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Selbständigkeit anmelden im Handwerk mit und ohne Meister – so geht es!

Aktualisiert am
13
.
08
.
2025

Du bist Handwerker und möchtest den Sprung in die Selbständigkeit wagen? Was für ein aufregender Schritt! Um einen eigenen Betrieb zu gründen, ist in vielen Handwerksberufen eine gewisse Qualifikation erforderlich. Die Meisterpflicht für Handwerker spielt hierbei eine wichtige Rolle. Ganz unabhängig, ob mit oder ohne Meistertitel: Für den Start in deine Selbständigkeit ist eine sorgfältige Planung und ein gewisses Know-how gefragt.

In diesem Ratgeber erfährst du, welche Schritte notwendig sind, um deine Selbständigkeit als Handwerker erfolgreich anzumelden. Zusätzlich erklären wir, wie du auch ohne Meistertitel deinen eigenen Betrieb gründen kannst.

Was bedeutet die Meisterpflicht im Handwerk?

Die Meisterpflicht oder auch Meisterzwang wurde eingeführt, um die Qualität handwerklicher Dienstleistungen sicherzustellen. Sie gewährleistet, dass ein Handwerker über das erforderliche Fachwissen verfügt, um sein Gewerbe betreiben zu können. Das ist in § 16 Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) geregelt. Zusätzlich soll mit der Meisterpflicht die Ausbildung von Fachkräften im Handwerk sichergestellt werden, denn der Meistertitel berechtigt zur Ausbildung des Nachwuchses.

Für diese Gewerke gilt die Meisterpflicht

In der Gewerbeordnung (GewO) sind alle Gewerke festgelegt, die der Meisterpflicht unterliegen. Aktuell gibt es in Österreich 76 Handwerksberufe mit Meisterpflicht, die in Anlage A der Handwerksordnung § 94 GewO aufgeführt sind. Diese Liste wird immer wieder angepasst. Im Jahr 2017 wurden einige Berufe aus der Liste der reglementierten Gewerbe entfernt.

Zu den Handwerksberufen mit Meisterpflicht gehören:

