Unterschied Kleingewerbe und Kleinunternehmen
Achtung Begriffsdschungel - ähnliche Begriffe aber unterschiedliche Bedeutungen!
Zunächst ist es wichtig, zu verstehen, dass ein Kleinunternehmen per Definition selbst kein „Kleingewerbe“ ist. Ein Kleingewerbe ist ein Gewerbebetrieb, der nicht im Handelsregister eingetragen werden muss – und zwar abhängig von Art und Umfang des kaufmännischen Geschäftsbetriebs. Damit verbunden ist die Anmeldung beim Gewerbeamt bzw. der Gewerbeschein. Der Umsatz spielt hierbei keine Rolle.
Ein Kleinunternehmen hat dagegen erst einmal nichts mit Gewerbeamt, Gewerbeanmeldung oder Kleingewerbe zu tun. Hierbei geht es darum, dass Kleinunternehmer und Kleinunternehmerinnen nach § 6 Abs. 1 Ziff. 27 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuerpflicht befreit und somit nicht umsatzsteuerpflichtig sind.
Sie können ihr Unternehmen als Kleingewerbe betreiben oder auch als Freiberufler bzw. Freiberuflerin arbeiten, auch die Rechtsform wie z. B. die eines Einzelunternehmens ändert nichts am Status eines Kleinunternehmens bzw. der Nutzung der Kleinunternehmerregelung. Entscheidend sind für ein Kleinunternehmen allein bestimmte Umsatzgrenzen, die in diesem Abschnitt vorgestellt werden.
Außerdem gibt es noch außerhalb des Kleinunternehmers nach § 6 Abs. 1 Ziff. 27 UStG das
- das sog. Kleinstunternehmen mit höchstens 9 Mitarbeitern und einem Jahreshöchstumsatz von 2 Millionen Euro sowie
- das sog. Kleinunternehmen mit höchstens 49 Mitarbeitern und einem Jahreshöchstumsatz von 10 Millionen,
- das mittlere Unternehmen mit höchstens 249 Mitarbeitern und einem Jahreshöchstumsatz von 50 Millionen Euro und schlussendlich
- das Großunternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Mindestjahresumsatz von 50 Millionen Euro