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Gründungsbeihilfe vom Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Aktualisiert am
24
.
03
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2025
Akten sind nebeneinander aufgereiht

Bist du gerade erst in die Arbeitslosigkeit gerutscht oder findest du schon länger keine Arbeit? Die Gründung eines eigenen Unternehmens könnte für dich eine Chance sein, um der Arbeitslosigkeit zu entkommen und deinen Lebensunterhalt wieder selbst zu bestreiten. Dafür brauchst du aber eine gesicherte Finanzierung. Wenn du es richtig anstellst, unterstützt dich das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft dabei, deine Geschäftsidee umzusetzen. In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, wie die Antragstellung richtig funktioniert und welche Fehler du bei der Beantragung des Existenzgründungsbeihilfe vermeiden solltest.

Was ist die Gründungsbeihilfe?

Bei der Gründungsbeihilfe handelt es sich um eine sogenannte Transferleistung des AMS (Arbeitsmarktservice).  Sie zahlt dir eine Weile lang dein Arbeitslosengeld weiter und später noch einen verminderten Beitrag, damit du in der Anlaufzeit deines eigenen Unternehmens deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst. So wird dein Gründungsvorhaben vom Staat gefördert. Der Rechtsanspruch auf die Gründungsbeihilfe beruht auf AMSgesetz BGBl. 313 / 1994.

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf die Gründungsbeihilfe?

Möchtest du die Gründerbeihilfe beantragen, musst du für den Rechtsanspruch mehrere Voraussetzungen erfüllen:

  • Du bist arbeitslos – und wenn auch nur für einen Tag.
  • Du hast die berufliche Qualifikation, um ein Unternehmen zu gründen (z.B. Voraussetzung für einen Handwerksunternehmen benötigt zumindest die erfolgreich abgelegt Gesellenprüfung in diesem Handwerk)
  • Du kannst nachweisen, dass deine Geschäftsidee tragfähig ist. Das klappt beispielsweise über eine Tragfähigkeitsprüfung einer fachkundigen Stelle, wie Steuerberater oder Banken, sowie über deinen detaillierten Businessplan. Nutze hierzu gerne unsere kostenlose Businessplan-Vorlage.
  • Du bist persönlich und fachlich geeignet. Das weist du etwa über Qualifikationsnachweise (z.B. Gesellen- oder Meisterprüfungen), Berufserfahrung oder die Teilnahme an einem Existenzgründerseminar nach.
  • Du hast in den vergangenen 24 Monaten keine Gründungsbeihilfe nach dem Arbeitsmarktgesetz bezogen.
  • Du machst dich hauptberuflich selbstständig.

Aber Vorsicht: Auch wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, ist die Antragstellung kein Selbstläufer. Es handelt sich um eine Ermessensleistung. Hält der Sachbearbeiter dein Gründungsvorhaben nicht für aussichtsreich, muss er dir die Gründungsbeihilfe nicht gewähren.

Gibt es die Gründungsbeihilfe ohne Arbeitslosigkeit eigentlich auch?

Nein, Voraussetzung für die Bewilligung ist der Bezug von Arbeitslosengeld ALG I. Möchtest du dich aus einer Anstellung heraus selbstständig machen, musst du dich für den Bezug der Gründungsbeihilfe für mindestens einen Tag arbeitslos melden. Oder du siehst dich nach anderen Fördermitteln um, zum Beispiel einem Gründerkredit.

Wann du die Gründungsbeihilfe beantragen musst

Für die Antragstellung auf den Existenzgründungszuschuss gibt es ein recht enges Zeitfenster. Du musst zu diesem Zeitpunkt bereits mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein und ist nur bis zum Ende des Bezugs des Arbeitslosengeldes möglich.

Höhe und Dauer der Gründungsbeihilfe

Die Gründungsbeihilfe erfolgt in vier Phasen durch die beratende Beihilfe und einer finanziellen Beihilfe (die Höhe wird individuell und auf arbeitspolitischen Zielen des jeweiligen Bundeslandes abgestimmt):

  1. Phase: Klärung der Geschäftsidee und Prüfung der Voraussetzungen zur Genehmigung der Beihilfe
  2. Phase: Vorbereitung – Erstellung des Businessplanes
  3. Phase: Realisierung der Unternehmensgründung
  4. Phase: Nachbetreuung durch eine Unternehmensberatung

Während dieser Phasen – Regeldauer 6 Monate – beziehst du weiter dein Arbeitslosengeld und erhältst zusätzlich die individuell errechnete Gründungsbeihilfe. In der Regel wird die finanzielle Gründungsbeihilfe individuell (monatlich, Gesamtbetrag) ausbezahlt.

