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Selbstständigkeit anmelden

Selbständigkeit anmelden – Das musst du als Gründer tun

Aktualisiert am
13
.
08
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2025
Schriftzug auf Asphalt

Du bist bereit, den Sprung in die Selbständigkeit zu wagen? Als dein eigener Chef genießt du viele Freiheiten wie Flexibilität und Unabhängigkeit. Bevor du richtig durchstarten kannst, solltest du dich als Gründer mit einigen wichtigen Themen auseinandersetzen, wie z. B. wo und wie du deine Selbständigkeit anmeldest. Lass uns deinen Start in die Selbständigkeit gemeinsam angehen. In diesem Ratgeber bekommst du alle Informationen, die du auf deinem Weg in deine erfolgreiche Selbstständigkeit brauchst.

Gewerbe vs. freiberufliche Tätigkeit

Deine Geschäftsidee steht und du bist motiviert, so schnell wie möglich loszulegen. Die Anmeldung deiner Selbständigkeit ist jetzt der erste große Schritt. Dafür musst du erst einmal wissen, ob du für deine Selbständigkeit eine Gewerbeanmeldung benötigst, oder ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Diese Zugehörigkeit bestimmt nicht nur wo du deine Geschäftsidee anmeldest, sondern ist auch steuerlich von Bedeutung.

Wichtig zu wissen: Du kannst nicht frei entscheiden, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender tätig werden möchtest. Die Tätigkeitsbereiche sind anhand von Kriterien klar festgelegt.  

Lass uns einen Blick darauf werfen, wie das Gesetz ein Gewerbe definiert. In § 23 Absatz 2 des Einkommenssteuergesetz (EStG) heißt es „„Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind:

Abs. 1. Ziffer 1: Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung der Land- und Forstwirtschaft noch als selbständige Arbeit anzusehen ist."

Wenn du z. B. einen Laden eröffnen willst, handwerkliche Arbeiten anbietest oder einen Gaststättenbetrieb betreibst, fällt dies unter die gewerbliche Selbständigkeit und die Gewerbeanmeldung ist notwendig.  

Als Freiberufler hingegen arbeitest du eigenständig für verschiedene Kunden, ohne fest angestellt zu sein. In § 22 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) heißt es in Abs. 1 Ziff. 1: „Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Zu diesen Einkünften gehören nur

lit. a) Einkünfte aus einer wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeit. Dazu zählen auch Einkünfte aus Stipendien für eine der genannten Tätigkeiten, wenn diese wirtschaftlich einen Einkommensersatz darstellen und keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind […].”

Eine freiberufliche Selbständigkeit liegt vor, wenn du  

  • selbständig und eigenverantwortlich tätig bist
  • eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausübst
  • eine Vergütung üblicherweise auf Honorarbasis erfolgt
  • nicht dem Unternehmensgesetzbuch unterliegst
  • die Buchhaltungspflichten grundsätzlich weniger Aufwand erfordern
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Gewerbe anmelden

Möchtest du eine gewerbliche Selbständigkeit ausüben, führt dich der erste Gang zur Gewerbebehörde.  Das ist die jeweilige Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat der jeweiligen Bundeshauptstadt. Generell kann in Österreich jeder ein Gewerbe anmelden, der volljährig ist. Mit der Gewerbeanmeldung können weitere bürokratischen Schritte auf dich zukommen, wie bspw. der Eintrag ins Firmenbuch oder die Anmeldung bei der WKO.

In unserem ausführlichen Ratgeber-Artikel Gewerbe anmelden bekommst du alle wissenswerten Informationen.  

Wichtig zu wissen: Wer eine Selbständigkeit im Handwerk anstrebt, muss sich ebenfalls bei der zugehörigen Innung registrieren. Auch für die Anmeldung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes ist eine besondere Erlaubnis erforderlich.

Als Freiberufler anmelden

Als Freiberufler brauchst du kein Gewerbe anzumelden. Da du „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ erzielst, fällt die freiberufliche Tätigkeit nicht unter die Gewerbeordnung (GewO).

Allerdings solltest du nachweisen können, dass deine Tätigkeit wirklich freiberuflich ist – z. B. durch entsprechende Abschlüsse oder Referenzen. Deine freiberufliche Selbständigkeit solltest du VOR Aufnahme deiner Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt anmelden, um steuerlich erfasst zu werden.

Alles, was du zur Anmeldung wissen musst, haben wir dir in unserem Ratgeber-Artikel Freiberufler anmelden zusammengefasst.

