Gewerbe anmelden: Anleitung für Gründer

Bereit, den Sprung in die Selbstständigkeit zu wagen und dein eigenes Gewerbe anzumelden? Als Unternehmensgründer eröffnen sich dir zahlreiche neue Möglichkeiten. Die Anmeldung deines Gewerbes ist zwingend erforderlich, damit du deine Tätigkeit legal und rechtmäßig ausüben kannst. In diesem Ratgeber findest du alle notwendigen Informationen, damit du deine Gewerbelizenz reibungslos und entspannt beantragst.
Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Um ein Gewerbe legal und rechtmäßig betreiben zu können, musst du es ganz offiziell bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden. Das ist in § 1 Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO) festgehalten. Dort heißt es „Eine Tätigkeit wird gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbstständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, gleichgültig für welche Zwecke dieser bestimmt ist; …“
Man spricht oft auch davon, eine Gewerbelizenz zu beantragen. Damit ist dasselbe gemeint.
Aber okay, lass uns das mal etwas einfacher formulieren: Sobald du also deine Tätigkeit selbstständig und auf Dauer ausübst und diese auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist, musst du ein Gewerbe anmelden. Durch diese Gewerbeanzeige bestätigst du, dass du selbstständig arbeitest und nicht an Weisungen gebunden bist. Anschließend kannst du ganz legal Rechnungen für die von dir erbrachten Dienstleistungen oder Produkte ausstellen. Außerdem unterliegst du der Gewerbeordnung (GewO), in der sämtliche Gewerbeangelegenheiten geregelt sind.
Vielleicht kommt jetzt bei dir die Frage auf, ab wie viel Umsatz du ein Gewerbe anmelden musst? Total berechtigt, denn es gibt ja immer mal Ausnahmen für Unternehmer mit geringeren Einkünften. Für ein „normales“ Gewerbe gibt es allerdings keine festgelegte Umsatzgrenze. Du musst also dein Gewerbe unabhängig von einer bestimmten Verdienstgrenze anmelden.
Einzelunternehmen anmelden
Wenn du dich mit einem Einzelunternehmen selbständig machen möchtest, ist die Gewerbeanmeldung relativ unkompliziert. Die Entscheidung für die Rechtsform deines Einzelunternehmens ist wichtig, denn sie bestimmt, wie du finanzierst und besteuert wirst. Je nach Unternehmensart und Rechtsform können die Rahmenbedingungen anders ausfallen. Außerdem gilt: Als Einzelunternehmer trägst du die alleinige Verantwortung für dein Unternehmen und haftest mit deinem gesamten Privatvermögen.
Für die Anmeldung deines Gewerbes stehen dir verschiedene Unternehmensarten und Rechtsformen zur Verfügung:
- Kleingewerbe anmelden
Ein Kleingewerbe bietet dir die Möglichkeit, deine Geschäftsidee mit geringem bürokratischen Aufwand und niedrigen Kosten umzusetzen. Das ist besonders attraktiv für nebenberufliche Gründer, die erst einmal anfangen und ihr Risiko kleinhalten möchten. Bei einem Kleingewerbe profitierst du von vereinfachten Buchführungspflichten. Ein weiterer Vorteil: unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Unser Ratgeber-Artikel Kleingewerbe anmelden informiert dich über alle Details. - Nebengewerbe anmelden
Wenn du zunächst nur nebenberuflich gründen möchtest ist die Anmeldung eines Nebengewerbes ein passender Einstieg in die Selbstständigkeit. Ein wesentliches Merkmal des Nebengewerbes ist, dass du die selbstständige Tätigkeit neben deiner hauptberuflichen Beschäftigung ausübst. Der Hauptjob bleibt weiterhin die primäre Einkommensquelle, während das Nebengewerbe zusätzliche Einnahmen generieren soll. Unser Ratgeber-Artikel Nebengewerbe anmelden bietet dir einen detaillierten Einblick. - Gewerbe als GmbH anmelden
Möchtest du für dein Gewerbe als GmbH anmelden, ist das mit mehr Bürokratie verbunden: Du benötigst unter anderem einen Gesellschaftsvertrag und ein Stammkapital von mindestens 5.000 Euro. In unserem ausführlichen Ratgeber-Artikel Gewerbe als GmbH anmelden erfährst du alle Details.
Wer ist von der Gewerbeanmeldung befreit?
Keine Gewerbeanmeldung brauchst du vorzunehmen, wenn du dich freiberuflich selbstständig machen möchtest. Du bist dann quasi von der Anzeigepflicht befreit. Freiberufler können ganz ohne Gewerbelizenz Aufträge annehmen. Lediglich die Anmeldung der Selbstständigkeit beim zuständigen Finanzamt ist erforderlich.