Augenoptiker Kommunikationselektronik (Handwerk)
Bäcker Konditoren (Zuckerbäcker) einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung (Handwerk)
Bandagisten; Orthopädietechnik; Miederwarenerzeugung (verbundenes Handwerk) Kontaktlinsenoptik
Baumeister, Brunnenmeister Kosmetik (Schönheitspflege)
Bestattung Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker; Kraftfahrzeugtechnik (verbundenes Handwerk)
Bodenleger (Handwerk) Kunststoffverarbeitung (Handwerk)
Buchbinder; Etui- und Kassettenerzeugung;Kartonagewarenerzeugung (verbundenes Handwerk) Lebens- und Sozialberatung
Chemische Laboratorien Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer;Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
Dachdecker Massage
verbundenes Handwerk: Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher, Wäschewarenerzeugung; verbundenes Handwerk: Kürschner, Säckler (Lederbekleidungserzeugung) Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik;Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik;Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung;Mechatroniker für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk)
Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung (Handwerk) Milchetechnologie (Handwerk)
Drogisten Oberflächentechnik; Metalldesign (verbundenes Handwerk)
Drucker und Druckformenherstellung Orgelbauer; Harmonikamacher; Klaviermacher; Streich- und Saiteninstrumenteerzeuger; Holzblasinstrumenteerzeuger; Blechblasinstrumenteerzeuger (verbundenes Handwerk)
Elektrotechnik Orthopädieschuhmacher (Handwerk); Schuhmacher (Handwerk); verbundenes Handwerk: Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Riemer, Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner
Erzeugung von pyrotechnischen Artikeln sowie Handel mit pyrotechnischen Artikeln (Pyrotechnikunternehmen) Pflasterer (Handwerk)
Fleischer Rauchfangkehrer (Handwerk)
Fremdenführer Reisebüros
Friseur und Perückenmacher (Stylist) (Handwerk) Schädlingsbekämpfung (Handwerk)
Fußpflege Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau; Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk)
Gärtner; Florist (verbundenes Handwerk) Sicherheitsfachkraft; Sicherheitstechnisches Zentrum
Gas- und Sanitärtechnik Sicherheitsgewerbe (Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe)
Gastgewerbe Spediteure einschließlich der Transportagenten
Getreidemüller Spengler; Kupferschmiede (verbundenes Handwerk)
Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer; Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler; Glasbläser und Glasinstrumentenerzeugung (verbundenes Handwerk) Sprengunternehmen
Gold- und Silberschmiede; Gold-, Silber- und Metallschläger (verbundenes Handwerk) Steinmetzmeister einschl. Kunstssteinerzeugung und Terrazzomacher
Hafner (Handwerk) Stuckateure und Trockenausbauer (Handwerk)
Heizungstechnik; Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk) Tapezierer und Dekorateure (Handwerk)
Herstellung von Arzneimitteln und Giften und Großhandel mit Arzneimitteln und Giften Ingenieurbüros (beratende Ingenieure)
Herstellung und Aufbereitung sowie Vermietung von Medizinprodukten, soweit diese Tätigkeiten nicht unter ein anderes reglementiertes Gewerbe fallen, und Handel mit sowie Vermietung von Medizinprodukten Textilreiniger (Chemischreiniger, Wäsche und Wäschebügler) (Handwerk)
Hörgeräteakustik (Handwerk) Tischler; Modellbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk)
Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger) Überlassung von Arbeitskräften
Inkassoinstitute Uhrmacher (Handwerk)
Kälte- und Klimatechnik (Handwerk) Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation
Keramiker; Platten- und Fliesenleger (verbundenes Handwerk) Gewerbliche Vermögensberatung
Versicherungsvermittlung (Versicherungsagent, Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten) Wertpapiervermittler
Vulkaniseur Ziffer 79Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer (Handwerk)
Waffengewerbe (Büchsenmacher) einschließlich des Waffenhandels Zahntechniker (Handwerk)
Holzbau-Meister  

Planst du eine Betriebsgründung in einem dieser Handwerksberufe, benötigst du in der Regel einen Meistertitel. Es gibt aber auch Wege und Möglichkeiten, wie du ohne den Abschluss der Meisterschule in diesen Gewerken gründen kannst. Wie das geht, erklären wir in einem gesonderten Abschnitt.

Eintragung in die Berufsinnung

Wenn du eine Betriebsgründung in einem Handwerk mit Meisterpflicht planst, benötigst du zusätzlich die Eintragung in die Berufsinnung. Ohne diese Zulassung kannst du deinen Betrieb nicht beim Gewerbeamt anmelden. Alles über die Berufsinnung haben wir dir in diesem ausführlichen Ratgeber zusammengestellt: Eintragung in die Berufsinnung.

Diese Handwerksberufe sind zulassungsfrei (kein reglementiertes Gewerbe)

Neben den zulassungspflichtigen Handwerken gibt es solche, die nicht unter die Meisterpflicht fallen. Für eine Betriebsgründung ist dann die Gesellenprüfung und eine gewisse Berufserfahrung ausreichend.  Die nicht reglementierten Handwerksberufe sind in §§ 151 ff GewO aufgeführt. Aktuell gibt es 12 Handwerksberufe, die zulassungsfrei sind.

Bei diesen Handwerken handelt sich größtenteils um künstlerische und gestalterische Berufe, deren Ausübung keine unmittelbaren Risiken oder Gefahren für Mensch und Umwelt darstellen.

