Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Österreich – alles zur Pflichtmitgliedschaft für Unternehmen

Du fragst dich, was es mit der Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKO)auf sich hat? Damit bist du nicht allein. Vielen Unternehmensgründern und Gewerbetreibenden ist nicht bewusst, dass die Mitgliedschaft in der WKO grundsätzlich verpflichtend ist.
Damit du bestens informiert bist, haben wir für dich die wichtigsten Punkte zur „Zwangsmitgliedschaft“ in der WKO zusammengefasst. Von den Vorteilen bis hin zu den Beitragskosten und möglichen Ausnahmen – wir erklären dir alles, was du über die WKO-Mitgliedschaft wissen musst.
Was ist die Wirtschaftskammer Österreich (WKO)?
Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, welche die Interessen aller Gewerbetreibenden aus den Bereichen Handel, Industrie und Dienstleistung vertritt. Von Pflichtmitgliedschaft spricht man, weil alle Gewerbetreibenden in der WKO Mitglied sein müssen, die kein Handwerk ausüben oder einem freien Beruf nachgehen.
Auch auf dem Weg in die Selbständigkeit unterstützt dich die WKO bereits während der Gründungsphase mit dem „Gründerservice“. Dazu gehören u. a. die Veranstaltung von Gründerseminaren, umfangreiche Gründungsberatungen sowie Beratung bei rechtlichen oder finanziellen Fragen.
In Österreich untergliedert sich die Wirtschaftskammer in 7 verschiedene Sparten, darunter befinden sich die Fachorganisationen. Für die Sparte Gewerbe und Handel werden diese Fachverbände Innungen genannt.
Du kannst dir die WKO wie eine Beratungsstelle für das Unternehmertum vorstellen, die folgende Aufgabenfelder übernimmt:
- Interessenvertretung: Sie vertritt die Interessen der Unternehmen gegenüber Regierungen und Behörden.
- Beratung und Unterstützung: Sie bietet Beratung und Unterstützung, wie z. B. bei der Existenzgründung oder finanziellen Herausforderungen und berät zu Fragen bzgl. Recht, Steuern, Ausbildung sowie internationalen Geschäften.
- Netzwerk: Die WKO fördert den Austausch und das Networking zwischen Unternehmen. Sie organisiert Veranstaltungen, Seminare und Messen, bei denen sich Unternehmen kennenlernen und Ideen austauschen können.
- Ausbildung: Die WKO ist zuständig für die Ausbildung von Fachkräften in verschiedenen Berufsfeldern, organisiert Prüfungen und vergibt Zertifikate.
Da die WKO auf regionaler Ebene tätig ist, hängt die Zuständigkeit für dein Unternehmen vom Standort des Firmensitzes ab. Welcher Fachverband oder Innung Handelskammer für dich zuständig ist, erfährst du über den WKO-Finder.
Wer Mitglied in der WKO sein muss
Sobald du dein Unternehmen bei Gewerbeamt angemeldet, musst du gemäß § 2 des WKG Pflichtmitglied in der WKO werden. Entscheidend ist, ob deine ausgeübte Tätigkeit grundsätzlich als gewerblich anzusehen ist.
Das ist der Fall, wenn es sich um folgende Unternehmen handelt:
- Industrieunternehmen
- Handelsunternehmen
- Dienstleistungsunternehmen
Einige wenige Betriebe bzw. Berufsgruppen müssen nicht zwangsläufig Mitglied der WKO sein. Dazu zählen:
- Freiberufler und Berufe wie z.B. freiberuflich Lehrende oder Künstler, die keine Gewerbesteuer zahlen und nicht im Firmenbucheingetragen sind.
- Landwirtschaftsbetriebe: Diese müssen Mitglied in der Landwirtschaftskammer sein
Handelt es sich bei deinem Gewerbebetrieb um einen reinen Handwerksbetrieb? Dann findest du die passenden Informationen in unserem Artikel zur Eintragung in die Innung.
So wirst du Mitglied in der WKO
Um Mitglied in der WKO zu sein, musst du nicht selbst aktiv werden. Nachdem du dein Gewerbe angemeldet hast, übermittelt das Gewerbeamt deine Daten an die örtliche Wirtschaftskammer, die sich anschließend bei dir mit den Formalitäten meldet.
Wichtig zu wissen: Bei einer Kapitalgesellschaft und einer Genossenschaft beginnt die Mitgliedschaft erst dann, wenn sie offiziell ins Firmenbuch eingetragen sind.
Folgende Dokumente und Angaben sind für eine Mitgliedschaft in der WKO notwendig:
- Gewerbeanmeldung
- Steuernummer
- Bankverbindung
Bei bestimmten Tätigkeiten können weitere Dokumente notwendig sein. Für die Gewerbeanmeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigst du beispielsweise ein polizeiliches Führungszeugnis. Detaillierte Fragen kannst du am besten mit deiner zuständigen WKO klären.
Übrigens: Als WKO-Mitglied kannst du an den WKO-Vollversammlungen teilnehmen, die in regelmäßigen Sitzungen wichtige Themen und Entscheidungen deiner Wirtschaftsregion diskutiert.
