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Ein wichtiger Bestandteil deines Jahresabschlusses ist die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Das HGB erlaubt dir zwei Darstellungsformen: das Gesamtkostenverfahren und das Umsatzkostenverfahren.
In diesem Beitrag erfährst du, wie das Gesamtkostenverfahren funktioniert, wie du es berechnest und welche Vorteile und Nachteile es hat. Ein Beispiel zeigt dir anschaulich, wie du die Gliederung in Staffelform richtig aufbaust.
So funktioniert das Gesamtkostenverfahren
Das Gesamtkostenverfahren (GKV) ist eine der möglichen Darstellungsformen der GuV nach § 231 UGB. Sie orientiert sich nicht an den verkauften Mengeneinheiten, sondern an den produzierten Erzeugnissen.
Deshalb müssen hier Bestandsveränderungen und Eigenleistungen berücksichtigt werden:
Bestandserhöhungen: Es wurden mehr Mengeneinheiten hergestellt als abgesetzt wurden. Die verbleibenden Stückzahlen werden auf Lager gelegt und es entsteht eine Bestandserhöhung.
Bestandsminderungen: Zusätzlich zu den im Geschäftsjahr produzierten Mengeneinheiten wurden Umsatzerlöse mit Erzeugnissen aus dem Lager erzielt. Die Bestände verringern sich (Bestandsminderung).
Aktivierte Eigenleistungen: Sie entstehen, wenn betriebsintern Vermögensgegenstände für die eigene Nutzung hergestellt werden (z. B. selbst erstellte Anlagen und Maschinen).
Um die Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres in der GuV korrekt darzustellen, werden alle hergestellten Erzeugnisse betrachtet. Die Herstellungskosten werden in mehrere Aufwandsarten unterschieden, zum Beispiel:
sonstige betriebliche Aufwendungen (inklusive Verwaltungs- und Vertriebskosten)
Im Gegensatz zum Umsatzkostenverfahren erfolgt bei dieser Erfolgsrechnung keine Aufschlüsselung nach Funktionen (z. B. Vertriebskosten, Verwaltungskosten).
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Der § 231 Abs. 1 UGB schreibt die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren inklusive der Reihenfolge vor:
1. Umsatzerlöse
+/-
2. Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
+
3. Andere aktivierte Eigenleistungen
+
4. Sonstige betriebliche Erträge
-
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
-
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersversorgung
-
7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten
-
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
+
9. Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen
+
10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen
+
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
-
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
-
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen
-
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
=
15. Ergebnis nach Steuern
-
16. Sonstige Steuern
=
17. Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag
Die Staffelform ähnelt der des Umsatzkostenverfahrens. Einige Hinweise zur Berechnung des Gesamtkostenverfahrens:
Korrigiere die Umsatzerlöse um die Bestandsmehrungen oder Bestandsminderungen sowie um aktivierte Eigenleistungen.
Teile die Aufwendungen in die verschiedenen Kostenarten (Material- und Personalkosten, AfA, sonstige betriebliche Aufwendungen) auf und ziehe sie von den ermittelten Erträgen ab.
Nun kannst du weitere Erträge und Aufwendungen, zum Beispiel für Zinsen oder Erträge aus Beteiligungen, berücksichtigen und erhältst das Betriebsergebnis.
Beispiel zum Gesamtkostenverfahren
Das Gesamtkostenverfahren in der Gewinn- und Verlustrechnung erscheint auf den ersten Blick recht komplex. Das folgende Beispiel zeigt dir, wie du es anwendest.
