Ein Kostenvoranschlag ist nicht dasselbe wie ein Angebot – es gibt einige bedeutende Unterschiede zu beachten. Ungeachtet dessen ist er ein wichtiges Dokument, denn einerseits soll er potentielle Kunden informieren, andererseits auch von der Auftragserteilung überzeugen und last but not least möglichst genau sein. Was es bei einem guten Kostenvoranschlag alles zu beachten gilt, haben wir in diesem Artikel für dich zusammengestellt.
Das erwartet dich heute:
Kostenvoranschlag – Definition
Einen Kostenvoranschlag solltest du erstellen, um potentiellen Kunden darzulegen, mit welchem zeitlichen und finanziellen Aufwand die Durchführung eines Auftrags möglich ist, wenn du zur Abgabe eines Kostenvoranschlags von einem Interessenten aufgefordert wirst. Im Rahmen von Dienstverträgen und vor allem im Rahmen von Werkverträgen ist ein Kostenvoranschlag eher die Regel als die Ausnahme. Er stellt alle Kosten und den geplanten Zeithorizont dar, innerhalb dessen du die gewünschten Leistungen erbringen wirst.
Im Unterschied zu einem Angebot ist der Kostenvoranschlag jedoch nicht rechtlich bindend; um Missverständnisse zu vermeiden, sollte darauf im Kostenvoranschlag ausdrücklich hingewiesen werden. Wenn dein Kunde ein verbindliches Angebot annimmt, ist es exakt so einzuhalten. Der grundsätzlich unverbindliche Kostenvoranschlag hingegen lässt Spielräume zu, auf die wir in weiterer Folge noch genau eingehen. Das Bürgerliche Gesetzbuch befasst sich in den Paragrafen § 632 Abs. 3, § 649 und § 650 BGB mit dem Kostenvoranschlag; juristisch wird von Kostenanschlag gesprochen.
Warum wird ein Kostenvoranschlag geschrieben?
Der Sinn eines Kostenvoranschlages ist, potentiellen Auftraggebern vorab eine Aufstellung zukommen zu lassen, welche Arbeiten voraussichtlich welche Zeitdauer einnehmen werden und mit welchen Kosten diese verbunden sind. Es geht also nicht um eine ganz exakte Kalkulation, sondern um einen planerischen Überblick. Der Kostenvoranschlag stellt also eine Schätzung von Kosten und Zeitaufwand dar. Typischerweise dienen Kostenvoranschläge als Vergleichsgrundlage für die Leistung verschiedener Anbieter. In weiterer Folge kannst du sie durch exakte Angebote ersetzen.
Wer muss einen Kostenvoranschlag erstellen?
Grundsätzlich gilt, wenn du Dienstleistungen oder Werkleistungen anbietest, musst du damit rechnen, dass ein potentieller Kunde einen Kostenvoranschlag anfordert, um zu prüfen, ob er dir einen Auftrag erteilen kann. Auf eine Nachfrage nach einem Kostenvoranschlag solltest du dir zuerst einmal die Frage stellen, ob du den Auftrag annehmen willst und kannst. Wenn du kein Interesse oder keine Zeit hast, kannst du dies dem Kunden mitteilen und brauchst keinen solchen zu erstellen.
Hast du aber grundsätzlich Interesse an dem Auftrag solltest du den erbetenen Kostenvoranschlag so präzise wie möglich erstellen, eingedenk der Tatsache, dass es sich in diesem Stadium lediglich um eine Schätzung handelt. Im Zuge dessen musst du dem bzw. der zukünftigen Kunden bzw. Kundin auch aufzeigen, wie er oder sie in der weiteren Folge einen verbindlichen Auftrag erteilen kann. Von der Art und dem Umfang der Anfrage hängt es ab, in wie weit Details bereits berücksichtigt worden sind.
