Zahlungsverzug – diese Rechte hast du als Gläubiger
Wenn sich deine Kunden mit ihrer Zahlung zu lange Zeit lassen, ist das für dich mehr als ärgerlich – im schlimmsten Fall bedroht die schlechte Zahlungsmoral auch deine eigene Zahlungsfähigkeit. Du solltest deshalb immer zügig Mahnungen verschicken. Möchtest du jedoch weitere Schritte ergreifen, stelle zunächst sicher, dass sich dein Schuldner im Zahlungsverzug befindet. Was das bedeutet, welche Voraussetzungen bestehen und welche Rechte du bei einem Zahlungsverzug hast, erfährst du in diesem Beitrag.
Was versteht man unter einem Zahlungsverzug?
Ein Zahlungsverzug liegt vor, wenn ein Schuldner seine Rechnung nicht (pünktlich) bezahlt. Der Zahlungsverzug setzt dann ein, wenn der Schuldner (also zum Beispiel dein Kunde) die Zahlungsfrist seiner Rechnung überschritten hat oder du ihn mit einer Mahnung in Verzug gesetzt hast.
Geregelt ist der Zahlungsverzug in § 918 Abs. 1 ABGB. Der Zahlungsverzug ist Voraussetzung für alle rechtlichen Schritte, die du ergreifen kannst, wenn dein Kunde nicht zahlt. Das kann sowohl das außergerichtliche als auch das gerichtliche Mahnverfahren sein.
Gut zu wissen: Wenn ein Geschäftspartner o.Ä. etwas anderes als Geld schuldet, zum Beispiel eine Dienstleistung oder eine Ware, und diese nicht wie vereinbart liefert, dann spricht man von Schuldnerverzug.
Zahlungsverzug: Voraussetzungen nach ABGB
Damit der Zahlungsverzug tatsächlich eintritt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Das ABGB unterscheidet mehrere Situationen, in denen der Schuldnerverzug eintritt.
Verzug ohne Mahnung
Nach § 918 Abs. 1 ABGB gerät dein Schuldner in sogenannten Zahlungsverzug, wenn dieser nicht fristgerecht bezahlt. Wurde ein Zahlungstermin vereinbart, so ist tritt sofort nach Überschreitung des Termins der Zahlungsverzug ein.
Wurde kein Termin vereinbart, so ist die Zahlung innerhalb „angemessener Zeit von 2 – 4 Tagen“ fällig, sobald du deinen Teil des Rechtsgeschäftes vollständig erbracht hast. Auch kannst du ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen berechnen.
Um hier eventuellen langwierigen Streitereien vorzubeugen empfiehlt es sich aber, auf der Rechnung bereits einen Zahlungstermin zu vereinbaren und zumindest ein Erinnerungsschreiben über die nicht bezahlte Rechnung auszusenden.
Verzug bei Leistungsverweigerung
Hat der Schuldner bereits angegeben, die Rechnung keinesfalls zahlen zu wollen, tritt der Zahlungsverzug ebenfalls mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist oder nach Erbringung deiner Leistung ein (§ 918 Abs. 1 ABGB „… oder sonstige bedungene Weise …“).
Rechte des Verkäufers bei Zahlungsverzug
Sobald der Zahlungsverzug eingetreten ist, hast du als Gläubiger einige Rechte, die du gerichtlich oder außergerichtlich durchsetzen kannst. Schauen wir uns diese nun im Detail an.
Verzugszinsen und Mahngebühren berechnen
Sobald der Verzug eingetreten ist, darfst du dem Schuldner Mahngebühren und Verzugszinsen berechnen. Die Mahngebühren kannst du jedoch nicht willkürlich wählen, sondern musst die tatsächlichen Kosten ansetzen. Mehr dazu erfährst du in unserem Beitrag zur Berechnung der Mahngebühren.
Mit den Verzugszinsen erhältst du eine Entschädigung für entgangene Zinsen, die du bekommen hättest, wenn du das Geld hättest anlegen können. Der Verzugszinssatz variiert je nach Zielgruppe: Er liegt entweder 4 (Privatpersonen) oder 9,2 (Unternehmer) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz wird zweimal jährlich von der Österreichischen Nationalbank bekannt gegeben. In unserem Detailbeitrag erfährst du, wie du die Verzugszinsen berechnen kannst.
Beide Gebühren führen dazu, dass sich die Forderung bei deinem Schuldner noch erhöht.
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Inkassounternehmen beauftragen
Um Forderungsausfällen vorzubeugen, solltest du zeitnah ein Inkassounternehmen beauftragen. Dieses übernimmt dein Forderungsmanagement und kümmert sich um die Eintreibung deiner überfälligen Rechnungen bis hin zum gerichtlichen Mahnverfahren mit Ausstellung eines Mahnbescheids. Worauf du dabei achten solltest, erfährst du in unserem Beitrag zur Beauftragung eines Inkassos.
Gerichtliches Mahnverfahren einleiten
Alternativ kannst du das gerichtliche Mahnverfahren selbst einleiten. Dafür beantragst du zunächst einen gerichtlichen Mahnbescheid. Legt der Schuldner dagegen keinen Widerspruch ein, kannst du einen Vollstreckungsbescheid erwirken und den Gerichtsvollzieher losschicken. Erfahre in unserem Beitrag zum gerichtlichen Mahnverfahren, wie genau hier der Ablauf ist.
Zahlungsverzug mit Buchhaltungssoftware vermeiden
Forderungsausfälle können für dich im täglichen Geschäftsverkehr schnell zum Problem werden. Deshalb solltest du das Fälligkeitsdatum deiner offenen Posten immer im Blick behalten und bei Nichtleistung sofort reagieren. Besonders einfach funktioniert das mit der sevdesk Buchhaltungssoftware.
Deine Zahlungen werden den Rechnungen automatisch zugeordnet und du siehst jederzeit auf einen Blick, welche Rechnungen überfällig sind. Versende Mahnungen mit deinem individuellen Text einfach auf Knopfdruck.
Fazit zum Zahlungsverzug
Eine schlechte Zahlungsmoral deiner Schuldner im Geschäftsverkehr musst du nicht hinnehmen. Sorge dafür, dass der Zahlungsverzug für deinen Vertragspartner gut erkennbar ist, indem du auf all deinen Rechnungen eine Zahlungsfrist angibst. Dann kannst du bedenkenlos die erforderlichen Schritte einleiten, um einem kompletten Zahlungsausfall vorzubeugen.
Wenn du immer ein konkretes Zahlungsziel auf deine Rechnungen oder Zahlungsaufstellungen schreibst, kannst du dir zeitraubende Diskussionen sparen und gleich ein Inkasso einschalten oder das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Eine kleine Erinnerung vorher ist aber durchaus sinnvoll, um deine wertvollen Kundenbeziehungen zu schonen – es kann ja auch einmal etwas in Vergessenheit geraten.