Zu den Handwerksberufen ohne Meisterpflicht gehören:

Adressverlage und Direktmarketing Arbeitsvermittlung
Auskunfteien über Kreditverhältnisse Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik
Handelsgewerbe und Handelsagentengewerbe Pfandleiher
Haftpflichtversicherung Tankstellen
Versteigerung beweglicher und unbeweglicher Sachen Personenbetreuung
Qualitätssicherung für die Personenbetreuung Organisation von Personenbetreuung
Änderungsschneiderei Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen
Autoverglasung Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeuge
Entkalken von Heißwasserbereitern Erzeugung von Lebzelten und kandierten und getunkten Früchten
Erzeugung von Speiseeis Fahrradtechnik
Friedhofsgärtnerei Gürtel- und Riemenerzeugung sowie Reparatur von Lederwaren und Taschen
Huf- und Klauenbeschlag Instandsetzung von Schuhen
Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio) Nähmaschinentechnik
Reinigung von Polstermöbeln und nicht fest verlegten Teppichen Schleifen von Schneidewaren
Wartung und Überprüfung von Handfeuerlöschern Wäschebügeln
Zusammenbau von Möbelsätzen  
Wichtig zu wissen:

In der Gewerbeordnung sind alle aktuell rund 107 in Österreich ansässigen Handwerksberufe aufgelistet. Diese werden in reglementierte Gewerbe, nicht reglementierte / freie Gewerbe und verbundene Gewerbe unterteilt.

Handwerk ohne Meister anmelden und Meisterzwang umgehen

Wir haben es schon angedeutet: Auch ohne Meistertitel gibt es Möglichkeiten, wie du deinen Handwerksbetrieb in einem zulassungspflichtigen Handwerk gründen kannst. Welche das sind, stellen wir dir ausführlich vor.

Option Beschreibung
Option 1: Du verfügst über eine langjährige Berufserfahrung als Geselle Die Altgesellenregelung ersetzt einen Meistertitel. Voraussetzung: Du hast mindestens sechs Jahre im gleichen Handwerk gearbeitet, davon vier Jahre in leitender Position (§ 19 GeWo).
Option 2: Du stellst einen Betriebsleiter mit Meistertitel ein Wenn du über keinen Meistertitel verfügst, kannst du einen Betriebsleiter einstellen, der einen Meister vorweisen kann (§ 18 Abs. 3 GeWo).
Option 3: Du verfügst über eine alternative Ausbildung Wenn du einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss in einem ähnlichen Berufsfeld hast, kann dieser Abschluss als Ersatz zur Meisterprüfung geltend gemacht werden (§ 18 Abs. 2 Ziff. 3-5 GeWo).
Option 4: Du beantragst eine Ausnahmebewilligung Mögliche Gründe zur Beantragung einer Ausnahmebewilligung können sein:
  • die Meisterprüfung stellt zum Zeitpunkt der Antragstellung oder danach eine unzumutbare Belastung dar;
  • du bist Geselle mit fortgeschrittenem Lebensalter (ab ca. 47 Jahren);
  • du bist aktuell und unverschuldet arbeitslos;
  • du hast eine kurzfristige Übernahme eines Betriebes in Aussicht;
  • es besteht eine unzumutbare lange Wartezeit bis zur Meisterprüfung.
Option 5: Du beantragst eine Ausübungsberechtigung als EU-Bürger Als EU-Bürger kannst du dich ebenfalls ohne Meisterbrief selbständig machen, wenn du eine der folgenden Bedingungen erfüllst:
  • du hast deinen eigenen Betrieb geführt;
  • du warst als Betriebsleiter tätig;
  • du hast eine Ausbildung

Wichtig zu wissen:

Es gibt einige wenige Handwerksberufe, bei denen diese Ausnahmeregelungen nicht greift und du zwangsläufig einen Meistertitel brauchst.

Diese sind:

  • Zahntechniker
  • Hörakustiker
  • Schornsteinfeger
  • Augenoptiker
  • Orthopädieschuhmacher
  • Orthopädietechniker

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Meister werden im Handwerk

Um deinen Meistertitel für das Gewerbe mit Meisterpflicht zu erlangen, stehen dir grundsätzlich zwei Wege offen:

