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Gewerbe ummelden – Wie, wo und wann?

Gewerbe ummelden – Wie, wo und wann?

Aktualisiert am
25
.
06
.
2024

Die Meldepflicht eines Gewerbes ist in der Gewerbeverordnung fest verankert. So muss jedes Gewerbe bei seiner zuständigen Behörde gemeldet sein. In der Regel handelt es sich dabei um das Gewerbeamt, aber auch die Stadtverwaltung kann zuständig sein. Bei Änderungen innerhalb seiner Tätigkeit, müssen Unternehmen ihre Gewerbe ummelden. Dabei ist die Gewerbeummeldung mit rechtlichen Grundlagen verbunden, die jeder Gewerbetreibende kennen sollte.

Gewerbe ummelden – Wie, wo und wann?

Wann muss ich mein Gewerbe ummelden?

Wer ist eigentlich zuständig? Gewerbetreibende müssen sich in der Regel selbst um die Gewerbeummeldung kümmern. Alternativ lässt sich die Beantragung aber auch per Vollmacht erledigen. Handelt es sich um eine Personengesellschaft, so müssen alle berechtigten Gesellschafter einverstanden sein, bzw. das Ummeldeformular unterzeichnen. Bei Kapitalgesellschaften sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich.

Eine Ummeldung seines Gewerbes ist immer dann notwendig, wenn das Gewerbe einen Inhaberwechsel vornimmt. Oder aber, wenn das Unternehmen umzieht. Ändert sich also die Niederlassung durch einen Umzug oder generell der Standort einer Firma, so bedarf es der Gewerbeummeldung. Ebenso zu einer pflichtmäßigen Ummeldung kommt es, wenn sich der Gegenstand des Gewerbes verändert oder ausdehnt. In letzterem Fall kann es etwa dazu kommen, dass der Betrieb zusätzliche Dienstleistungen anbietet.

Wichtig: Wer mit seinem Gewerbe in eine andere Kommune umzieht und seinen Betriebssitz wechselt, der muss sein altes Gewerbe abmelden und in der neuen Behörde wieder neu anmelden. Eine Ummeldung ist in diesem Fall nicht vorgesehen.

Neuanmeldung statt Ummeldung

Verändert sich allerdings die Rechtsform des Unternehmens, so muss zunächst eine komplette Gewerbeabmeldung beim zuständigen Gewerbeamt erfolgen. Im Anschluss kann ein neues Gewerbe angemeldet werden. Dieser Vorgang wird sogar sehr häufig durchgeführt. Beispielsweise dann, wenn ein Einzelunternehmen in eine GmbH übergeht.

Voraussetzungen zur Gewerbeummeldung

Wer sein Gewerbe ummelden möchte, der muss einen offiziellen Antrag ausfüllen. Um diesen rechtsgültig einreichen zu können, muss der Antragsteller volljährig sein. Folgende weitere Dokumente sind bei der Ummeldung des Gewerbes ebenfalls nötig:

     
  • Ausgefülltes und unterzeichnetes Formular zur Gewerbeummeldung
  •  
  • Personalausweis, alternativ Reisepass
  •  
  • Formular zur Vertretungsberechtigung für die Ummeldung bei mehreren Vertretungsbefugten
  •  
  • Aufenthaltserlaubnis bei Staatsbürgerschaften außerhalb der EU
  •  
  • Handelsregisterauszug, falls eingetragen
  •  
  • Konzession oder Gewerbeerlaubnis bei zulassungspflichtigen Gewerben
  •  
  • Handwerkskarte bei Handwerksbetrieben, welche der Zulassungspflicht unterliegen

Wichtig: Überwachungspflichtige Gewerbe benötigen ein Sonderformular. Dieses kann von der zuständigen Aufsichtsbehörde überreicht werden. Die Kosten für die jeweilige Ummeldung oder Anmeldung variieren und sind dementsprechend einzukalkulieren.

Wie kann ich mein Gewerbe ummelden?

Die Ummeldung seines Gewerbes kann entweder schriftlich oder elektronisch erfolgen. Die dazugehörigen Formulare liegen bei den Behörden aus. Mittlerweile bieten die meisten aber auch einen Download auf der Internetseite. Wer die Gewerbeummeldung online durchführen möchte, der benötigt die GISA-Zahl des Gewerbes, die Sozialversicherungsnummer oder die Firmenbuchnummer. Zusätzlich werden bei persönlicher Ummeldung der neue Standort mitgeteilt sowie der Gewerbeinhaber namentlich festgehalten.

Wer weiß, dass er sein Gewerbe ummelden muss, der muss das zuständige Gewerbeamt kontaktieren und dort das Formular ausfüllen. Die zuständigen Beamten prüfen das Dokument. Im Anschluss an die Registrierung werden die Daten direkt an das zuständige Finanzamt übermittelt. Und auch die Industrie- und Handelskammer erhält eine Benachrichtigung.

Im nächsten Schritt braucht es die vollständigen Unterlagen, je nach Art des Gewerbes. In der Regel wird der Gewerbeschein und die Gewerbeerlaubnis benötigt. Eine Erlaubnis für das Gewerbe benötigen Gewerbetreibende aber nur dann, wenn dies für das Gewerbe ausdrücklich vorgeschrieben ist. Der Personalausweis ist selbstverständlich auch mitzuführen.