Ein wesentliches Merkmal der freiberuflichen Tätigkeit ist die direkte, persönliche und individuelle Erbringung der Arbeitsleistung. Zu den typischen Freiberuflern gehören z. B. Ärzte, Architekten oder Rechtsanwälte. In § 2 Abs. 1 Ziff. 7 ff GewO ist auch abgegrenzt, welche zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehört. In unserem Artikel Freiberufler werden alle Fragen zu beantwortet.
Ebenfalls von der Gewerbeanmeldung befreit bist du, wenn du ein Gewerbe führen möchtest, das der der Urproduktion zuzuordnen ist. Grundsätzlich trifft das auf dich zu, wenn du Landwirt bist oder dich mit Garten- und Weinanbau, Fischzucht oder Forstwirtschaft beschäftigst.
Was passiert, wenn ich keine Gewerbelizenz beantrage?
Ein Gewerbe kannst du legal nur mit einer Gewerbelizenz führen. Vergisst du, dich rechtzeitig darum zu kümmern, stehst du vor einem Problem. Das Betreiben eines Gewerbes OHNE Gewerbelizenz ist nämlich eine Ordnungswidrigkeit. Wenn du dich nicht an die Anzeigepflicht hältst, kann es richtig teuer werden – Strafen in Höhe von mehreren Tausend Euro sind keine Seltenheit! Zusätzlich dazu kommt die Aussicht auf Steuernachzahlungen und im schlimmsten Fall die drohende Schließung deines Gewerbes. Also, erledige lieber alle Gewerbeangelegenheiten und Formalitäten rechtzeitig!
Wo muss ich mein Gewerbe anmelden?
Alle Vorbereitungen sind abgeschlossen und du hast dich entschieden, unter welcher Rechtsform du dein Unternehmen gründen möchtest. Jetzt steht deiner Gewerbemeldung nichts mehr im Wege.
Unabhängig davon, ob es sich um ein Hauptgewerbe, ein Kleingewerbe oder ein Nebengewerbe handelt, ist deine erste Anlaufstelle das Gewerbeamt in der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder im Magistrat der Hauptstadt. Die Gewerbeordnung (GewO) macht da keinen Unterschied. Für sämtliche Gewerbeangelegenheiten ist das Gewerbeamt zuständig. Die Anmeldung erfolgt dort, wo dein Unternehmen seinen Betriebssitz hat. Dein privater Wohnort ist nicht ausschlaggebend. Es sei denn, du betreibst dein Unternehmen von zu Hause aus. DieAnmeldung erfolgt relativ einfach über das Onlineportal GISA. Möchtest du es lieber in Papierform ausfüllen, kannst du dir das Formular auch vor Ort im Gewerbeamt abholen.
Durch die sogenannte eMeldung der GISA kannst du einfach alle Daten und Nachweise digital an das zuständige Gewerbeamt übermitteln und sparst dir die Zeit für den Behördengang. Suche dir dafür in Ruhe alle notwendigen Unterlagen zusammen - dein Antrag wird nur bearbeitet, wenn alle erforderlichen Daten und Unterlagen vorliegen. Wenn du die Online-Gewerbeanmeldung nutzt, bekommst du im Anschluss eine Anmeldebestätigung. Erst dann wird deine Gewerbeanmeldung rechtskräftig. Das ist z. B. der Fall, wenn es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt. Darüber wirst du im Anmeldeprozess aber informiert.
Bei Gründung einer Personengesellschaft, wie z. B. der OHG, ist für jeden persönlich haftenden Gesellschafter eine eigene Gewerbeanmeldung erforderlich.
Eintragung ins GISA
Sobald du dich auf GISA eingetragen hast stellt das gleichzeitig das offizielle Gewerberegister in Österreich dar. GISA ist ein Verzeichnis aller meldepflichtigen Gewerbebetriebe in Österreich. einer Kommune. Dort werden alle wichtigen Informationen über ein Unternehmen eingetragen und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Eintragung ins Firmenbuch
In einigen Fällen ist vor der eigentlichen Gewerbeanmeldung noch die Eintragung ins Firmenbuch notwendig.
Den Eintrag ins Firmenbuch musst du vornehmen, wenn es sich bei dir um einen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb“ handelt. Im Handelsregister sind alle Unternehmen und bestimmte Personen, die im juristischen Sinne Kaufleute sind, eingetragen. Mit dieser Eintragung wirst du als Gründer automatisch zum Kaufmann im Sinne des § 1 Unternehmensgesetzbuch (UGB) mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Für einige Rechtsformen, wie z. B. der GmbH ist der Eintrag ins Firmenbuch zum Zeitpunkt der Gründung sogar verpflichtend. Diese Eintragung erfolgt beim Firmenbuchgericht Registergericht.