Fehlen aus deiner Sicht noch wichtige Dinge musst du darauf aufmerksam machen, dass der Kostenvoranschlag noch keine Details oder wesentliche Details noch nicht enthält und du bei Interesse ein exaktes Angebot bzw. einen revidierten Kostenvoranschlag erstellen kannst. Wichtig ist, dass du hier sehr klar kommunizierst und alle relevanten Infos, z. B. auch den Zeitrahmen, in dem du einen Auftrag abarbeiten kannst, sowie die weitere Vorgehensweise, in den Kostenvoranschlag aufnimmst.
Was steht im Kostenvoranschlag?
Kostenvoranschläge werden in den meisten Fällen bei Handwerker-Arbeiten erstellt, aber auch bei anderen größeren Projekten und Dienstleistungen sind Kostenvoranschläge üblich. Dabei ist zwischen unverbindlich und verbindlich zu unterscheiden. Soweit nichts besonderes vereinbart ist, sind Kostenvoranschläge grundsätzlich unverbindlich. Die Kosten bzw. der Zeitaufwand können sich also dementsprechend noch etwas verändern. Kostenvoranschläge sollten möglichst transparent sein und daher unbedingt die folgenden Angaben enthalten:
- Beschreibung der Arbeit
- Kosten – gegebenenfalls kannst du hier unterschiedliche Stundensätze aufführen, je nach dem wer die Arbeiten erledigt oder Pauschalbeträge für Meilensteine
- Arbeitszeit – eine Einschätzung der Gesamtdauer der Arbeiten ist wichtig, wenn Auftraggeber bestimmte Deadlines im Auge haben
- Materialkosten und Materialbeschreibung – Details dazu, welches Material in welcher Qualität
- im Preis enthalten ist
- Weitere Vorgehensweise – wie kann eine Beauftragung erfolgen? Welche Kostenschwankungen sind üblich bzw. erwartbar? Wird noch ein genaueres Angebot erstellt? Zeige in klaren Worten auf, was die nächsten Schritte sind!
- In welchem Zeitrahmen - Beginn, Dauer, voraussichtliches Ende - kann der Auftrag erledigt werden?
Kostenvoranschlag mit oder ohne Mehrwertsteuer?
Hierbei handelt es sich sicherlich um einen der Aspekte, die im Alltag immer wieder zu Streitigkeiten – vor allem zwischen Privatkunden (der Jurist spricht hier vom „Verbraucher“ – § 13 BGB) und Handwerkern – führen. Denn: selbstverständlich sollte dir ein Kostenvoranschlag vor allem dabei helfen, den tatsächlichen Endpreis für eine Leistung einschätzen und das zur Verfügung stehende Budget entsprechend verplanen zu können.
Grundsätzlich gilt, dass Privatkunden (Verbraucher) im Zuge eines Kostenvoranschlages immer der jeweilige (geschätzte) Endpreis – also inklusive Mehrwertsteuer (genauer: Umsatzsteuer) – aufgezeigt werden muss. Da du aber nicht weißt, ob, und wann sich das Mehrwertsteuergesetz ändert, solltest Du darauf hinweisen, dass es sich bei der ausgewiesenen Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer, um die zur Zeit der Abgabe des Kostenvoranschlags gültige Mehrwertsteuer handelt.
Wird der besagte ein Kostenvoranschlag einem Unternehmen (§ 14 BGB) unterbreitet, welches entsprechend die Steuer, sofern es zum Vertragsabschluss kommt, wieder als Vorsteuer geltend machen kann, reicht es aus, auf diese zu verweisen; erforderlich ist aber die Angabe des zutreffenden Mehrwertsteuersatzes.
Weiterhin ist es wichtig, aufgrund des Aufbaus und der Wortwahl des Kostenvoranschlages zweifelsfrei zu verdeutlichen, dass es sich um keine
Rechnung handelt. Denn: besteht die Gefahr, dass es hierbei zu Verwechslungen kommt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das Finanzamt auf die Zahlung der entsprechenden Umsatzsteuer besteht, obwohl du keine steuerpflichtige Leistung erbracht hast.
