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Steuerprogression & Steuersatz bei der Einkommensteuer - alles was du wissen musst

Aktualisiert am
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2024
Steuerpapiere

Schulen, Krabbelstuben, Autobahnen, Beamte … all das wird durch unsere Steuern bezahlt. Aber nicht jeder Steuerzahler wirft gleich viel in den Topf. Für eine faire Verteilung sorgt das österreichische Einkommensteuergesetz mit der Steuerprogression. Was dabei herauskommt: eine Vielzahl an Steuersätzen wie Grenzsteuersatz, Spitzensteuersatz und Durchschnittssteuersatz. Welchen davon zahlst du als Selbstständiger und warum? Wir erklären dir hier das Prinzip der Steuerprogression, die verschiedenen Einkommensteuersätze und welchen Steuersatz Österreich dir in deiner Selbstständigkeit zuweist.

Die Grundlage: das zu versteuernde Einkommen

Um das Prinzip der Steuerprogression zu klären, fassen wir erst einmal zusammen, wie Steuern überhaupt berechnet werden:

Dafür sieht sich das Finanzamt deine Einnahmen aus der Selbstständigkeit an (bei Angestellten den Brutto-Lohn) und zieht u. a. absetzbare Ausgaben, Freibeträge und Verluste davon ab. Übrig bleibt das zu versteuernde Einkommen. Das willst du dir noch einmal genauer anschauen? Hier geht’s zu unserem Beitrag „Zu versteuerndes Einkommen“.

Dieses zu versteuernde Einkommen (zvE) bildet die Bemessungsgrundlage für die Steuern, die du zahlen musst. Doch nicht auf jede Einkommenshöhe wird derselbe Steuersatz angewendet. Damit es fair zugeht, gibt es die Steuerprogression.

Die schauen wir uns jetzt genauer an.

Was bedeutet Steuerprogression?

Hinter der Steuerprogression steckt der Grundgedanke: Wer mehr verdient, zahlt mehr. Und wer richtig viel verdient, zahlt auch am meisten. Auf diese Weise unterstützt jeder den Staat und das Gemeinwesen so, wie er kann.

Heißt:
Je mehr Einkommen = desto höhere Steuern.

Für alle, die Steuern zahlen, verläuft die Besteuerung dabei stufenweise bzw. in Tarifzonen. Auf diese kommen wir gleich noch zu sprechen.

Gut zu wissen: Eine wichtige Ausnahme gibt es, die z. B. dann entscheidend ist, wenn du gerade erst in die Selbstständigkeit startest und deine Einnahmen erst Fahrt aufnehmen. Der Grundfreibetrag entlastet dich von der Einkommensteuer, wenn deine Einnahmen noch recht gering sind. Lass uns jetzt einen vertiefenden Blick auf diesen Grundfreibetrag und alle Steuersätze werfen.

Die Steuersätze im Überblick

Um deine Steuern zu ermitteln, schaut sich das Finanzamt nicht einfach dein gesamtes Einkommen an, versteuert die gesamte Summe in einem Schwung und wendet dafür pauschal einen einzigen Steuersatz an.

Nein. Es teilt dein Einkommen vielmehr auf mehrere Stufen bzw. Tarifzonen auf und arbeitet mit einer sog. Steuerprogression-Tabelle.

Für jeden Teil deines Einkommens, der einer anderen Tarifzone zugeordnet ist, setzt das Finanzamt eine eigene Einkommensteuer an. Von Zone zu Zone steigt dabei der Steuersatz. Am Ende addiert das Finanzamt alle Steuerbeträge aus den verschiedenen Stufen. Das Ergebnis ist der Steuerbetrag, den du zahlen musst.

Die 7 Einkommensteuertarife

Insgesamt gibt es derzeit noch sieben Tarifzonen (ab 2025 nur noch sechs), die das Einkommensteuergesetz regelt (§ 33 EStG) und die in der Regel jährlich durch das Bundesfinanzministerium angepasst werden. Wir erklären sie dir hier mit den jeweiligen Grenzsteuersätzen. Sieh dir ergänzend auch die Steuerprogression-Tabelle an, mit eingezeichneter Kurve der steigenden Steuersätze.

