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Umsatzsteuervoranmeldung für PV-Anlagen: Wichtige Infos und Tipps

Aktualisiert am
13
.
01
.
2025
Photovoltaikanlagen auf einem Feld

Gehörst du zu den über 2,6 Millionen PV-Anlagen-Besitzern in Österreich? Sofern du deinen Strom nicht vollständig selbst verbrauchst und ihn in das öffentliche Stromnetz einspeist, bekommst du über die Einspeisevergütung Geld vom Staat. Und darauf kann Umsatzsteuer fällig werden.

In diesem Beitrag erfährst du, welche Anlagenbetreiber umsatzsteuerpflichtig sind und wie du die Umsatzsteuervoranmeldung für deine PV-Anlage richtig erstellst.

Wer muss eine Umsatzsteuervoranmeldung für eine PV-Anlage erstellen?

Ob du für deine PV-Anlage eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen musst, hängt einerseits von der Anlagengröße und andererseits von der Höhe desJAhresumsatzes ab. Beides wird dir im Folgenden genauer erklärt:

Anschaffung der PV-Anlage (Bestandsanlagen)

Bislang war das Einkommen aus der Einspeisevergütung ganz normal zu versteuern. Du musstest darauf also Einkommensteuer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Sozialversicherung zahlen – egal ob es sich um eine Privatwohnung oder ein gewerblich genutztes Gebäude handelt.

Verfügt deine Anlage über eine Leistung von bis zu 25 kWp lt. OeMAG (Abwicklungsstelle für Ökostrom), UND speist du weniger als 12.500 kWh ins Netz ein, profitierst du von mehreren Vereinfachungen:

  • Du bist nicht mehr in jedem Fall verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden.
  • Du musst die Erträge aus der Einspeisung in das öffentliche Netz oder auch die Ersparnis durch den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms nicht mehr versteuern.
  • Beim Kauf der PV-Anlage (und ebenso eines Batteriespeichers) zahlst du keine Umsatzsteuer mehr (Nullsteuersatz).
  • Da du nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegst, musst du keine Umsatzsteuervoranmeldung und keine Umsatzsteuererklärung abgeben.
  • Du musst bei kleineren Anlagen keinen Antrag auf Liebhaberei mehr stellen.

Bei größeren Anlagen kannst du auch heute noch du auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten und wirst dann umsatzsteuerpflichtig. Das ist aber gewöhnlich nur dann empfehlenswert, wenn deine Photovoltaikanlage den Nullsteuersatz nicht erfüllt und du die Mehrwertsteuer aus dem Kauf abziehen möchtest.

Wann muss die UVA bei PV-Anlagen eingereicht werden?

Eigentlich bist du als Neugründer – und nichts anderes bist du, wenn du eine PV-Anlage installierst – verpflichtet, die Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben. Liegt dein:

  • Gewinn unter Euro 730 im Jahr, bist du von Einkommen- und Umsatzsteuer befreit
  • Dein Umsatz unter 35.000 Euro ist nur eine Jahresumsatzsteuererklärung abzugeben
  • Dein Umsatz zwischen Euro 35.000 und 100.000 reicht es, die UVA quartalsweise abzugeben.

Der richtige Zeitpunkt für die Abgabe ist immer der 15. Tag des übernächsten Monats. Die Umsatzsteuervoranmeldung für den Januar ist also am 15. März fällig, die Anmeldung für das erste Quartal (Januar bis März) am 15. Mai. Mehr dazu erfährst du in unserem Beitrag zu den Fristen der Umsatzsteuervoranmeldung. Willst du mehr über die Befreiung von der Umsatzsteuer erfahren?

Wie erstelle ich die Umsatzsteuervoranmeldung für eine PV-Anlage?

