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USt-ID in Österreich prüfen und korrekt angeben

Aktualisiert am
02
.
08
.
2023
USt ID prüfen

Im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Geschäftskunden benötigst du für die Rechnungsstellung deine eigene Umsatzsteueridentifikationsnummer, sowie auch die USt-ID deines Geschäftspartners. Du musst sicherstellen, dass die Identifikationsnummer deines Gegenübers korrekt ist. Andernfalls riskierst du eine Steuernachzahlung, auf der du sitzenbleibst. In diesem Beitrag erfährst du, wie du mit einer Bestätigungsanfrage die USt-ID prüfen kannst.

USt-ID prüfen: online auf Korrektheit überprüfen

Möchtest du eine USt-ID gemäß 11 Abs. 1 Ziff. 2a prüfen, stehen dir zwei Wege offen:

  • eine Bestätigungsanfrage über das Bundesministerium für Finanzen (BMF) oder (mehr zu diesem Weg hier)
  • über das MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS) der Europäischen Kommission. (mehr hierzu)

USt-ID prüfen über das Bundesministerium für Finanzen

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) ermöglicht dir, die Unternehmer-eigenschaft deines Geschäftspartners im innergemeinschaftlichen Warenverkehr abzufragen. Dazu rufst du das Onlineportal der Behörde „finanzonline“ auf und startest eine Bestätigungsanfrage. Diese kannst du sofort ausdrucken und musst sie bei den Unterlagen aufbewahren. Hierfür benötigst du folgende Daten:

  • deine eigene USt-ID
  • die USt-ID des Leistungsempfängers
  • dessen Mitgliedsstaat

Alternativ, etwa wenn gerade Wartungsarbeiten am Portal durchgeführt werdenoder die technischen Vorraussetzungen für eine online-Abfragefehlen, kannst du das Bestätigungsverfahren auch auf diesen Wegen beginnen:

  • per Post
  • telefonisch
  • per Fax
  • per E-Mail

Das Ergebnis der Prüfung deiner Umsatzsteueridentifikationsnummer bekommst du immer schriftlich per Post.

USt-IDs beim BZSt auf zwei Wegen überprüfen:

Du hast die Möglichkeit deine Umsatzsteuer-ID nach § 11 Abs. 1 Ziff. 2a UStG einzeln abzufragen (über ein Online-Formular) oder indem du eine Sammelanfrage per Software stellst.

USt-ID prüfen über MIAS

Das MwSt-Informationsaustauschsystem der Europäischen Kommission (MIAS) ermöglicht dir ebenfalls, eine ausländische Umsatzsteueridentifikationsnummer abzufragen. Das Prinzip ist dasselbe wie beim Bundeszentralamt für Steuern:

  • Du gibst die zu prüfende Umsatzsteuer-ID und den Mitgliedsstaat des Leistungsempfängers ein und startest die Prüfung.

Die Rückmeldung erfolgt beim MIAS sofort und gibt aus, ob die Umsatzsteueridentifikationsnummer gültig oder ungültig ist.

Mögliche Bestätigungsverfahren

Bei der Abfrage der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer unterscheidet man zwischen zwei Formen: das einfache und das qualifizierte Bestätigungsverfahren.

Bestätigungsverfahren Umfang
einfache Bestätigung das Bundesministerium für Finanzen bzw. das MIAS überprüft lediglich, ob die geprüfte USt-ID zum Zeitpunkt der Abfrage gültig ist.
qualifizierte Bestätigung hier wird auch überprüft, ob der Name, die Anschrift und die Geschäftsform des Leistungsempfängers in Zusammenhang mit der USt-ID korrekt sind.

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