Entscheide dich für die richtige Rechtsform

GmbH, Einzelunternehmen oder doch eher eine OHG? Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft? Bevor du deine Selbständigkeit anmeldest, solltest du dir im Klaren darüber sein, unter welcher Rechtsform du dein Unternehmen anmelden möchtest. Je nachdem, welche Unternehmensform du wählst, können unterschiedliche Steuern und Voraussetzungen anfallen. Bei Personengesellschaften ist es z. B. erforderlich, dass alle Gesellschafter das Gewerbe gemeinsam anmelden. Bei Kapitalgesellschaften hingegen müssen neben der Gewerbeanmeldung häufig spezielle Gründungsformalitäten eingehalten werden, wie die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags.

Unser Lexikon-Artikel zum Thema Rechtsformen informiert dich umfassend über alle gängigen Unternehmensformen und deren Besonderheiten.

Selbständigkeit beim Finanzamt anmelden

Ganz unabhängig davon, ob du dich als Freiberufler oder als Gewerbetreibender selbständig machst, musst du dich bei deinem zuständigen Finanzamt anmelden. Und zwar dort, wo dein Unternehmen seinen Betriebssitz hat (Stadt oder Umgebung bzw. Land). Nachdem du deine gewerbliche Selbständigkeit beim Gewerbeamt angezeigt hast, kommt das Finanzamt automatisch mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf dich zu.

Möchtest du dich als Freiberufler selbständig machen, musst du aktiv werden und deine Selbständigkeit beim Finanzamt anmelden. Dafür nutzt du den Betriebseröffnungsbogen, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

  • Solltest du noch keine Steuernummer haben, so wird dir das Finanzamt eine Steuernummer für deine Selbständigkeit zuweisen und dich bzw. dein Unternehmen für alle anfallenden Steuern registrieren.
  • Hast du bereits eine Steuernummer (sie wird seit einigen Jahren automatisch bei der Geburt vergeben und ändert sich im gesamten Leben nicht mehr), so musst du über Finanzonline mittels dem Betriebseröffnungsbogen die Anmeldung deines Betriebes vornehmen.

Die Steuernummer benötigst du nicht nur für die Korrespondenz mit dem Finanzamt, sondern vor allem auch für die Erstellung deiner Rechnung: Die Steuernummer gehört z. B. gemäß § 11 Abs. 1 Ziff. 4 des UStG zu den Pflichtangaben auf jeder Rechnung.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Der Betriebseröffnungsbogen zur steuerlichen Erfassung ist für den Start in die gewerbliche und freiberufliche Selbständigkeit verpflichtend. Das ist in § 122 der Bundesabgabenordnung (BAO) aufgeführt. Seit 2006 sollen bzw.  Unternehmer müssen) alle Eingaben an das Finanzamt über Finanzonline abgeben. Hast du noch keinen Finanzonline Zugang, so kannst du dies ganz einfach auf drei Arten den Zugang erhalten:

  1. über die Homepage des Bundesministeriums für Finanzen: dazu gehst du auf der Finanzamt Seite auf den Punkt „Online-Erstanmeldung“. Dort gibst du deine Daten und eine Benutzeridentifikation ein.
  2. Persönlich beim Finanzamt. Du benötigst einen gültigen Lichtbildausweis. Einen Zugangscode erhältst du sofort.
  3. Du kannst deinen Zugang auch mittels Brief beantragen. Die Zugangsdaten werden dir dann per Brief zugesendet.

Grundsätzlich hast du als Existenzgründer 4 Wochen Zeit, um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen und einzureichen.  Im Fragebogen gibst du an, wie hoch dein Gewinn im ersten und im zweiten Geschäftsjahr von dir geschätzt wird. Anhand der Daten aus dem Fragebogen ermittelt das Finanzamt dann deine Steuerlast und sendet dir die vierteljährlichen Vorschreibungen. Das Formular ist jederzeit auch ohne persönlichen Finanzonline-Zugang über https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/ abrufbar.

Unser Tipp: Sollten dir beim Ausfüllen des Fragebogens selbst Fragen entstehen, so ist jede Angabe im Fragebogen mit einem Fragezeichen versehen. Einmal draufklicken und du bekommt genaue Erklärungen, was an dieser Stelle für Angaben erwartet werden. Die Ausfüllhilfe kannst du aber auch ausdrucken.

Kennst du schon die Kleinunternehmerregelung?

Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wirst du auf die sogenannte „Kleinunternehmerregelung“ stoßen. Gerade für dich als (Neu-) Gründer ist diese Regelung spannend: Trifft diese Regelung auf dich zu, brauchst du für deine Dienstleistungen keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen auszuweisen und kannst dir einiges an Bürokratie ersparen.

Alles rund um diese Sonderregelung haben wir dir in dem Ratgeber-Artikel Kleinunternehmer - alle wichtigen Infos zusammengefasst.