Das Firmenbuch ist gleichzeitig transparent und damit ein öffentliches Verzeichnis, das Klarheit darüber schafft, wer hinter einer Firma steckt. Besonders wichtig ist das im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Wenn du ein Unternehmen gründest, musst du dafür sorgen, dass die Angaben im Transparenzregister immer aktuell und korrekt sind.
Welche Formulare und Unterlagen brauche ich für die Gewerbeanmeldung?
Für die Anmeldung deines Gewerbes benötigst du folgende Unterlagen:
- Personalausweis
- Meldebescheinigung
- ggf. erforderliche Erlaubnisse (z. B. Gesellen- oder Meisterbrief, Handwerkskarte, polizeiliches Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis ...)
- ggf. Firmenbuchauszug bei Kapitalgesellschaften oder der OHG
- ggf. Gesellschaftsvertrag z.B. bei Anmeldung einer GmbH
Wann muss ich mein Gewerbe anmelden?
Generell gilt: Sobald du deine Tätigkeit aufnimmst, muss dein Gewerbe beim Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt angemeldet sein. Der Gewerbelizenz ist Grundvoraussetzung für eine legale Betreibung deines Gewerbes - das ist gesetzlich in § 16 Abs. 1 GewO geregelt. Aufgrund der Möglichkeit zur elektronischen Anmeldung über GISA wird der Anmeldezeitpunkt sehr streng gehandhabt.
Schiebst du die Gewerbeanzeige grundlos auf oder machst ohne Gewerbelizenz Geschäfte, riskierst du unnötige Kosten. Der Gewerbebetrieb ohne Anmeldung gilt generell als Ordnungswidrigkeit und kann Strafen und Steuernachzahlungen mit sich ziehen. Um dieses Risiko gar nicht erst einzugehen, solltest du dich um eine rechtzeitige Gewerbeanzeige kümmern. Rechtlich abgesichert kannst du dann umso entspannter in deine gewerbliche Selbstständigkeit starten.
Kosten für die Gewerbeanmeldung
Nachdem du dein Gewerbe angemeldet hast, brauchst du aufgrund des Neugründungsförderungsgesetzes mit keinen Kosten rechnen. Auch Um- und Abmeldungen sind über GISA kostenlos. Du bekommst anschließend eine Bestätigung der Gewerbemeldung, deine Gewerbelizenz, ausgehändigt.
Wenn du ein erlaubnispflichtiges Gewerbe anmelden möchtest, können weitere Kosten für die erforderlichen Nachweise anfallen, wie z. B. die Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses.
Welche Schritte kommen nach der Gewerbeanmeldung?
Dein Gewerbe ist nun offiziell angemeldet. Jetzt fallen noch ein paar weitere Schritte an, die du erledigen musst. Natürlich möchte auch das Finanzamt erfahren, welche Einnahmen du mit deinem Gewerbe voraussichtlich erzielen wirst und wie er dich zukünftig besteuern kann.
Damit du weißt, was nach der Gewerbeanmeldung auf dich zukommt, haben wir dir die wichtigsten Schritte auf einen Blick zusammengefasst.
Anmeldung beim Finanzamt
In der Regel läuft es so ab: Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt über deine Gewebemeldung. Das Finanzamt fordert dich auf, den Betriebseröffnungsbogen auszufüllen. Den musst du, wenn du über einen Internetanschluss verfügst, über das Onlineportal des Finanzamtes „Finanzonline“ übermitteln.
Im Betriebseröffnungsbogen gibst du erst einmal alle Informationen zu deinem Gewerbe an: den Namen, die gewählte Rechtsform, den Betriebssitz. Anhand der Angaben kann das Finanzamt dir eine Steuernummer für deine gewerbliche Selbständigkeit zuweisen und dich bzw. dein Gewerbe für alle anfallenden Steuern registrieren. Die Steuernummer benötigst du nicht nur für die Korrespondenz mit dem Finanzamt, sondern auch für die Erstellung deiner Rechnung: Diese gehört z. B. gemäß § 11 Abs. 4 UStG zu den Pflichtangaben auf jeder Rechnung.
Unabhängig von der gewählten Unternehmensform kannst du auch wählen, ob du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen möchtest. Diese ist in § 6 Abs. 1 Ziff. 28 UStG geregelt und an einen Jahresumsatz von maximal 35.000 Euro im Vorjahr und 55.000 Euro im aktuellen Kalenderjahr gebunden.
