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Als Unternehmer ist es wichtig, dass du die Steuertermine 2024 auch wieder im Blick behältst und dir die relevanten Daten in deinem Steuerkalender vermerkst. Vergisst du, bestimmte Aufgaben rechtzeitig anhand dieser Steuertermine zu erledigen, kann dich dies im schlimmsten Fall einige Euro kosten.
In diesem Artikel erfährst du, welche Steuertermine 2024 für dich von besonderer Bedeutung sind.
Steuerfristen 2024 im Überblick
In der Regel musst du dir merken, dass es sehr wichtige Steuertermine für Unternehmer & Selbstständige für bestimmte Arten von Steuern gibt. Diese Termine und Fristen beziehen sich in erster Linie auf deine Steuererklärungen und vor allem auch auf die Fälligkeit von bestimmten Steuerzahlungen. Hier im Überblick haben wir für dich die wichtigsten Steuern & Zahlungsschonfristen aufgelistet, welche du in deinem Steuerterminkalender 2024 vermerken solltest:
Steuertermin
Ende der Schonfrist
Steuerart
15. Januar
18. Januar
Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer, Umsatzsteuer (monatlich)
Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer, Umsatzsteuer (monatlich)
15. November
28. November
Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Kammerumlage I, Umsatzsteuer, Grundsteuer (quartalsweise)
30. November
-
Zusammenfassende Meldung (monatlich)
15. Dezember
18. Dezember
Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer, Umsatzsteuer (monatlich)
31. Dezember
-
Zusammenfassende Meldung (monatlich)
15. Jan 2025
-
Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer, Umsatzsteuer (monatlich)
Abgabefristen im Steuerkalender: Wo sich Wochenende und Feiertage auswirken
Die Lohnsteueranmeldung und die Umsatzsteuervoranmeldung sind etwa immer zum 10. eines Monats fällig.
Fällt der Abgabetermin für eine Steuererklärung auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, wird er auf den darauffolgenden Werktag verschoben. Die Schonfrist entsprechend ebenfalls um einen Tag.
Was ist die Schonfrist und bis wann gilt sie?
Bei Ablauf eines Fälligkeitsdatums bekommst du bei einigen Steuerarten wie der Einkommensteuer- oder der Gewerbesteuererklärung eine Schonfrist eingeräumt. In § 210 Abs. 3 BAO ist geregelt, dass bei einer entstandenen Säumnis bis zu drei Tagen vom Finanzamt bzw. der Finanzkasse kein Säumniszuschlag erhoben wird.
Doch aufgepasst. Diese Schonfrist ist vom Gesetzgeber her so vorgesehen, dass sie nicht verlängert werden kann. Eine Verlängerung hast du nur für den Fall, dass die Schonfrist entweder an einem Samstag oder einem Sonn- und Feiertag endet. In diesem Fall sieht § 108 AO vor, dass deine Schonfrist erst am nachfolgenden Werktag endet. Die Schonfrist ist auch nur dann gültig, wenn du eine Überweisung oder eine Bareinzahlung direkt auf das Konto vom Finanzamt vornimmst.
Bei Scheckzahlungen gilt, dass sie dem Finanzamt spätestens drei Tage nach dem Fälligkeitstag vorliegen müssen.
Zu beachten bei der Schonfrist:
Zahlst du nach dem Termin der Fälligkeit aber noch innerhalb der Zahlungsschonfrist, dann handelt es sich um eine Zahlung, welche nicht fristgerecht erfolgt ist. Damit ist sie zwar pflichtwidrig, bleibt für dich aber ohne Sanktionen.
Einmal oder vielleicht zweimal im Jahr mag das auch in Ordnung sein, stellt das Finanzamt aber fest, dass du das bei jeder Zahlung (z. B. bei der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung) machst, wird dich das Amt auf Dauer als „nicht pünktlicher Steuerzahler“ einstufen. Das könnte dir durchaus zum Fallstrick werden, wenn du beispielsweise einen Antrag stellst und das Finanzamt darüber entscheidet.