Um hier auf der sicheren Seite zu sein, gilt:
- Privatpersonen (Verbraucher) müssen immer auf den kompletten Rechnungsbetrag (inklusive der anfallenden Steuer!) verwiesen werden
- Geschäftliche Kunden (Unternehmer) wissen, dass es sich bei den Beträgen im Kostenvoranschlag um Nettopreise handelt, zu denen der jeweilige Steuerposten noch addiert werden muss. Um hier für maximale Transparenz zu sorgen, ist es hilfreich, in einem Zweizeiler auf den jeweiligen Steuersatz (7 oder 19%?) zu verweisen
- Verwechslungen mit „echten Rechnungen“ ist – am besten auf der Basis eindeutiger Formulierungen – unbedingt vorzubeugen, um Missverständnissen im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerzahllast zu entgehen.
Wie verbindlich ist ein Kostenvoranschlag?
Wer einen Kostenvoranschlag erstellen lässt, möchte sich natürlich einen möglichst realistischen Eindruck darüber verschaffen, wie teuer (oder günstig) das Ausführen eines bestimmten Auftrags ausfallen wird. Dementsprechend liegt die Vermutung nahe, dass es sich hierbei um ein rechtsverbindliches Dokument handelt, auf das sich der Kunde jederzeit berufen kann.
Diese Annahme ist jedoch nur teilweise zutreffend. Die Höhe der tatsächlichen Kosten entspricht oft nicht dem Preis, der im Kostenvoranschlag genannt wurde. Daher gelten diese Dokumente zunächst in der Regel als unverbindlich. Denn es handelt sich hierbei nicht um eine absolut genaue Auflistung von Kosten, sondern vielmehr um eine Vorabkalkulation darüber, was „Auftrag X“ aller Wahrscheinlichkeit nach kosten wird. Oder anders: ein Kostenvoranschlag stellt lediglich eine Schätzung dar, die unter anderem auf den Erfahrungen und den Preisen des betreffenden Unternehmens beruht und daher natürlich auch realistisch sein sollte. Unvorhergesehenes ist aber nicht ein kalkulierbar, z.B. Lieferschwierigkeiten, welche zu Zusatzkosten führen.
Aber auch wenn der Kostenvoranschlag grundsätzlich unverbindlich ist, schafft er dennoch eine gewisse Vertrauensgrundlage zwischen den Vertragsparteien. Und daher bestimmt § 649 BGB, dass dann, wenn das vereinbarte Werk nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags ausführbar ist, der Besteller umgehend zu informieren ist, und er den Vertrag aus diesem Grund kündigen kann. Dieser Begriff ist durch die Rechtsprechung dahingehend ausgelegt worden, dass eine Überschreitung von bis zu 15 % als unwesentlich gilt (Faustregel). Ist im Laufe der Ausführung eines Werkes oder einer Dienstleistung eine solche wesentliche Überschreitung des unverbindlichen Kostenvoranschlags zu erwarten, so hat der Unternehmer dem Besteller unverzüglich Anzeige zu machen.
Etwas anders gilt, wenn der Kostenvoranschlag als Festpreisvereinbarung ausgestaltet wird. Hier darfst du die entsprechende Summe nicht überschreiten, wohl aber unterschreiten. Selbstverständlich stellt diese Art des Kostenvoranschlags gerade für das ausführende Unternehmen ein hohes Risiko dar, denn du musst alle Eventualitäten miteinberechnen, ausgenommen Sonderwünsche oder nachträglich vereinbarte Abweichungen. Der Kunde profitiert hingegen von der Möglichkeit, potenzielle Auftragnehmer noch besser miteinander vergleichen und sein Budget noch besser einplanen zu können. Deswegen sollte man genau prüfen, ob der angebotene Festpreis auch realistisch ist.
Tipps zur Erstellung eines Kostenvoranschlags
Ein guter Kostenvoranschlag ist übersichtlich aufgebaut und enthält alle relevanten Informationen. Gleichzeitig sollen diese Infos gut aufbereitet sein, also nachvollziehbar und logisch erklärt. Wichtig ist auch schon der Schritt davor. Denn du solltest die Person, die einen Kostenvoranschlag angefragt hat, unbedingt darüber informieren, ob du diesen kostenlos erstellst oder etwas verrechnen wirst.