Im dritten Schritt wird die Gewerbeummeldung direkt bearbeitet. Gewerbetreibende entrichten eine entsprechende Gebühr, meist direkt vor Ort. Liegt der Zahlungsnachweis vor, so kann die Bearbeitung abschließend bearbeitet werden. Über die Änderungen wird der Gewerbeinhaber schriftlich benachrichtigt, bzw., ihm werden diese bestätigt. Diese Bestätigung ist in jedem Fall einige Zeit aufzuheben, falls es im Anschluss zu Missverständnissen kommt.

Gewerbe ummelden online

Es gibt mitunter Verwaltungen, welche die Ummeldung per Onlineverfahren für die Gewerbetreibenden vereinfachen. Dabei musst du lediglich den Anweisungen auf der Seite folgen. Bezahlt wird im Anschluss per Paypal, Direktüberweisung oder mit Kreditkarte. Auch gibt es Verwaltungen, bei denen direkt eine Rechnung erstellt und zugeschickt wird. Die Behörde kann nach Zahlungseingang den Online Antrag bearbeiten, ohne dass du dafür vor Ort gewesen sein musst. In der Regel erhältst du eine E-Mail oder ein Bestätigungsschreiben per Post.

Je nach zuständiger Behörde und dem Umzugsort, steht das Ummeldeformular online zum Herunterladen zur Verfügung. Folgendermaßen kann solch ein Formular aussehen:

Gewerbe ummelden Formular
 Formular zur Gewerbeummeldung. Quelle: Yumpu

Kosten einer Gewerbeummeldung

Was kostet es eigentlich, ein Gewerbe umzumelden? Jeder Gang zu einer Behörde kostet bekanntlich in irgendeiner Form Geld. Auch bei der Gewerbeummeldung fallen Gebühren an. Diese variieren je nach Gemeinde und Ort. Gebühren zwischen 15 und 50 Euro sind üblich. Wer sich vorab über die anfallenden Kosten informieren möchte, der kann dies meist auf der Webseite der Gewerbestelle tun.

Rechtliche Grundlagen der Gewerbeummeldung

Werfen wir noch einen Blick in die Gewerbeordnung, in der der rechtliche Rahmen für die Gewerbeummeldung festgelegt wird. Die Anzeigepflicht wird in §46 GewO geregelt. GewO ist die Abkürzung für Gewerbeordnung.

Nach der Gewerbeummeldung

Im Anschluss an die Ummeldung informiert das Gewerbeamt alle Behörden und Einrichtungen darüber, dass eine Änderung vorgenommen wurde. So brauchst du die Änderungen nicht selbst bei allen nötigen Ämtern oder Agenturen vornehmen. Dies passiert automatisch. So beispielsweise das statistische Landesamt, das Registergericht, die Arbeitsagentur, das Finanzamt oder die IHK und HWK. Hältst du deine Ummeldebescheinigung in den Händen, so ist das Gewerbe offiziell umgemeldet. Wichtig ist, diese unter „wichtige Unterlagen“ abzuheften und aufzubewahren.

Hinweis:

Wenn du dein Gewerbe ummeldest, aus welchen Gründen auch immer, musst du diese Änderungen auch intern vornehmen. Beispielsweise deine Firmenadresse. Eine Unternehmenssoftware, wie etwa sevDesk, vereinfacht dir diese Bürokratie. So werden sämtliche Adressänderungen einfach in allen benötigten Vorlagen übernommen.

Kann man ein Gewerbe rückwirkend ummelden?

In der jeweiligen Gewerbeordnung des Landes ist die Frist ausdrücklich festgehalten, bis wann ein neues Gewerbe anzumelden ist. Dies gilt auch für die Ummeldung eines Betriebes. Wer sich hier nicht an die Fristen hält, der riskiert entsprechende Sanktionen. Im Extremfall kommen dann sogar Geldbußen von bis zu 10.000 Euro vor. Denn: Eine verpasste Gewerbeummeldung ist eine Ordnungswidrigkeit. In der Praxis gewähren die Behörden allerdings gewisse Kulanzzeiten. Wer es also vergessen hat, sein Gewerbe rechtzeitig umzumelden, der sollte schnellstmöglich um Verzeihung bitten. Wer sich nicht meldet, der riskiert einen Bußgeldbescheid. Generell gelten die Regelungen für alle Gewerbe, also auch Kleingewerbe, Nebengewerbe oder sämtliche andere Betriebsarten.

Fazit

Wo muss ich mein Gewerbe ummelden? Wende dich direkt an dein zuständiges Gewerbeamt, wenn du eine Gewerbeummeldung vornehmen willst. Alternativ kannst du dein Gewerbe auch online ummelden. Generell handelt es sich um keinen komplizierten Vorgang. Pflicht ist er aber dennoch, falls sich der Ort des Gewerbes ändert oder die Rechtsform, beispielsweise wenn du dein Kleingewerbe auf eine GmbH umrüstest.

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