Aktiva in der Bilanz richtig ausweisen
Wie du die Aktiva in der Bilanz richtig gliederst, ergibt sich aus § 224 Abs. 2 UGB. Sie muss eine T-Konto-Form aufweisen. Dazu musst du die im Unternehmensgesetzbuch vorgegebene Gliederung verwenden. Das Vermögen, also die Aktiva, wird in der Bilanz auf der linken Seite aufgeführt und die Passiva, also die Verbindlichkeiten, Rückstellungen und das Eigenkapital, auf der rechten Seite (Passivseite). Wird eine Bilanz erstellt, dann gilt für diese die sogenannte Bilanzgleichung: Das bedeutet, dass die Endsumme (Bilanzsumme) von Aktivseiteund Passivseite stets gleich sein müssen.