Gewerbe ummelden – mit diesen Tipps gelingt es dir!

Jedes Gewerbe ist anzeigepflichtig. Gleichzeitig bist du als Gewerbetreibender dazu verpflichtet, jede noch so kleine Änderung in deinem Gewerbe anzuzeigen. In manchen Fällen ist es erforderlich, dass du dein Gewerbe ummelden musst. Dich stresst schon der Gedanke an den damit verbundenen Papierkram? Mit unserem Ratgeber erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du dein Gewerbe ummeldest und informieren dich auch, in welchen Fällen eine Neuanmeldung deines Gewerbes notwendig ist.
Wann musst du dein Gewerbe ummelden?
Wenn sich im Laufe deiner Geschäftstätigkeit Änderungen in deinem Gewerbebetrieb ergeben, musst du diese Änderungen gemäß § 46c der Gewerbeordnung (GewO) beim zuständigen Gewerbeamt bzw. online über GISA anzeigen. Das gilt auch, wenn es sich um ein Kleingewerbe oder Nebengewerbe handelt.
Eine Ummeldung des Gewerbes ist in folgenden Fällen erforderlich:
- Umzug: Wenn du den Betriebssitz deines Gewerbes verlegst. Wenn du in der gleichen Stadt oder Gemeinde bleibst, musst du dein Gewerbe ummelden.
- Änderung des Tätigkeitsbereichs oder Gewerbegegenstand: Wenn du eine Ausdehnung deines Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen vornimmst, die nicht zu den üblichen Geschäftspraktiken gehören oder den Gewerbegegenstand gänzlich änderst, musst du eine Ummeldung vornehmen.
- Inhaberwechsel: Ein Wechsel des Inhabers erfordert eine Ummeldung. Möchtest du das Gewerbe auf einen Ehepartner oder ein anderes Familienmitglied umschreiben, ist ebenfalls eine Ummeldung erforderlich.
- Namensänderung: Bei einer Änderung des Gewerbenamens ist eine Ummeldung verpflichtend.
- Wegfall der Reisegewerbetätigkeit: Wenn du von einem Reisegewerbe zu einem stationären Gewerbe übergehst, ist eine Ummeldung notwendig.
Gewerbe ummelden oder neu anmelden?
Für einige Änderungen deines Gewerbebetriebes reicht eine simple Ummeldung nicht aus. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du mit deinem Gewerbe in eine neue Stadt oder Gemeinde umziehst und sich Zuständigkeitsbereiche ändern. Denn am neuen Betriebssitz deines Gewerbes können andere Regelungen gelten. Daher ist eine Abmeldung des ursprünglichen Gewerbes am alten Standort und eine Neuanmeldung am aktuellen Standort erforderlich.
Eine Neuanmeldung deines Gewerbes ist ebenfalls notwendig, wenn sich die Rechtsform deines Unternehmens ändert. Mit der neuen Rechtsform ändern sich nämlich auch rechtliche Grundlagen und Zuständigkeitsbereiche. Daher musst du das ursprüngliche Gewerbe zunächst abmelden und das Gewerbe unter der neuen Rechtsform neu anmelden. Ein Beispiel: Du hast dein Gewerbe bisher als Einzelunternehmer geführt. Jetzt möchtest du dieses Gewerbe gemeinsam mit einem Geschäftspartner als GmbH weiterführen. Dafür ist es erforderlich, dass du das ursprüngliche Einzelunternehmen abmeldest. Erst dann kannst du gemeinsam mit deinem Geschäftspartner die GmbH als neues Gewerbe anmelden.
Nebengewerbe in Hauptgewerbe ummelden
Lass uns mal kurz in die Zukunft blicken: Dein Geschäft läuft so gut, dass du den Schritt in die hauptberufliche Selbstständigkeit wagen möchtest und du dein Nebengewerbe in ein Hauptgewerbe umgewandelt werden soll.
Damit dein Hauptgewerbe auch als solches registriert werden kann, musst du das ursprüngliche Nebengewerbe zunächst abmelden. Erst dann kannst du es als Hauptgewerbe neu anmelden.
Wichtig zu wissen: Mit dem Übergang zum Hauptgewerbe können sich steuerliche und rechtliche Aspekte ändern. Mehr zu diesem Thema erfährst du in unserem ausführlichen Ratgeber Gewerbe anmelden.
Diese Unterlagen brauchst du für die Gewerbeummeldung im GISA (Gewerbeinformationssystem Austria)
Hast du dein Gewerbe bereits online über GISA angemeldet, so wurde dir eine 10stellige GISA-Zahl zugeteilt. Mit dieser Zahl kannst du dich wie folgt anmelden:
- Als natürliche Person zur Verfizierung zusätzlich mit deiner 10stelligen Sozialversicherungsnummer
- Als juristische Person mit der zugeteilten Firmenbuchnummer
- Als Verein mit der Vereinsregisterzahl (ZVR)
Hast du dein Gewerbe noch in Papierform anmeldet, so bist du in Österreich automatisch ab März 2015 in das GISA übernommen worden. Die 10stellige GISA-Zahl ist dir zugesendet worden.