Die Umsatzsteuervoranmeldung für Photovoltaik zu erstellen, ist glücklicherweise nicht allzu kompliziert. Dafür brauchst du zunächst eine Version der Finanzonline-Software, die du entweder online nutzen oder auch auf deinen PC herunterladen kannst. Die Zugangsdaten musst du bei deinem Finanzamt beantragen. Damit kannst du deinen Benutzer-Account anlegen.

Über https://finanzonline.bmf.gv.at kommst du zum Login. Unter dem Tab Eingaben findest du aufgelistet, welche Eingabe du machen möchtest. Du kannst das Formular auch über die Serviceseite des Bundesministeriums für Finanzen unter https://service.bmf.gv.at/service/anwend/formulare/ öffnen, ausfüllen und zum Weiterversand downloaden. Das Formular selbst ist weitgehend selbsterklärend und enthält jeweils eine detaillierte Ausfüllhilfe bei den einzelnen Kennzahlen. Damit alles richtig versteuert werden kann, musst du diese Angaben machen:

  • betreffendes Kalenderjahr und Zeitraum (Monat oder Quartal)
  • Steuernummer und zuständiges Finanzamt
  • deine Einkünfte (netto) und die darauf entfallenden Steuerbeträge (20 Prozent Umsatzsteuersatz bei PV-Anlagen)
  • die Wertabgabe (Versteuerung des Eigenverbrauchs)
  • Name und Anschrift des Anlagenbetreibers
  • abziehbare Vorsteuerbeträge (aus Eingangsrechnungen, z. B. vom Kauf)

Davon abgesehen helfen dir diese Tipps, bei der Umsatzsteuervoranmeldung für die PV-Anlage alles richtig zu machen:

  1. Du musst die Umsatzsteuervoranmeldung für deine PV-Anlage auch dann abgeben, wenn du keine Erträge hattest (z. B. wegen eines technischen Defekts). Man spricht dann von einer Nullmeldung.
  2. Die Höhe deiner Einnahmen kannst du den gezahlten Abschlägen des Netzbetreibers oder den Detailabrechnungen entnehmen. Die Auszahlung erfolgt inklusive Umsatzsteuer. In der UVA gibst du die Beträge jedoch netto an und weist die Umsatzsteuer extra aus.
  3. Jeweils zum Jahresende reichst du die Umsatzsteuererklärung ein. Diese fasst alle Einnahmen und Ausgaben bezüglich der PV-Anlage zusammen und berechnet abschließend, ob du etwas nachzahlen musst oder eine Erstattung bekommst. Auch sie kannst du über Finanzonline verschicken.

Das musst du bei der ersten UVA beachten

Grundsätzlich funktioniert die Umsatzsteuervoranmeldung bei einer PV-Anlage ebenso wie bei anderen Unternehmen. Neben dem entsprechenden Formular solltest du bei der ersten UVA einige weitere Unterlagen einreichen:

  • Kopie des Einspeisevertrags mit dem Netzbetreiber, in dessen Netz du Strom eingespeist hast
  • Inbetriebnahmeprotokoll der Photovoltaikanlage
  • Kopie der Rechnung vom Kauf der PV-Anlage

Zusammenfassung zur Umsatzsteuervoranmeldung für Photovoltaik

Die Pflicht zur Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) für PV-Anlagen hängt von Anlagengröße und Umsatz ab. Kleine Anlagen (bis 25 kWp, unter 12.500 kWh Einspeisung) profitieren von Steuererleichterungen und sind meist von der UVA befreit. Größere Anlagen müssen die UVA quartalsweise abgeben, wenn der Umsatz zwischen 35.000 und 100.000 Euro liegt.

Angaben wie Steuernummer, Umsatz, Steuerbeträge und Vorsteuer sind über Finanzonline oder Software wie sevdesk einzureichen. Bei der ersten UVA sind zusätzliche Dokumente wie Einspeisevertrag und Kaufrechnung nötig. sevdesk vereinfacht den Prozess durch automatisierte Belegerfassung und sichere Archivierung.

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