Tarifzone Beschreibung
Tarifzone 1 Das ist der oben erwähnte Grundfreibetrag (Freibetrag) mit einem Grenzsteuersatz von 0 Prozent. Diese Tarifzone wird auch Nullzone oder einkommensteuerliches Existenzminimum genannt. Der Grundfreibetrag 2024 bei 12.816 Euro Einkommen.
Tarifzone 2 Diese Tarifzone wird auch Progressionszone I oder untere Progressionszone genannt. Sie gilt für ein zu versteuerndes Einkommen von 12.816 Euro bis 20.818 Euro und wird mit 20 Prozent versteuert.
Tarifzone 3 Diese Progressionszone greift bei einem zu versteuernden Einkommen zwischen 20.818 Euro bis 34.513 Euro und liegt bei 30 Prozent.
Tarifzone 4 Diese Tarifzone wird bei allen Einkommen zwischen 34.513 Euro bis 66.612 Euro angewendet. Der Grenzsteuersatz liegt bei 40 Prozent. 
Tarifzone 5 Hier werden alle Einkommen zwischen 66.612 Euro bis 99.266 Euro mit 48 Prozent versteuert.
Tarifzone 6 Für alle, die ein Einkommen zwischen 99.266 und 999.999 Euro erzielen, greift diese Tarifzone. Diese Tarifzone nett sich auch Reichensteuer.
Tarifzone 7 Sie wird auch Spitzensteuersatz genannt: alle Einkommen ab 1 Million Euro werden mit dem Höchstsatz von 55 Prozent besteuert. Dieser Steuersatz findet aber 2025 das letzte Mal Anwendung, danach ab 2026 weist Tarifzone 6 die höchste Besteuerung auf. 

Grenzsteuersatz

Wie du gesehen hast, verändert sich der Grenzsteuersatz über besagte sieben Tarifzonen und nimmt von Steuertarife zu Steuertarif zu – ganz nach Definition durch das Bundesfinanzministerium für Finanzen. Der Grenzsteuersatz ist dein persönlicher Spitzensteuersatz. Er besagt, welcher steuerlichen Belastung ein zusätzlich verdienter Euro, der über dein bereits vorhandenen zu versteuernde Einkommen hinausginge, unterliegen würde. Verdienst du mehr, steigt dein Grenzsteuersatz. Verdienst du weniger, sinkt er.

Hier ein Beispiel: Angenommen, dein Grenzsteuersatz beträgt 30 Prozent. Das bedeutet, dass für jeden zusätzlichen Euro, den du verdienst, 30 Cent an den Staat gehen. Verdienst du also 100 Euro mehr, gehen davon 30 Euro an den Fiskus. Durch das progressive Einkommensteuersystem würdest du bei geringerem Einkommen zum Beispiel nur noch 20 Cent Steuern für den nächsten eingenommenen Euro abführen. Der Grenzsteuersatz läge bei 20 Prozent.

Wir fassen bis hierher noch einmal zusammen:

Die Höhe deines zu versteuernden Einkommens (zvE) bestimmt über die Tarifzone (Steuertarife), der du zugeordnet wirst. Aktuell gibt es sieben Tarifzonen. Der Grenzsteuersatz ist dein persönlicher Spitzensteuersatz in deiner Tarifzone. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag, entfällt die Einkommensteuerpflicht. Das gilt für Selbstständige wie für Angestellte.

Einige Steuersätze wollen jetzt noch einmal genauer erklären. Denn sie werden dir neben dem Grenzsteuersatz besonders oft begegnen und sorgen immer wieder für Verwirrung und Verwechslung.

Eingangssteuersatz

Übersteigt dein Einkommen den Grundfreibetrag, beginnt die Besteuerung mit einem Eingangssteuersatz aus Tarifzone 2. Der liegt bei 20 Prozent und ist das Minimum an Steuersatz, der für zu versteuerndes Einkommen angewendet wird.