  • Abschluss der Meisterschule: Der gängigste Weg zum Erhalt des Meisterbriefes ist der Besuch der Meisterschule der Wirtschaftskammern. Dafür benötigst du eine erfolgreich abgeschlossene Gesellenprüfung in deinem Bereich sowie Berufserfahrung als Geselle. Die Meisterausbildung kann entweder in Vollzeit oder berufsbegleitend erfolgen. Wenn für dein Gewerk keine Meisterpflicht besteht, bietet dir ein Meistertitel dennoch zahlreiche Vorteile. Du kannst zum Beispiel eine Firma leiten und Berufseinsteiger in deinem Beruf ausbilden.
  • Abschluss eines Hochschulstudiums: Alternativ hast du die Möglichkeit, ein duales Studium zu absolvieren, z. B. im Bauingenieurwesen oder in der Automatisierungstechnik. Nach erfolgreichem Studium erhältst du sowohl einen Bachelor- als auch einen Meistertitel, zusätzlich zu deinem Abschluss im jeweiligen Ausbildungsberuf.

So viel kostet der Meistertitel im Handwerk

Die Kosten für die Meisterausbildung belaufen sich je nach Beruf und Branche zwischen 3.600 Euro und 9.000 Euro. Hinzu kommen noch Prüfungsgebühren von ca. 750 Euro. Es ist also schon ein kleines Vermögen, das du in deine Zukunft investierst. Vielleicht kannst du deinen Ausbildungsbetrieb um finanzielle Unterstützung bitten, schließlich profitiert auch er von deinem erweiterten Fachwissen.

Finanzielle Unterstützung für angehende Meister

Für angehende Meister gibt es einige Förderprogramme über die Wirtschaftsförderungsinstitute der Landeskammern. Diese sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und individuell. Ob du eine der Förderungen erhälts erfährst du bei der für dein Bundesland zuständigen Meisterprüfungsstelle.

Vor- und Nachteile der Meisterpflicht

Mit einem Meistertitel kannst du deine handwerklichen Fähigkeiten unter Beweis stellen und deine eigenen Dienstleistungen anbieten.

Doch wie bei allem gibt es auch bei der Meisterpflicht einige Nachteile. Wir haben dir die wichtigsten Vor- und Nachteile gegenübergestellt.

Vorteile der Meisterpflicht: Nachteile der Meisterpflicht
Die Meisterpflicht gewährleistet ein hohes Maß an Qualität und Professionalität. Die Meisterpflicht kann den Zugang zu bestimmten Handwerksberufen einschränken und den Einstieg erschweren.
Durch die Meisterpflicht werden Verbraucher vor minderwertiger Arbeit und potenziellen Risiken geschützt. Die Meisterpflicht stellt eine zusätzliche Hürde dar, die den Weg zur Selbständigkeit erschweren kann.
Die Meisterpflicht fördert die Ausbildung von Fachkräften. Dies trägt zur langfristigen Sicherung qualifizierten Nachwuchses im Handwerk bei. Der Fachkräftemangel wird durch die Meisterpflicht verschärft.
Der Meistertitel ist ein anerkanntes Gütesiegel und verleiht einem Handwerksbetrieb ein höheres Ansehen. Für den Besuch der Meisterschule mit abschließender Meisterprüfung fallen hohe Kosten an.

Checkliste für angehende Handwerker: So meldest du deine Selbständigkeit richtig an

Du hast dich entschieden, den Start in die Selbständigkeit als Handwerker zu wagen. Hier listen wir schrittweise auf, was für die Gründung des eigenen Handwerksbetriebes notwendig ist.

1. Schritt: Prüfe die Voraussetzungen : Fällt dein geplantes Handwerk unter die Meisterpflicht? Dann kannst du bei fehlendem Meistertitel eine der oben genannten Alternativen für die Umgehung des Meisterzwangs prüfen. Trifft eine der Optionen auf dich zu, stellst du einen Antrag auf Ausübungsberechtigung bei deiner örtlichen Innung.  Für alle zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe benötigst du keinen besonderen Qualifikationsnachweis, um deinen Betrieb anzumelden.

2. Schritt: Führe eine Marktanalyse durch: Bevor du richtig durchstartest, schau dir dein Standortpotenzial genauer an. Eine kleine Marktanalyse kann dir dabei helfen. Gerade bei handwerklichen Betrieben reicht oft schon ein Blick in die nähere Umgebung. Wie viel Konkurrenten gibt es in deinem Gebiet? Ist genug Nachfrage vorhanden? Mithilfe einer Konkurrenzanalyse bekommst du Aufschluss über die aktuellen Preise und das Serviceangebot. Das hilft dir, dein eigenes Angebot entsprechend anpassen.