Gemeinsam mit dieser GISA-Zahl kannst du direkt persönlich bei der Gewerbebehörde die Ummeldung in nur wenigen Minuten vornehmen. Alle vorgelegten Unterlagen sind bereits im GISA hinterlegt. Möchtest du zum Beispiel dein Gewerbe erweitern, musst du gegebenenfalls den Befähigungsnachweis vorlegen oder im GISA hochladen.
So läuft die Gewerbeummeldung ab
Die Gewerbeummeldung läuft ähnlich ab wie die Anmeldung eines Gewerbes. Wir zeigen dir, welche Schritte erforderlich sind.
Nach dem Anmelden in das GISA-System mit deiner 10stelligen GISA-Kennzahl geht es ganz einfach. Du musst nur den Teil anklicken, den du ummelden möchtest und nach deinem Eintrag die Angaben bestätigen. Gegebenenfalls musst du ein dafür erforderliches Dokument hochladen (z.B. ein erweiterter Befähigungsnachweis, eine Meisterprüfung oder ähnliches). Und damit ist auch schon der ganze Vorgang abgeschlossen.
Gewerbe ummelden – das sind die Kosten
Die Kosten für die Ummeldung eines Gewerbes über GISA (online oder vor Ort der Gewerbebehörde) sind für freie oder reglementierte Gewerbe kostenlos. Kapitalgesellschaften hingegen müssen aber mit einer geringen Ummeldegebühr rechnen. Erfahrungsgemäß musst du mit Kosten in Höhe von 14 bis 40 Euro rechnen. Gebührenauskünfte erhältst du beim zuständigen Gewerbeamt der Bezirkshauptmannschaft.
Das musst du bei der Gewerbeummeldung beachten
Im GISA gibt es keine Wartezeiten, daher geht die Ummeldung online sehr rasch. Zur Ummeldung vor Ort beim Gewerbeamt solltest du dir einen Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden. Auch ist es wichtig, dass due gegebenenfalls erforderliche Dokumente griffbereit hast. Die Ummeldung deines Gewerbes muss sollte zeitnah vorgenommen werden. Das heißt, sobald du dein Gewerbe ausübst, muss die Ummeldung bereits vorgenommen und von GISA bestätigt worden sein. Ansonsten drohen empfindlich hohe Strafen bis zu 3.600 Euro. Eine rückwirkende Ummeldung ist nicht erlaubt.
Das passiert nach der Gewerbeummeldung
Nachdem du die Ummeldung deines Gewerbes erfolgreich durchgeführt hast, erhältst du in der Regel eine Bestätigung von der zuständigen Behörde. Diese dokumentiert die erfolgreiche Durchführung der Gewerbeummeldung und dient als Nachweis für die vorgenommenen Änderungen.
Spätestens jetzt solltest du prüfen, ob die Änderungen auch an die internen Abläufe deines Gewerbes angepasst wurden.
Du solltest sicherstellen, dass
- alle relevanten Kontakte (Geschäftspartner, Kunden, Lieferanten...) über die Änderungen informiert sind,
- Verträge aktualisiert wurden,
- Werbematerialien wie Visitenkarten, Briefköpfe und Werbeschilder an die geänderten Informationen angepasst wurden und
- die Online-Präsenz deines Gewerbes ebenfalls auf dem neuesten Stand ist.
Zusammenfassung zu Gewerbe ummelden
Jede Änderung in deinem Gewerbebetrieb ist anzeigepflichtig. Wenn sich zum Beispiel der Betriebssitz geändert hat, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich. Auch Änderungen des Gewerbegegenstandes sind anzeigepflichtig. Diese müssen umgehend der zuständigen Behörde gemeldet werden, um sicherzustellen, dass alle behördlichen und rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Bei der Ummeldung eines Gewerbes müssen auch Zweigniederlassungen und Zweigstellen entsprechend berücksichtigt werden.Die Ummeldung erfolgt online über das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) mittels Einstieg der zugewiesenen 10stelligen GISA-Nummer sowie der Verifizierungsnummer (10stellige Sozialversicherungsnummer bei natürlichen Personen, der Firmenbuchnummer bei juristischen Personen und der Vereinskennziffer (ZVR-Zahl) bei Vereinen). Bei Personengesellschaften müssen alle berechtigten Gesellschafter einverstanden sein Anschließend werden die Änderungen im Gewerbeschein festgehalten und automatisch an wichtige Behörden wie zum Beispiel das Finanzamt oder Wirtschaftskammer weitergeleitet.
In manchen Fällen ist eine Gewerbeummeldung nicht möglich. Nämlich dann, wenn sich die Zuständigkeitsbereiche verschieben. Das ist der Fall, wenn die Rechtsform deines Unternehmens geändert werden soll. Dann ist zunächst eine Gewerbeabmeldung für das bestehende Gewerbe erforderlich, gefolgt von einer neuen Gewerbeanmeldung für das Gewerbe mit der neuen Rechtsform.