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Bei dem Anlagevermögen, zudem das Umlaufvermögen und die Rechnungsabgrenzungsposten gehören, handelt es sich um den wichtigsten Posten der Aktiva. Bei einer Bilanz stellt die Aktiva die Seite dar, auf der die Mittelverwendung aufgeführt wird.
Hinweis: Der Wert aller Aktiva muss stets dem Wert aller Passiva entsprechen. Diese Summe wird als Bilanzsumme bezeichnet.
Im HGB § 266 II werden die wichtigsten Posten der Aktiva dargestellt:
Anzumerken ist an diesem Punkt, dass es notwendig ist, in bestimmten Fällen in der Bilanz weitere Posten zu aktivieren. Doch für eine erste Erklärung reicht es, sich zu merken, dass das Umlaufvermögen und das Anlagevermögen die Grundbestandteile der Aktiva darstellen!
Die Passiva, bei denen es sich um das Eigenkapital und Fremdkapital handelt, sind auf der rechten Bilanzseite aufgeführt. Auf der passiven Seite (Passiva) wird die Quelle der Mittel dargestellt. Der Wert aller Aktiva wird als Bilanzsumme bezeichnet und entspricht stets dem Wert aller Aktiva!
Im § 266 II HGB sind alle wichtigen Posten der Passiva aufgeführt, die grundsätzlich aus Eigenkapital und Fremdkapital bestehen.
Hinweis: Es können in ganz bestimmten Sonderfällen auch weitere Posten in die Passiva mit eingebucht werden. Doch grundsätzlich gilt: Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Eigenkapital sind der Grundbestandteil der passiven Seite (Passiva).
Bei der Bilanz, die ein Bestandteil des Jahresabschlusses eines jeden Kaufmanns darstellt, handelt es sich um eine Gegenüberstellung des Vermögens und der Verbindlichkeiten laut § 242 Abs. 1 HGB, die stets zum Bilanzstichtag in Kontoform erstellt werden muss.
Das Vermögen, also die Aktiva, werden in der Bilanz auf der linken Seite aufgeführt und die Passiva, also die Verbindlichkeiten, Rückstellungen und das Eigenkapital auf der rechten Seite. Wird eine Bilanz erstellt, dann gilt für diese die sogenannte Bilanzgleichung: Das bedeutet, dass die Endsumme (Bilanzsumme) von Aktiva und Passiva stets gleich sein müssen.
Anmerkung: Oftmals wird der Begriff Bilanz auch als Synonym für den Jahresabschluss verwendet, der neben der Bilanz mindestens auch die Gewinn-und-Verlust-Rechnung umfasst. Wird von Bilanzanalyse, Bilanzprüfung oder Bilanzfälschung gesprochen, dann ist damit in der Regel die Jahresabschlussprüfung, die Jahresabschlussanalyse etc. gemeint.
Unterm Strich wird bei der Aktiva und Passiva die Bilanzsumme gebildet und diese stellt eine der Größenkriterien i. S. d. § 267 HGB dar. Das Ziel der Bilanz, ist durch die Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva zu einem bestimmten Zeitpunkt, also dem Bilanzstichtag, eine Übersicht über das Reinvermögen und das Schuldendeckungspotenzial zu erhalten.
Es gilt für alle Bilanzen eine ausgewogene Bilanzgleichung und das bedeutet, dass das Vermögen (Aktiva) und das Kapital (Passiva) in der Endsumme stets gleich hoch sein müssen! Das Eigenkapital bildet die Differenz zwischen den Aktiva und den Verbindlichkeiten als reiner Rechnungsposten. Gleichbedeutend wird der Begriff Bilanz auch für den Jahresabschluss verwendet, der neben der Bilanz auch eine Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) erfordert. Beiden zusammen ergeben dann ggf. auch erweitert um einen Lagebericht oder einen Anhang den Jahresabschluss.
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