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3. Schritt: Entscheide dich für eine Rechtsform

Im nächsten Schritt steht die Entscheidung der Rechtsform für deinen Betrieb an, mit der du die rechtliche Grundlage für dein Handeln schaffst. Bei der Auswahl einer passenden Rechtsform spielt dein Startkapital und die Haftungsbeschränkung eine wichtige Rolle.

Gängige Rechtsformen im Handwerk sind:

4. Schritt: Anmeldung bei den Behörden

Nachdem du eine Rechtsform festgelegt hast, steht im nächsten Schritt die Gewerbeanmeldung an.

Gemäß § 1 der Gewerbeordnung gilt jede Tätigkeit als Gewerbe, die

  • selbständig ausgeführt wird,
  • auf Dauer angelegt ist und
  • eine Gewinnerzielung beabsichtigt.

Du hast die Möglichkeit, dich für ein Kleingewerbe zu entscheiden und von steuerlichen bzw. rechtlichen Erleichterungen zu profitieren. Das kannst du bei der Gewerbeanmeldung auswählen. Aber auch die Entscheidung für ein Kleingewerbe hat Nachteile. Genaueres erklärt unser Ratgeber zur Anmeldung eines Kleingewerbes.

Handelt es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk, musst du ebenfalls die Eintragung zur Innung beantragen - entweder mit deinem Meistertitel oder mit der Ausnahmebewilligung.

Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt mit dem Betribeöffnungsbogen bei dir. Nachdem du diesen ausgefüllt hast, bekommst du deine Steuernummer zugewiesen. Damit kannst du offiziell Rechnungen für deine Aufträge ausstellen.

Je nach Branche ist dein Betrieb mit der Gewerbeanmeldung automatisch Mitglied bei der Industriellenvereinigung. Entweder wirst du im Verzeichnis der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Berufe oder in der Liste für die zulassungspflichtigen Gewerke mit Meisterpflicht - der Berufsinnung - geführt.

Zusätzlich dazu bist du verpflichtet, dich bei der zuständigen Sozialversicherung der Selbständigen anzumelden. Beschäftigst du Mitarbeiter, muss du diese bei der Allgemeinen Unfallversicherung (AUVA) anmelden. Diese übernimmt die Unfallversicherung für Angestellte. In unserem Ratgeber kannst du ausführlich über die Anmeldung zur AUVA nachlesen.

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Zusammenfassung zu Meisterpflicht Handwerk

Bevor du dich mit deinem eigenen Handwerksbetrieb selbständig machst, solltest du sicherstellen, dass du die Voraussetzungen dafür erfüllst.

In bestimmten Handwerksberufen ist ein Meistertitel oder eine vergleichbare Qualifikation Pflicht. Diese Meisterpflicht soll die Qualität der Arbeit des Handwerkers sicherstellen und den Verbraucher schützen.

Welche Berufe unter die Handwerkspflicht fallen, ist in der Gewerbeordnung (GewO) festgelegt. Weiters  unterscheidet sie zwischen reglementiertem und nicht reglementiertem sowie verbundenen Gewerben. Diese können sich ändern. Erst im Jahre 2017 fielen einige Berufe aus der Meisterpflicht heraus.

Auch ohne Abschluss der Meisterschule ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, deinen eigenen Handwerksbetrieb zu gründen. Zum Beispiel, wenn du unter die Altgesellenregelung fällst oder eine gleichwertige Ausbildung vorweisen kannst. In diesem Fall musst du eine Ausnahmebewilligung bei der Innung beantragen.

Egal ob mit oder ohne Meistertitel: Mit dem richtigen Engagement und den passenden Voraussetzungen steht deinem Erfolg als selbständiger Handwerker nichts im Wege.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Meisterpflicht im Handwerk

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