Anschließend bekommst du deine Steuernummer zugeschickt. Diese ist eine Pflichtangabe auf deinen Ausgangsrechnungen. Falls du umsatzsteuerpflichtig bist, benötigst du ebenfalls eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Eintragung in die Handwerksrolle
Dein Unternehmen wird mit der Gewerbeanmeldung automatisch Mitglied in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Nach der Gewerbeanmeldung übermittelt das Gewerbeamt die Daten direkt an die WKO. Diese meldet sich dann anschließend mit ausführlichen Informationen zur Mitgliedschaft bei dir.
Bei der Gewerbemeldung für eine Tätigkeit im Handwerk ist die entsprechende Innung für dich zuständig. Bei den Mitgliedschaften in der WKO handelt sich übrigens um Pflichtmitgliedschaften, die gesetzlich vorgeschrieben sind.
Ausführliche Informationen zur Mitgliedschaft und zu möglichen Beiträgen haben wir in unseren Ratgeber-Artikeln zusammengestellt:
Anmeldung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS)
Spätestens am Tag des Beginns deiner betrieblichen Tätigkeit musst du dich ebenfalls bei der SVS anmelden. Sie ist der gesetzliche Sozialversicherungsträger. Dort bist du gesetzlich unfall- und krankenversichert. Die Anmeldung ist für jedes neu gegründete Unternehmen verpflichtend. Die Höhe der Beiträge richten sich nach deinem Einkommen.
Möchtest du mehr über diese Pflichtversicherung wissen? Dann empfehlen wir dir unseren ausführlichen Ratgeber Anmeldung bei der SVS.
Betriebsnummer beantragen
Sobald du Mitarbeiter in deinem Gewerbe beschäftigst, benötigst du eine Betriebsnummer. Diese dient als Identifikationsmerkmal und wird für die Kommunikation mit den Sozialversicherungen bzw. der Krankenkasse benötigt.
So kannst du ein Gewerbe ummelden
Innerhalb eines Gewerbes können sich schnell mal Änderungen ergeben. Als Gewerbetreibender bist du dazu verpflichtet, jede noch so kleine Veränderung beim Gewerbeamt anzuzeigen. Das betrifft übrigens alle Gewerbearten, also auch das Kleingewerbe und Nebengewerbe. Ziehst du mit deinem Unternehmen innerhalb der gleichen Stadt um, musst du z. B. eine Gewerbeummeldung beantragen. Bei gravierenden Veränderungen, wie z. B. der Änderung der Rechtsform deines Unternehmens kann sogar eine Neuanmeldung des Gewerbes erforderlich sein. Jede Änderung ist über das Onlineportal GISA möglich.
Wir haben dir alle Informationen im Ratgeber-Artikel Gewerbe ummelden kompakt zusammengetragen.
Zusammenfassung zu Gewerbe anmelden
Die Anmeldung deines Gewerbes bei der zuständigen Gewerbebehörde ist der erste und entscheidende Schritt auf dem Weg in deine unternehmerische Selbstständigkeit. Ganz gleich, ob Hauptgewerbe, Kleingewerbe oder Nebengewerbe – jedes gewerblich betriebene Unternehmen muss offiziell angemeldet werden, um legal tätig zu sein. Wenn du der Anzeigepflicht nicht nachkommst, riskierst du empfindliche Strafen, Steuernachzahlungen und sogar die Schließung deines Betriebes.
Dank des Online-Portals GISA gestaltet sich der Anmeldeprozess mittlerweile unkompliziert und zeitsparend. Die Online-Gewerbeanmeldung (eMeldung) ist kostenfrei, ebenso wie Um- und Abmeldungen. Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst du eine Bestätigung, mit der dein Gewerbe rechtskräftig eingetragen wird. Beachte, dass für erlaubnispflichtige Gewerbe eventuell weitere Unterlagen erforderlich sind, die zusätzliche Gebühren verursachen können.
Je nach gewählter Unternehmensform musst du möglicherweise weitere Schritte, wie etwa die Eintragung ins Firmenbuch oder ins Transparenzregister, beachten. Nach erfolgter Gewerbeanmeldung wirst du automatisch Mitglied in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) bzw. in der zuständigen Innung, falls du ein Handwerk betreibst. Zudem meldet sich das Finanzamt, um dir eine Steuernummer zuzuweisen und deine steuerliche Erfassung durchzuführen. Denk auch daran, dich rechtzeitig bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) anzumelden.
Sobald diese Formalitäten abgeschlossen sind, kannst du entspannt und rechtssicher in deine gewerbliche Tätigkeit starten.