Vorbereitung auf die Beantragung der Gründungsbeihilfe

Die Bewilligung der Gründungsbeihilfe setzt voraus, dass du den Sachbearbeiter des AMS von deinem Existenzgründungsvorhaben überzeugen kannst. Damit dir die Ermessensleistung bewilligt wird, helfen dir unsere Tipps:

  • Businessplan: Du brauchst einen fundierten Businessplan, mit dem du deine Geschäftsidee genau beschreibst und deinen Finanzierungsplan, deine Liquiditätsplanung, Marktanalyse sowie Marketingstrategie offenlegst. Handle diese Beschreibung deiner Geschäftstätigkeit nicht als Formalie ab – für die Bewilligung des Gründungszuschusses ist sie von entscheidender Bedeutung.
  • Qualifikation: Voraussetzung für den Existenzgründerzuschuss vom Arbeitsamt ist, dass du ausreichende Qualifikationen nachweisen kannst. Die erforderlichen Qualifikationsnachweise beziehen sich einerseits auf Wissen rund um die Selbstständigkeit selbst, andererseits aber auch auf den Inhalt deiner Geschäftstätigkeit. Möchte sich eine Existenzgründerin beispielsweise als Frisörin selbstständig machen, ist der Nachweis einer Ausbildung in diesem Handwerk sehr wichtig. Fehlt dir noch die nötige Qualifikation, kannst du außerdem um Unterstützung für eine entsprechende Weiterbildung bitten.
  • Tragfähigkeit: Wer darüber hinaus punkten möchte, der lässt sich eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Diese gibt es bei diversen Gründercoaches, Steuerberatern oder Unternehmensberatern. Auch Handwerkskammern oder Gründerzentren stellen diese aus. Damit lässt sich direkt unterstreichen, dass das eigene Konzept tatsächlich funktionieren kann.
  • Vorbereitung: Bereite dich gut auf das Gespräch mit dem AMS vor. Überlege dir vorher, mit welchen Worten du deine Geschäftsidee überzeugend präsentieren kannst und lege dir deine besten Argumente bereit, um Bedenken und Einwände treffsicher entkräften zu können. Du solltest auch angeben können, warum du dich für die Selbstständigkeit entscheidest.
  • Vermittelbarkeit: Bist du aufgrund deiner Qualifikation oder Berufserfahrung am Arbeitsmarkt leicht vermittelbar, könnte dies ein Ausschlusskriterium sein. Beschreibe daher unbedingt, warum du ein Unternehmertyp bist und in einem Angestelltenverhältnis weniger gut aufgehoben wärst.

Übrigens kannst du das Antragsformular nicht schon vorab ausfüllen. Erst wenn du den Termin mit deiner Vermittlungsfachkraft bei der AMS gemeistert hast, ist die Antragstellung online möglich.

Tipp:

Brauchst du Hilfe bei der Erstellung eines Finanzplans? Lade dir unsere kostenlose Finanzierungsplan-Vorlage herunter – einfach ausfüllen und fertig.

Beratungsangebot zur Gründungsbeihilfe nutzen

Lass dich vom AMS zur Gründungsbeihilfe beraten. Dieser erste Schritt der Antragstellung ist ohnehin obligatorisch und gleichzeitig erfährst du so, was für die Vorbereitung auf den Antrag wichtig ist. Nimm dafür Kontakt zu deiner Vermittlungsfachkraft beim AMS auf. Daneben kannst du dir auch von anderen Stellen Hilfe holen, beispielsweise von Existenzgründerzentren, den Industrie- und Handelskammern bzw. den Handwerkskammern oder deinem Steuerberater. Die Kosten dafür können unter Umständen von der Arbeitsagentur übernommen werden.