Nachdem du den Kostenvoranschlag verschickt hast, solltest du außerdem proaktiv sein. Frage nach ein paar Tagen nach, ob alles klar ist, ob es Fragen gibt und ob du noch Detailinformationen zu bestimmten Punkten nachreichen sollst. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis ist wichtig, doch die Kommunikation spielt sicher eine ebenso bedeutende Rolle. Bleib also an deinen potentiellen Kunden dran.
Kostenvoranschlag vs. Angebot - die Unterschiede
Einige Unterschiede wurden schon erwähnt, nun fassen wir die wichtigsten Punkte nochmals zusammen. Ein Angebot ist rechtlich bindend. Das bedeutet, wenn dein Kunde ein Angebot annimmt, musst du es auch erfüllen. Damit sind wir auch schon beim Kern angelegt – das angenommene Angebot musst du zu den vereinbarten Konditionen realisieren, sprich du musst die angeführten Kosten einhalten. Andererseits ist der Kunde ebenfalls gebunden und muss zum Beispiel den vereinbarten Preis entrichten und kann Sonderwünsche und Abänderungen nach Vertragsabschluss nur gegen gesonderte Berechnung verlangen.
Tipp!
Neben dem Kostenvoranschlag ist das Angebot der erste Schritt, deinen Kunden von dir und deiner Arbeit zu überzeugen. Um ein erfolgreiches Angebot zu erstellen, kannst du dir eine Checkliste zu Hilfe nehmen.
Beim Kostenvoranschlag handelt es sich hingegen um eine grundsätzlich unverbindliche Kostenschätzung. In manchen Branchen ist es üblich, Kostenvoranschläge nur gegen Bezahlung erstellen. Das musst du vorab, d. h. vor der Erstellung des Kostenvoranschlages, dem Interessenten kommunizieren, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Bei Angeboten hingegen ist keine Vergütung vorgesehen.
Die wichtigsten Unterschiede sind somit:
- Verbindlichkeit: Angebote sind verbindlich, Kostenvoranschläge grundsätzlich nicht
- Kostensicherheit: Kosten laut Angebot müssen eingehalten werden, Kostenvoranschläge sind eine Schätzung, Abweichungen sind also möglich
- Kosten der Erstellung: Angebote sind typischerweise kostenlos, Kostenvoranschläge hingegen sind in manchen Fällen und bestimmten Branchen nur gegen Bezahlung möglich
Heutzutage wird im Wesentlichen zwischen zwei Arten des Kostenvoranschlags – dem verbindlichen und dem unverbindlichen – entschieden. Auf die spezifischen Charakteristika der beiden Varianten wurde bereits weiter oben im Abschnitt „Wie verbindlich ist ein Kostenvoranschlag?“ eingegangen. Doch welche Vorteile bieten die beiden Dokumentarten eigentlich? Und was gilt es, zu beachten?
Der verbindliche Kostenvoranschlag
Der verbindliche Kostenanschlag stellt in der heutigen Zeit eher eine Ausnahme dar. Dennoch gibt es Unternehmen, die sich durch die besagte Verbindlichkeit bewusst vom Rest ihrer Mitbewerber abheben und dadurch einen Wettbewerbsvorteil genießen. Denn: selbstverständlich birgt der verbindliche Kostenvoranschlag viele Vorteile für den Verbraucher. Er kann sich unter anderem sicher sein, nicht von zusätzlichen Kosten überrascht zu werden und sein Budget optimal einplanen. Diese Art des Kostenvoranschlages wird teilweise auch als „Festpreisvereinbarung“ bezeichnet. Er kann beispielsweise im Zusammenhang mit klassischen Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten, bei denen man in der Regel keine Überraschungen erlebt, zum Einsatz kommen. Unabhängig davon, ob hierbei Probleme oder Verzögerungen entstehen: der Kunde kann sich sicher sein, nicht mehr als die im Kostenvoranschlag genannte Summe zahlen zu müssen.