Als Gründer Mitarbeiter anmelden

Bist du gedanklich schon dabei, Mitarbeiter für dein Unternehmen einzustellen? Dann solltest du dich mit drei Themen auseinandersetzen: die Beantragung der Firmenbuchnummer, die Anmeldung bei der Innung und die Anmeldung zur AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt).

Die Anmeldung zur AUVA

Diese Anmeldung zum gesetzlichen Unfallversicherungsträger AUVA ist ebenso ein entscheidender Schritt für dich als Existenzgründer. Durch diese ist gewährleistet, dass deine Mitarbeiter im Falle eines Arbeitsunfalles oder Krankheit abgesichert sind. Tritt z.B. ein Arbeitsunfall ein, so sind deine Mitarbeiter automatisch für die gesamte Dauer der Genesung über die AUVA abgesichert. Sie stellen damit die finanziellen Leistungen für die medizinische Versorgung, Wiedereingliederung und Absicherung der Berufsfähigkeit zur Verfügung. Die Anmeldung muss spätestens am Tag der Anmeldung eines Mitarbeiters erfolgen.

Bei der Innung anmelden

Die Anmeldung bei der Innung ist bei Ausübung eines Handwerks, das kein freies Gewerbe darstellt für dich ebenfalls verpflichtend. Die Landesinnungen vertreten deine fachlichen Interessen gegenüber der Wirtschaft und Politik.

Wie genau die Anmeldung zur Innung abläuft, erfährst du in unserem Ratgeber zur Anmeldung bei einer Innung.

Firmenbuchnummer beantragen

Die Firmenbuchnummer ist das Identifikationsmerkmal deines Gewerbes. Sie ist sozusagen der Ausweis deines Unternehmens und wird für die Kommunikation mit den Sozialversicherungen und der Krankenkasse benötigt. Beantragen kannst du die Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit.

Buchhaltung in der Selbständigkeit

Eines ist klar: Sowohl als Freiberufler als auch bei der gewerblichen Selbständigkeit kommst du um eine gewisse Buchhaltung nicht drumherum. Für Gewerbetreibende gelten in der Regel andere Buchhaltungspflichten als für Freiberufler. Insbesondere, wenn dein Gewerbe ins Firmenbuch eingetragen ist, fallen umfangreichere Buchhaltungsaufgaben an.

Als Freiberufler musst du dich u. a. mit den folgenden Aufgaben auseinandersetzen:

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Bei einer gewerblichen Selbständigkeit können zusätzliche Buchhaltungspflichten auf dich zukommen, wie z.B.

Ganz egal, ob du in die freiberufliche oder gewerbliche Selbständigkeit startest: Mit der Software sevdesk erledigst du deine Buchhaltung im Handumdrehen. Die Übermittlung an das Finanzamt via ELSTER wird so zum Kinderspiel. Überzeuge dich selbst und teste die Buchhaltungssoftware sevdesk mit zahlreichen Funktionen einfach 14 Tage kostenlos und unverbindlich.

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Zusammenfassung zu Selbständigkeit anmelden

Bevor du mit deinem eigenen Business loslegen kannst, steht zunächst einmal die Anmeldung deiner Selbständigkeit auf deiner Agenda. Grundsätzlich wird zwischen der freiberuflichen und der gewerblichen Selbständigkeit unterschieden. Welche Art auf dich zutrifft, kannst du nicht frei wählen. Die Zugehörigkeit ist klar definiert und bestimmt nicht nur, wo du deine Geschäftsidee anmelden musst, sondern ist auch steuerlich von Bedeutung.

Für die freiberufliche Selbständigkeit ist eine Anmeldung beim Finanzamt ausreichend, während du für eine gewerbliche Anmeldung zusätzlich eine Gewerbemeldung bei deinem zuständigen Gewerbeamt der Bezirkshauptmannschaft oder auch Magistrat, vornehmen musst. Denn die gewerbliche Selbständigkeit ist anzeigepflichtig, fällt unter die Gewerbeordnung und es fällt grundsätzlich eine Gewerbesteuer an.

Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt durch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Unabhängig von der Art der Selbständigkeit bekommst du nach der Anmeldung beim Finanzamt eine Steuernummer, die du für deine geschäftliche Korrespondenz und deine Rechnungen benötigst.

Unterm Strich bedeutet eine Gewerbemeldung etwas mehr Bürokratie und Steuern, aber auch klare Strukturen. Freiberuflichkeit bringt mehr Flexibilität und weniger Papierkram, erfordert jedoch den Nachweis deiner Qualifikationen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Selbständigkeit anmelden

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13.8.2025 1:40 PM
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