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Sofortabschreibung

Aktualisiert am
05
.
02
.
2024
Ratgeber Sofortabschreibung

Normalerweise musst du die Anschaffungskosten für abnutzbare Wirtschaftsgüter auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilen. Eine Ausnahme stellt jedoch die Sofortabschreibung dar.

Erfahre in diesem Beitrag, wie die Sofortabschreibung funktioniert und welche Alternativen es gibt.

Definition der Sofortabschreibung

Bei der Sofortabschreibung kannst du Anlagegüter seit 1. Jänner 2023 mit Netto-Anschaffungskosten bis 1000 Euro noch im selben Wirtschaftsjahr vollständig abschreiben. Das gilt allerdings nur für selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Rechtsgrundlage ist § 13 EStG.

Was ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut?

Damit Anlagegüter als geringwertige Wirtschaftsgüter gelten, müssen sie diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AHK) bis 1.000 Euro (netto)
  • selbstständig nutzbar (ohne weitere Gegenstände)
  • beweglicher Vermögensgegenstand
  • abnutzbares Produkt

So funktioniert die Sofortabschreibung

Bei der Sofortabschreibung musst du keine Verteilung der Kosten auf mehrere Nutzungsjahre vornehmen, sondern kannst den gesamten Betrag sofort abschreiben. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, d.h. kaufst du deine Anlage vor dem 30. Juni, kannst du den gesamten Betrag im Anschaffungsjahr abschreiben. Nimmst du deine Anlage erst ab dem 1. Juli in Betrieb, so steht dir im Anschaffungsjahr nur 50 % Abschreibung zu. Die zweite Hälfte kannst du dann im darauffolgenden Jahr abschreiben.

Tipp für Kleinunternehmer zur Sofortabschreibung:

Auch Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer können die Sofortabschreibung ohne Restbuchwert nutzen. Obwohl sie von der Rechnung die Umsatzsteuer nicht ziehen dürfen, gilt für sie bei der Sofortabschreibung ebenfalls der Bruttobetrag.

Anders als in übrigen EU-Ländern muss in Österreich kein GWG-Verzeichnis erstellt werden

Firma/ Steuerpflichtiger Jahr
Bezeichnung des Wirtschaftsgutes Beleg-Nr. Kaufdatum Preis/ Wert
Gesamtwert 0,00

Typische Praxisbeispiele für die Sofortabschreibung

Damit die Sofortabschreibung erlaubt ist, muss das GWG eigenständig nutzbar sein. Die folgenden Beispiele helfen dir bei der Abgrenzung:

Sofortabschreibung erlaubt Sofortabschreibung nicht erlaubt
  • Büromöbel
  • Multifunktionsgerät mit Kopierfunktion
  • Kaffeevollautomat
  • Bohrmaschine
  • verbreitete Anwendersoftware
  • Drucker
  • spezielle Anwendersoftware (z. B. Branchensoftware)
  • Peripheriegeräte für einen PC (z. B. Monitor
  • Werkzeug für Maschinen (z. B. Bohrer)
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