Der unverbindliche Kostenvoranschlag
Der unverbindliche Kostenvoranschlag ist heutzutage weitverbreitet. Er hat die Aufgabe, einem Kunden – egal, ob aus dem gewerblichen oder privaten Bereich – Aufschluss darüber zu geben, wie teuer das Ausführen der entsprechenden Arbeiten in etwa werden wird.
Er gilt als Richtwert und darf ohne weiteres bis zu 15 % überschritten werden. Professionelle Handwerksunternehmen legen jedoch selbstverständlich großen Wert darauf, dass sich die tatsächliche Rechnungssumme und der Betrag, der im Zuge des Kostenvoranschlags genannt wurde, nicht allzu deutlich voneinander unterscheiden. Immerhin kann ein zu niedriger Voranschlag bei Kostenüberschreitung auch schnell zur Verärgerung des Kunden und – wenn es sich um eine wesentliche Abweichung handelt - auch zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen.
Dennoch ist es natürlich auch möglich, dass unvorhergesehene Zwischenfälle dafür sorgen, dass ein veranschlagter Betrag nicht gehalten werden kann. In diesem Fall ist es wichtig und aus rechtlicher Sicht notwendig, frühzeitig mit dem Kunden in Kontakt zu treten und diesen über seine Möglichkeiten aufzuklären.
Um hierbei möglichst auf der sicheren Seite zu sein, entscheiden sich einige Unternehmen auch dazu, einen etwas höheren Kostenvoranschlag zu stellen und ihre Kunden dann mit einem entsprechend niedrigeren Preis zu „überraschen“.
Kostenvoranschlag Muster
Im Internet gibt es zahlreiche Muster und Vorlagen für die Erstellung eines Kostenvoranschlags. Hier kannst du dir Anregungen holen, welche Angaben du machen musst. Eine Vorlage ist außerdem individuell anpassbar und erspart dir Zeit, da du nur die Angaben austauschen musst. Aber hier ist Vorsicht geboten, denn du musst bei jedem Kunden alle Daten anpassen und darfst nichts vergessen.
Was kostet ein Kostenvoranschlag?
Grundsätzlich ist zu empfehlen, wenn es machbar ist, einen Kostenvoraschlag gratis anzubieten. Sonst läufst du Gefahr, dass andere Unternehmer, die womöglich teurer sind als du, den Kostenvoranschlag jedoch kostenlos erstellen, dir die potentiellen Kunden wegschnappen.
Allerdings gibt es auch Branchen, in denen es üblich ist, dass für die Kostenvoranschläge etwas bezahlt wird. Oftmals ist das beispielsweise bei größeren Bauprojekten der Fall, insbesondere, wenn zusätzliche Planungen erfolgen. Auch in der Automobilbranche kommt es häufiger vor, dass einige Arbeitsstunden nötig sind bis klar ist, wie groß der Reparaturaufwand, z. B. bei einem Unfall, wirklich ist. Hier ist es naheliegend, dass der Kostenvoranschlag berechnet wird.
Wichtig ist, immer schon vorab auf die genauen Kosten lt. gesonderter Abrechnung hinzuweisen. Transparenz und Fairness sind hier unbedingt nötig, um einen guten Eindruck bei möglichen Kunden zu machen.
Gültigkeitsdauer des Kostenvoranschlags
Gesetzlich gibt es hier keine eindeutige Regelung. Deshalb ist es wichtig, dass du bei deinem Kostenvoranschlag eine Frist festlegst. Diese sollte besser kürzer als länger sein. Bedenke dabei etwa, dass du genug Kapazitäten frei haben musst, um den Auftrag zu erfüllen. Außerdem können sich Rohstoffpreise rasch ver ändern und damit auch deine Einkaufskosten für Materialien. Die Gültigkeitsdauer des Kostenvoranschlages musst du unbedingt schriftlich vermerken. Setzte die Frist auch nicht zu kurz, weil sich sonst der Kunde unter Druck gesetzt fühlt und allein schon aus diesem Grund dein Angebot nicht in die nähere Wahl nimmt. Als Faustregel gelten 14 Tage.