Ein Unternehmen stellt mehrere Produktarten her. Im vorliegenden Geschäftsjahr verzeichnet es diese Produktionsdaten und Erzeugnisse:
Aufwandsarten
LED-Leuchten
Taschenlampen
Produzierte Menge
20.000 Stück
10.000 Stück
Abgesetzte Menge
17.000 Stück
9.500 Stück
Restbestand
3.000 Stück
500 Stück
Materialaufwand und Herstellungskosten
7,50 Euro / Stück
3,50 Euro / Stück
Verkaufspreis
29,00 Euro / Stück
12,00 Euro / Stück
Personalkosten
33.000,00 Euro
Abschreibungen
24.000,00 Euro
Sonstige betriebliche Aufwendungen
18.00,00 Euro
Aus diesen Daten lässt sich das Gesamtkostenverfahren wie folgt aufbauen (vereinfachte Darstellung):
1. Umsatzerlöse
607.000,00 Euro
+
2. Bestandserhöhung
24.250,00 Euro
+
3. Andere aktivierte Eigenleistungen
0 Euro
-
4. Materialaufwand
33.000,00 Euro
-
5. Personalaufwand
33.000,00 Euro
-
6. Materialaufwand
24.000,00 Euro
=
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
371.250,00 Euro
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Vorteile und Nachteile, wodurch es sich nicht für jedes Unternehmen gleichermaßen eignet:
Vorteile
Nachteile
einfache Übernahme der Daten aus der doppelten Buchführung möglich
einfache Berechnung
auch für KMU und Betriebe ohne gesonderte Kostenrechnung geeignet
in Kontensystem der Buchhaltung integrierbar
Vergleichbarkeit der Entwicklung von Personal- und Materialkosten sowie Abschreibungen
keine Aufteilung nach Produktgruppen, daher keine Betrachtung einzelner Unternehmensbereiche möglich
wenig Aussagekraft für zukünftige Planungen bzw. Kalkulationen
fortlaufende Erfassung von Bestandsveränderungen erforderlich (meist monatlich)
schlechte internationale Vergleichbarkeit
Unterschiede zwischen GKV und UKV
Sowohl das Gesamtkostenverfahren als auch das Umsatzkostenverfahren sind nach HGB zulässig. Es gibt jedoch einige Unterschiede zwischen beiden Verfahren:
Gesamtkostenverfahren
Umsatzkostenverfahren
Grundlage
hergestellte Mengeneinheiten
verkaufte Stückzahlen
Bestandsveränderungen
Berücksichtigung der Bestandsmehrungen und Bestandsminderungen bei den Umsatzerlösen
keine Berücksichtigung
Aufschlüsselung der Herstellungskosten
Aufgliederung nach Aufwandsarten wie Personal-, Materialkosten, Abschreibungen
Aufgliederung nach Funktionsbereichen wie Verwaltung oder Vertrieb
Erfahre in unserem Beitrag zum Umsatzkostenverfahren mehr darüber, wie sich das GKV vom UKV unterscheidet.
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Häufig gestellte Fragen zum Thema
Definition: Was ist das Gesamtkostenverfahren?
Das Gesamtkostenverfahren ist wie das Umsatzkostenverfahren eine Möglichkeit für die Ermittlung des Betriebsergebnisses im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung. Es bezieht sich auf die Gesamtkosten bzw. die Gesamtleistung und nicht nur auf die produzierten Stückzahlen.
Wann wird das Gesamtkostenverfahren angewendet?
Das Gesamtkostenverfahren ist in Deutschland sehr verbreitet. Insbesondere im produzierenden Gewerbeund in kleineren und mittleren Unternehmen ohne gesonderte Kostenrechnung spielt es eine große Rolle.
Wie funktioniert das Gesamtkostenverfahren?
Beim Gesamtkostenverfahren berücksichtigst du neben den Umsatzerlösen auch Bestandserhöhungen und Bestandsminderungen (Gesamtleistung). Um das Betriebsergebnis zu ermitteln, subtrahierst du anschließend die verschiedenen Kostenarten, basierend auf den Gesamtkosten.
Welche Nachteile hat das Gesamtkostenverfahren?
Mit dem Gesamtkostenverfahren kannst du nur die Gesamtleistung des Unternehmens betrachten, nicht jedoch einzelne Produktgruppen. Außerdem musst du Veränderungen an den Beständen jeden Monat aufzeichnen, um die benötigten Daten zur Verfügung zu haben.
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