Gründungsbeihilfe beantragen: So geht’s

Möchtest du den Gründungsbeihilfe beantragen, sind dafür diese Schritte nötig:

  1. Arbeitssuchend melden
    Melde dich beim AMS als arbeitssuchend. Noch während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses signalisierst du damit die Bereitschaft, eine neue Stelle anzunehmen.
  2. Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen
    Ist die Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses vollzogen, so kannst du die Arbeitslosigkeit anmelden und das Arbeitslosengeld beantragen. Nun ist es wichtig, dass du mindestens einen Tag Arbeitslosengeld I beziehst, um für die Gründungsbeihilfe infrage zu kommen.
  3. Beratungstermin vereinbaren
    Vereinbare möglichst frühzeitig deinen Termin mit der Vermittlungsfachkraft, um dich zur Gründungsbeihilfe beraten zu lassen. So verlierst du keine Zeit.
  4. Antrag auf Gründungsbeihilfe stellen
    Sobald du das Beratungsgespräch gemeistert hast, stellt dir dein Sachbearbeiter den Antrag auf Gründungsbeihilfe bereit. Diesen kannst du direkt online ausfüllen und abschicken.
  5. Businessplan erstellen
    Den Businessplan kannst du als Fahrplan betrachten, welcher den Weg für die Existenzgründung vorgibt. Darüber hinaus ist er für den Erhalt der Gründungsbeihilfe relevant. Letztlich musst du ein umsetzbares Konzept erschaffen, welches auf einigen Seiten deine Ideen darlegt.
  6. Fachkundige Stellungnahme einholen
    Lege dein Gründungskonzept einer fachkundigen Stelle, wie etwa der Industrie- und Handelskammer oder einem Existenzgründerberater, zur Prüfung vor. Ist dein Gründungskonzept überzeugend, wird dir eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausgestellt, die du bei der Arbeitsagentur vorlegen kannst.
  7. Antrag auf Gründungsbeihilfe abgeben
    Die bei der Antragsabholung erhaltenen Unterlagen musst du nun vollständig ausgefüllt haben. Neben den Antragsformularen selbst solltest du den Businessplan, die Tragfähigkeitsbescheinigung, den Nachweis über die Anmeldung der Selbstständigkeit und bei Bedarf erforderliche Erlaubnisse oder Zulassungen einreichen.
  8. Bewilligung abwarten
    Innerhalb weniger Wochen kannst du mit der Entscheidung des AMS rechnen. Ist die Bewilligung erteilt, kannst du deine Geschäftstätigkeit aufnehmen und damit beginnen, dein eigenes Unternehmen aufzubauen.
  9. Verlängerung der Förderung beantragen
    In der Regel dauert die Gründung sechs Monate. Sollten die vier Phasen eine längere Zeit in Anspruch nehmen solltest du auf jeden Fall eine Verlängerung der Beihilfe beantragen.
Tipp:

Hast du keinen Plan, worauf du bei der Erstellung des Businessplans genau achten musst? Hier kommt es aber auf jedes Detail an. Lade dir jetzt die kostenfreie Businessplan-Vorlage von sevdesk herunter. So siehst du die notwendigen Inhalte auf einen Blick und kannst sie gleich als Grundlage für deinen eigenen Geschäftsplan nutzen.

Typische Fehler bei der Beantragung der Gründungsbeihilfe vermeiden

Damit du den Existenzgründerzuschuss vom AMS bekommst, brauchst du eine große Portion Glück – und natürliche eine gute Vorbereitung. Die folgenden häufig vorkommenden Fehler solltest du deshalb besser vermeiden:

  • zu späte Antragstellung (dein Arbeitslosengeld ist bereits ausgelaufen)
  • nebenberufliche Gründung statt hauptberuflicher Geschäftstätigkeit
  • Verzicht auf ein Beratungsgespräch
  • mangelnde Kooperation
  • schlechte Vorbereitung auf das Gespräch mit der Vermittlungsfachkraft des AMS
  • Anmeldung des Gewerbes oder der freiberuflichen Geschäftstätigkeit vor der Antragstellung
  • nur oberflächliche Ausarbeitung des Businessplans (z. B. ohne Ermittlung des Kapitalbedarfs oder ohne Finanzplan, unklare Beschreibung der Geschäftsidee, nicht schlüssige Rentabilitätsvorschau)
  • fehlende Qualifikationsnachweise
  • mehrfache Beantragung des Gründungszuschusses beim Arbeitsamt in zu kurzen Abständen
  • mangelnde Tragfähigkeit des Existenzgründungsvorhabens

Gründungsbeihilfe richtig verbuchen

Bei der Gründungsbeihilfe handelt es sich um eine Transferleistung des AMS. Er ist somit kein einkommensteuerpflichtiges Einkommen. Ebenso ist er nicht als Betriebseinnahme einzustufen. Somit musst du die monatlichen Zahlungen vom AMS über die Gründungsbeihilfe nicht in deiner betrieblichen Buchhaltung erfassen.