Spitzensteuersatz (bis 2025) 

Zählst du zu den sog. Besserverdienern, kommt der Spitzensteuersatz ins Spiel. Dieser liegt konstant bei 55 Prozent. Ab wann zählst du offiziell zu den Besserverdienern? Das ist der Fall, wenn dein zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2024 über 1 Million Euro liegt.

Reichensteuersatz

Alle Arbeitnehmer und Selbstständigen, deren zu versteuerndes Einkommen bei mindestens 99.266 Euro liegt, zahlen 50 Prozent Steuern. Dieser Steuersatz greift für die Tarifzone 6 bzw. den sogenannten Reichensteuersatz.

Durchschnittssteuersatz (auch persönlicher Steuersatz)

Ja, es kann verwirrend sein mit den vielen Steuersätzen. Denn nach Grenzsteuersatz, Reichensteuer, Spitzensteuer und Eingangssteuersatz kommen wir jetzt auch noch mit dem Durchschnittssteuersatz um die Ecke. Was ist das?

Von ihm ist dann die Rede, wenn wir über deine konkrete Einkommensteuer sprechen. Denn nach der Rechnerei mit den verschiedenen Tarifzonen und Steuersätzen steht schlussendlich eine Gesamtsumme in deinem Einkommensteuerbescheid. Der Durchschnittssteuersatz zeigt an, wie viel Prozent deines persönlichen und ganz individuellen zu versteuernden Jahreseinkommens du an den Fiskus zahlen musst. Der Durchschnittssteuersatz ist damit dein persönlicher Steuersatz.

Wie wird er berechnet?
Du nimmst deine gezahlte Einkommensteuer mal hundert und teilst das Ergebnis durch dein zu versteuerndes Einkommen.

Du wirst sehen, dass der Durchschnittssteuersatz von deinem Grenzsteuersatz abweicht. Woran liegt das? Für die Tarifzone, in die dein Einkommen fällt, gibt es eine eigene Rechenformel, die den schrittweisen Anstieg des Steuersatzes berücksichtigt.

Das heißt: Selbst wenn dein zu versteuerndes Einkommen zum Beispiel die Tarifzone 2 überschreitet, zahlst du nicht auf dein gesamtes Einkommen den Spitzensteuersatz von 55 Prozent, sondern nur für den Einkommensteil, der in dieser Stufe liegt.

Beispiel: Stellen wir uns vor, du hast ein zu versteuerndes Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit von 180.000 Euro. Dann greift Tarifzone 6/Reichensteuersatz. Deine Grenzbelastung bzw. Grenzsteuersatz liegt bei 48 Prozent. Dein Durchschnittssteuersatz beträgt 28,75 Prozent, da der Spitzensteuersatz nur auf den Teil deines zvE angewendet wird, der dem Steuertarif 4 zugeordnet wird.

Hier ein paar weitere Beispiele, die dir helfen, deinen Steuersatz und Steuerbetrag einzuschätzen:

zvE Tarifzone Betrag zu zahlender Einkommensteuer Durchschnittssteuersatz Grenzsteuersatz
180.000 Euro 6 74.589,42 Euro 41,44 % 50 %
17.005 Euro 2 837,80 Euro 4,93 % 20 %
30.000 Euro 3 4.355 Euro 14,52 % 30 %
56.700 Euro 4 14.583,70 Euro 25,72 % 40 %
88.000 Euro 5 28.814,74 Euro 32,74 % 48 %

Zusammenfassung

Die Steuerprogression bezeichnet die zunehmende Besteuerung des Einkommens mit steigendem Einkommensniveau, wobei höhere Einkommensstufen prozentual höhere Steuersätze zahlen. In Österreich gibt es sieben verschiedene, aufeinander aufbauende Tarifzonen, die das Einkommen in verschiedene Bereiche einteilen und entsprechend unterschiedliche Steuersätze anwenden. So kann eine progressive, ansteigende Besteuerung erfolgen und alle Steuerpflichtigen zahlen entsprechend ihren Möglichkeiten in die Staatskasse ein.  

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