Beispiel für eine Schonfrist
Deine Lohnsteueranmeldung ist am Freitag, den 15. März 2024, fällig. Du hast beim Finanzamt auf eine Abbuchung per Lastschriftverfahren verzichtet und nimmst die Überweisung immer selbst vor. Das bedeutet, dass das Finanzamt deine Überweisung spätestens am Montag, den 18. Januar 2024 auf dem Konto haben muss. An diesem Tag läuft deine dreitägige Zahlungsschonfrist ab.
Abgabefristen für die Sozialversicherungsbeiträge
Für deine Mitarbeiter musst du Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Dies sind überwiegend Beiträge zu:
Arbeitslosenversicherung
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge musst du ebenfalls Fristen beachten. Spätestens am drittletzten Bankarbeitstag am Ende eines Monats musst du diese Beiträge gezahlt haben. Für die pünktliche Zahlung zählt der Geldeingang spätestens bis zum Fälligkeitstermin beim Sozialversicherungsträger.
Achte außerdem auf diese Themen:
Ist der bezahlte Sozialversicherungsbeitrag zu niedrig und das wird festgestellt, dann musst du die Differenz umgehend nachzahlen
Der zuständige Sozialversicherungsträger kann einen Nachweis über die pünktliche Zahlung der Beiträge fordern. Dein Kontoauszug dient hierfür als Nachweis
Fälligkeit jeweils am 15. des Folgemonats
Tipp für die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater:
Du lässt dich von deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater bei der Lohnabrechnung unterstützen? Mit der DATEV- und ADDISON-Schnittstelle von sevdesk bekommen sie alle Daten rechtzeitig in der Steuerkanzlei, sodass alle Lohnsteueranmeldungen und weitere wichtige Abgaben pünktlich erfolgen können.
Für die Steuererklärung gibt es klare Abgabefristen, welche du einhalten musst. Diese Abgabefristen betreffen unter anderem:
die Einkommensteuererklärung
die Erklärung der Körperschaftsteuer
die Gewerbesteuererklärung
die Umsatzsteuererklärung
Dauerfristverlängerung der Steuererklärung
Automatisch verlängern sich diese Abgabefristen, wenn die Steuererklärungen von deinem Steuerberater, deiner Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein für dich vorgenommen werden. In diesen Fällen verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31. März des übernächsten Jahres. Deine Steuererklärungen für 2024 müssen also am Fälligkeitstag 31. März 2026 beim Finanzamt sein.
Kannst du nachvollziehbare Gründe liefern, dass du die Abgabefrist für deine Steuererklärung nicht einhalten kannst, ist auch für dich selbst eine Dauerfristverlängerung möglich. Du hast keinen Anspruch auf die Dauerfristverlängerung. Entsprechend hat das Finanzamt hier auch einen großen Spielraum bei der gewährten Dauer.
Die Möglichkeit für eine Dauerfristverlängerung besteht auf Antrag. Die Ausnahme gilt bei der Zusammenfassenden Meldung, denn hier ist keine Dauerfristverlängerung möglich.
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Der Steuerkalender ähnelt sich jedes Jahr. Die Abgabetermine für Umsatzsteuervoranmeldung, Steuererklärung & Co. variieren lediglich durch die Lage von Wochenenden und Feiertagen.
Bis wann muss ich die Einkommensteuererklärung 2023 abgeben?
Der Abgabetermin für die Steuererklärung 2024 ist der 31. August 2024
Wann kommen die ersten Steuertermine 2024?
Los geht’s bereits zum 10. Januar mit der Lohnsteueranmeldung und der Umsatzsteuervoranmeldung für monatliche und Vierteljahreszahler.
Wann wird die Steuer fällig?
Das hängt von der Steuerart ab. Nach Zugang eines Steuerbescheids hast du meist einen Monat Zeit für die Zahlung. Die Umsatzsteuervoranmeldung hingegen ist automatisch zum 10. eines jeden Monats bzw. bei Vierteljahreszahlern alle drei Monate fällig.
Was bringt eine Dauerfristverlängerung?
Ist dir die Abgabefrist der Umsatzsteuervoranmeldung zum 10. des darauffolgenden Monats zu knapp, hilft eine Dauerfristverlängerung. Du zahlst für die Dauerfristverlängerung eine zusätzliche Vorauszahlung voraus und darfst dir im Gegenzug für die Umsatzsteuervoranmeldung einen Monat länger Zeit lassen (bis zum 10. des übernächsten Monats).
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