Alternativen zur Gründungsbeihilfe des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft

Egal, ob du die Voraussetzungen für die Gründungsbeihilfe des Arbeitsamts nicht erfüllst, dein Antrag abgelehnt wurde oder du ihn gar nicht erst stellen möchtest – in jedem Fall solltest du dich auch mit möglichen Alternativen zur Gründungsbeihilfe auseinandersetzen. Einige stellen wir dir hier vor:

  • Existenzgründungskredit: Frage bei deiner Hausbank oder bei einer Onlinebank nach einem klassischen Gründerkredit. Auch private Kredite, beispielsweise innerhalb der Familie, können eine sinnvolle Entscheidung sein. Schließe aber auch mit Freunden immer einen Vertrag ab, um Streitigkeiten vorzubeugen.
  • Bootstrapping: Planst du ein Unternehmen, für das anfangs keine hohen Investitionen erforderlich sind? Dann kannst du auch eine Selbstfinanzierung vornehmen. Du baust deinen Betrieb dann langsam auf und nutzt die eingenommenen Gelder, um Investitionen zu tätigen. Dieser Weg kann aber mit einigen Entbehrungen verbunden sein.

sevdesk Buchhaltungsoftware in den Gründungsbeihilfe-Antrag einbeziehen

Wir haben bereits darüber gesprochen: Je besser vorbereitet du zum Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft kommst, desto besser stehen deine Chancen, dass dir die Ermessensleistung zugesteht. Besonders wichtig ist es dabei, deine unternehmerischen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Mangelt es nämlich daran, kann die Geschäftsidee noch so gut sein – das Unternehmen wäre zum Scheitern verurteilt. Diese unternehmerischen Fähigkeiten beweist du am besten, indem du schon frühzeitig eine ordentliche Buchführung sicherstellst.

Um deine Buchhaltung von der ersten Rechnung an ordentlich zu erledigen, kannst du die sevdesk Buch­haltungs­software verwenden. Darin erfasst du Ein- und Ausgaben kinderleicht mithilfe künstlicher Intelligenz und kannst jederzeit deinen Finanzplan im Auge behalten. Aktuell kannst du die sevdesk Buch­haltungs­software sogar kostenlos testen. Es reicht aber nicht nur, deine Buchführung clever anzugehen. Dein Sachbearbeiter sollte auch davon erfahren. Nimm diese Informationen in deinen Businessplan auf und gib sie bei der Antragstellung oder im Beratungsgespräch mit der Vermittlungsfachkraft an. Das hinterlässt einen guten Eindruck und spricht für dich und dein Gründungsvorhaben.

Zusammenfassung zur Gründungsbeihilfe

Möchtest du dich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen, kannst du gerade in den ersten Monaten etwas finanzielle Unterstützung gut gebrauchen. Die Gründungsbeihilfe des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (Auszahlung über das AMS) sichert deinen Lebensunterhalt während deiner Arbeitslosigkeit und hilft dir, während der  Förderphasen deine soziale Absicherung zu finanzieren. Spätestens dann musst du allerdings mit deinem Unternehmen auf eigenen Beinen stehen.

Die Gründungsbeihilfe ist inzwischen nicht mehr ganz so einfach zu bekommen: Der Staat muss sparen und hat die Bewilligung an das Ermessen des Sachbearbeiters geknüpft. Wenn du allerdings alle Voraussetzungen für die Gründungsbeihilfe erfüllst, den geforderten Businessplan vorlegst und gut vorbereitet zum Gespräch erscheinst, hat er keinen Grund, deinen Antrag abzulehnen.

Häufig gestellte Fragen zur Gründungsbeihilfe

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