheidung zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Vor- und Nachteile des Kleinunternehmens gegenüber einem Handelsunternehmen zusammengefasst.
Vorteile Kleingewerbe:
- Du benötigst kein Startkapital.
- Die Anmeldung beim Gewerbeamt ist unkompliziert.
- Die Gründungskosten sind gering.
- Es besteht keine strenge Buchführungspflicht.
- Du kannst von der Kleinunternehmerregelung profitieren.
Nachteile Kleingewerbe:
- Du haftest persönlich (unbeschränkt).
- Es gelten strenge Umsatzgrenzen.
- Der Name muss Vor- und Nachnamen beinhalten, du kannst keine Fantasienamen verwenden.
- Das Wachstum deines Unternehmens ist begrenzt.
Dein Kleingewerbe im Griff: Praktische Buchführungshilfen
Wenn dein Kleingewerbe nicht im Firmenbuch eingetragen ist, kannst du deine Gewinne einfach mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) ermitteln. Durch diese Gegenüberstellung berechnest du deine Steuerlast. Dafür ist es wichtig, dass deine Buchführung stets aktuell ist.
Für eine optimale Organisation haben wir praktische Buchführungshilfen für dich zusammengestellt:
- Bewahre Belege digital auf
- Führe ein separates Geschäftskonto
- Behalte alle Rechnungen im Blick
- Halte Umsatzgrenzen ein
- Nutze eine intuitive Buchhaltungssoftware für Kleinunternehmer
Zusammenfassung
Das Kleingewerbe bietet optimale Bedingungen, um in die selbständige Tätigkeit zu starten.
Die Anmeldung als Kleingewerbetreibender erfolgt bei deinem zuständigen Gewerbeamt der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat. Anschließend erhältst du als Gewerbetreibender deinen Gewerbeschein, die Gewerbelizenz und musst beim Finanzamt den Betriebseröffnungsbogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Weitere Schritte umfassen das Eröffnen eines Geschäftskontos, die Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) und die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS).
Für dich als Kleingewerbetreibender ist es ist ratsam, von Anfang an ein innovatives Buchhaltungsprogramm zu nutzen. So kannst du sicherstellen, dass deine Buchführung korrekt ist und du keine Rechnungen vergisst. Außerdem ersparst du dir eine Menge Zeit und Nerven!
Häufig gestellte Fragen zum Thema Kleingewerbe anmelden
Wir haben für dich die wichtigsten Fragen zum Thema Kleingewerbe nochmals kurz und prägnant zusammengefasst.