So errechnet sich dein Beitrag für die WKO
Welchen Grundbeitrag du für deine Mitgliedschaft bei der WKO zahlen musst, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Die WKO berechnet die Beiträge anhand deines Gewerbeertrags im jeweiligen Bemessungsjahr. Der Gewerbeertrag wird zuvor vom Finanzamt ermittelt.
Der jährliche WKO-Mitgliedsbeitrag besteht aus diesen zwei Elementen:
- der Kammerumlage für die 9 Landeskammern der WKO
- der Grundumlage für die Fachgruppen, Fachvertretungen (Innungen) und Fachverbände
Die KU1 für die WKO-Mitgliedschaft wird entsprechend der Leistungsstärke gestaffelt. Man untergliedert hier zwischen Kammerumlage 1 (KU1) und Kammerumlage 2 (KU2). Grundsätzlich hat jedes Mitglied die KU 1 zu entrichten. Wird die Netto-Umsatzgrenze von Euro 150.000 pro Jahr (= Freigrenze) nicht überstiegen, so entfällt die KU1.
Ein Beispiel: Hast du ein Kleingewerbe, so entfällt für dich die KU1, da dein Höchstumsatz 2025 ohnehin nur 55.000 Euro brutto betragen darf.
Die Berechnung der KU1 ist vom Mitglied selbständig zu berechnen. Grundlage dazu ist der Jahresumsatz:
- bis 3 000 000 Euro – 0,28 %
- ab 3 000 001 – 32 500 000 Euro 0,2660 %
- ab 32 500 001 – 0,2464 %
Diese Berechnungen werden für die Sparte Kreditinstitute und Versicherungen wieder anders gehandhabt. Diese Berechnungen werden ag. der Größe des Betriebs von einem Steuerberater durchgeführt.
Mit der Umlage werden vor allem wichtige Aufgaben und Projekte der Wirtschaftskammer Österreich finanziert.
Für eine individuelle Berechnung deines WKO-Mitgliedsbeitrags stellt die KWO unter anderem viele Kammern einen Beitragsrechner zur Verfügung.
Die KU2 richtet sich danach, ob du Arbeitnehmer beschäftigt hast. Bemessungsgrundlage ist dabei der Dienstgeberbeitrag (DB nach § 41 Familienlastenausgleichsgesetz). Die Höhe ist 0,12 % zuzüglich Landeskammeranteil:
*) Änderung zum Vorjahr
Hinzu kommt schließlich noch die Grundumlage, die von jeder Fachorganisation, Fachverband, Innung usw. in ihrer Höhe und nach Bundesland unterschiedlich festgelegt wird. Eine aktuelle Übersicht für das geltende Jahr bietet hier die WKO über ihre Homepage www.wko.at/oe/wko/grundumlagen.
Für eine individuelle Berechnung deines WKO-Mitgliedsbeitrags stellt die KWO unter anderem viele Kammern einen Beitragsrechner zur Verfügung.
Unter diesen Voraussetzungen bist du von der Beitragszahlung befreit
Es gibt besondere Umstände, die dich von der Beitragszahlung der WKO freistellen.
Der Freibetrag gilt für dich, wenn du zu folgende Kriterien erfüllst:
- du bist Kleingewerbetreibender, dessen Umsatz 55.000 Euro innerhalb eines Bemessungsjahres nicht übersteigt.
- Dein Jahresumsatz übersteigt nicht die Freigrenze von 150.000 Euro
Zusammenfassung
Eine Mitgliedschaft in der WKO bietet dir als Unternehmer wertvolle Vorteile: Von der Interessenvertretung bis hin zur Bereitstellung von Beratungsdiensten und Networking-Möglichkeiten kann die WKO in allen Phasen deines Unternehmertums unterstützend zur Seite stehen.
Wenn du ein Gewerbe anmeldest, bist du automatisch Mitglied der WKO. Bei einer Kapitalgesellschaft und einer Genossenschaft beginnt die Mitgliedschaft mit dem Eintrag in das Firmenbuch.
Freiberufler, reine Handwerksbetriebe und landwirtschaftliche Betriebe sind von der Pflichtmitgliedschaft in der WKO befreit, da sie eigene Interessenvertretungen haben.
Die Höhe des WKO-Beitrages ist abhängig von der Art des Unternehmens und der Leistungsstärke. Er wird individuell berechnet und setzt sich zusammen aus der KU1, der KU2 und einem Grundbeitrag und einer Umlage. Die KU müssen selbständig berechnet werden.
Die Bemessungsgrundlage ist der Gewerbeertrag bzw. der Gewinn Jahresumsatz aus dem Gewerbebetrieb (Bilanz des Vorjahres). Für eine individuelle Berechnung des Mitgliedsbeitrags stellen viele Kammern einen Beitragsrechner auf ihrer Website zur Verfügung,Einige Gewerbebetriebe sind von der Beitragspflicht freigestellt. Dazu gehören bspw. Kleingewerbetreibende sowie jene, die unter einem bestimmten Jahresertrag der Freigrenze von 150.000 Euro Jahresumsatz liegen.
Häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft in der WKO
Wir haben für dich die wichtigsten Fragen zur Mitgliedschaft bei der WKO kurz und prägnant zusammengefasst.