Beispiele
Kostenvoranschläge werden heutzutage in den unterschiedlichsten Bereichen und nicht nur im vergleichsweise hochpreisigen Segment unterbreitet. Immerhin hilft es sowohl Endverbrauchern als auch Unternehmen, die Kosten für ein bestimmtes Projekt optimal planen zu können.
Besonders „beliebt“ sind das vorausschauende Agieren und das Aufstellen der zu erwartenden Kosten jedoch im Handwerker- und im Kfz Bereich. Hier sorgen die Kostenvoranschläge oft dafür, dass die verschiedenen Anbieter noch fundierter miteinander verglichen werden können.
Kostenvoranschlag Handwerker
Für einen Handwerksbetrieb gehört das Erstellen eines Kostenvoranschlags in gewisser Weise zum Alltag. Ein klassisches Beispiel: Familie Müller ärgert sich schon lange über Schimmel im Bereich der Fugen in der Dusche und möchte den unschönen, schwarzen Flecken endlich zu Leibe rücken.
Schnell zeigt sich: schon nach ein paar Telefonaten ergeben sich zwischen den verschiedenen Handwerksbetrieben deutliche Unterschiede. Um sich einen besseren Überblick zu verschaffen, fordert Frau Müller schriftliche Kostenvoranschläge an. Hieraus ergibt sich nicht nur die jeweils veranschlagte Arbeitszeit, sondern auch die Art der Materialien, die Anfahrtskosten usw. Nur so lassen sich die verschiedenen Preisangaben noch besser nachvollziehen.
Kostenvoranschlag Kfz-Werkstatt
Auch ein Werkstattbesuch kann das zur Verfügung stehende Budget belasten. Dies gilt auch für Unternehmen, die Reparaturen an den Fahrzeugen ihres Fuhrparks vornehmen lassen müssen.
Egal, ob es sich hierbei um einen allgemeinen Check, das Auswechseln der Zylinderkopfdichtung oder das Wechseln von Winter- auf Sommerreifen bei mehr als 20 Fahrzeugen handelt: auch Kfz-Werkstätten wissen, dass ihre Kunden aus dem gewerblichen und privaten Bereich viel Wert auf aussagekräftige Kostenvoranschläge legen.
Neben der veranschlagten Arbeitszeit und dem entsprechenden Stundenlohn werden auch hier die Kosten für die jeweiligen Einzelteile aufgeführt.
Kostenvoranschlag überschreiten
Der Kostenvoranschlag ist - wie bereits mehrfach ausgeführt - eine Kostenschätzung. Geringfügige Überschreitungen sind zu akzeptieren, wobei es auch hier keine ganz eindeutige Grenze gibt. Typischerweise spricht man hier von ca. 15 %, die maximal zu akzeptieren sind. Bei größeren Überschreitungen musst du den Auftraggeber sofort informieren, wenn diese höheren Kosten absehbar sind. Der Auftraggeber kann dann entscheiden, ob er die zusätzlichen Kosten akzeptiert oder ob er die Zusammenarbeit außerordentlich beendet. Das würde bedeuten, dass alles abgebrochen wird und ein anderer Unternehmer in weiterer Folge die noch ausständigen Arbeiten übernimmt – keine schöne Situation und schlecht für das Image. Natürlich hast du in einem solchen Fall Anspruch auf einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung und Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen. Generell ist zu sagen, dass es immer ein besseres Bild macht, wenn die Kosten nicht überschritten werden, auch wenn du schlussendlich etwas mehr verrechnen dürftest.
Wesentliche Überschreitung
Die wesentliche Überschreitung eines Kostenvoranschlages ist unter anderem mit besonderen Rechten für den Kunden verbunden. Dieser kann sich beispielsweise genau über den Grund und die Zusammensetzung der Kostenüberschreitung informieren lassen, sein außerordentliches Kündigungsrecht in Anspruch nehmen oder sogar Schadensersatz fordern. Mit Hinblick auf letztgenannten Punkt muss das Verschulden des betreffenden Unternehmens jedoch klar nachgewiesen werden können. Eine Schadensregulierung wird manchmal aktuell, wenn das Ausführen des Vertrages weitreichende Folgen für weitere Folgearbeiten hat und sich diese somit ebenfalls verzögern.
Es gibt jedoch keine festgelegte „Regel“, ab wann von einer wesentlichen Überschreitung einer „Summe X“ gesprochen werden könnte. Auch Gerichtsurteile aus der Vergangenheit weisen hier teilweise deutliche Unterschiede auf. So empfanden manche Gerichte eine Überschreitung der im Kostenvoranschlag angegebenen Summe um 10 % als „wesentlich“, für andere war diese Grenze erst ab 20 % erreicht. Fest steht, dass der Kunde über den entsprechenden Betrag ab besagten 10 % informiert werden muss, um seine Rechte gegebenenfalls zeitnah in Anspruch nehmen zu können.
Und: die betroffenen Kunden sind nicht dazu gezwungen, den Auftrag im Zusammenhang mit einer wesentlichen Überschreitung weiter ausführen zu lassen. Sie können sich auch für die oben bereits erwähnte Kündigung und die Suche nach einem neuen Unternehmen entscheiden. Dennoch müssen die Leistungen, die bereits ausgeführt wurden, natürlich gezahlt werden.
Unwesentliche Überschreitung
Da noch nicht gesetzlich geregelt wurde, ab welcher Grenze das Überschreiten eines Kostenvoranschlages wesentlich oder unwesentlich ist, muss hier oft von einem „fließenden Übergang“ gesprochen werden.
In der Regel werden hierbei jedoch Werte von unter 15 % als unwesentlich eingestuft. Das bedeutet für das betreffende Unternehmen, dass es seinen Kunden im Vorfeld nicht über jede Überschreitung informieren muss und seine Rechnung wie gewohnt stellen kann.
Je nach Charakter deines Kunden kann jedoch auch eine unwesentliche Überschreitung in der Nähe besagter 15 % für Ärger und Auseinandersetzungen sorgen. Daher solltest du natürlich nach Möglichkeit immer realistische Summenangaben anstreben und während der Ausführung des Werkes engen Kontakt mit deinem Auftraggeber halten. Dieses stellt in vielen Fällen übrigens auch ein praktisches Mittel zur langfristigen Kundenbindung dar.
Fazit
Es ist wichtig, die Unterschiede selbst im Auge zu behalten und diese auch möglichen Kunden transparent aufzuzeigen. Die gesamte Kommunikation rund um die Erstellung des Kostenvoranschlags ist ebenso von großer Bedeutung, denn nicht nur der Preis entscheidet, sondern auch die Vertrauensbasis, die zwischen Unternehmer und potentiellen Auftraggebern aufgebaut werden kann.
Für den Kostenvoranschlag selbst sind folgende Punkte am wichtigsten:
- Übersichtliche und klare Struktur
- Kommuniziere die weiteren Schritte zur Auftragserteilung
- Erstelle den Kostenvoranschlag gratis – wenn das nicht möglich ist, erkläre vorab warum du etwas verrechnen willst und wie hoch die Kosten dafür liegen; und sage zu, dass die Kosten für den Kostenvoranschlag mit den Endkosten verrechnet werden, wenn der Auftrag erteilt wird
- Stelle sicher, dass möglichen Auftraggebern alle Punkte klar sind und biete zusätzliche Erklärungen und weitere Gespräche an
- Kalkuliere so, dass du die Kosten möglichst exakt einhalten kannst
- Setze immer eine Frist, damit die Gültigkeit klar ist