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Freiberufliche Tätigkeit anmelden

Freiberufliche Tätigkeit anmelden: Anträge, Ämter Versicherungen

Aktualisiert am
13
.
08
.
2025

Freiberuflich arbeiten – das ist für viele der Traum. Denn wer freiberuflich tätig ist, ist sein eigener Chef und genießt einige Vorteile, die diese Form der Selbstständigkeit sehr attraktiv machen. Wie aber wird man Freiberufler? Wo musst du dich als Freiberufler anmelden? Und wie gehst du Schritt für Schritt mit Anträgen, Versicherungen und Formularen vom Finanzamt vor? Wir erklären dir all das in diesem Beitrag.

Was ist ein Freiberufler?

Wie Gewerbetreibende sind Freiberufler Selbstständige. Beides wird oft verwechselt oder gleichgesetzt. Dabei ist durch die Gewerbeordnung § 2 GewO klar geregelt, was gewerbliche und was freiberufliche Tätigkeiten sind. Eine weitere Unterscheidung trifft mit einer genauen Aufzählung noch das Umsatzsteuergesetz (§ 6 Abs. 1). Ob du Freiberufler bist oder nicht, entscheidest also nicht du, sondern das Gesetz. Wie, fassen wir dir hier zusammen:  

Zu diesen Berufen Katalogberufen zählen in erster Linie künstlerische, erzieherische, schriftstellerische und unterrichtende Tätigkeiten, Tätigkeiten aus Medizin-, Heil- und Pflegeberufen sowie  durchwegs wissenschaftliche und technische Berufe, Bankenberufe und Versicherungsberufe. Du willst noch tiefer in die Definition eines Freiberuflers eintauchen? Dann lies jetzt unseren Detailbeitrag zum Freiberufler.

Warum müssen Freiberufler kein Gewerbe anmelden?

Werfen wir einen Blick auf die Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden. Hieraus erklärt sich auch, warum Freiberufler kein Gewerbe anmelden müssen. Die Merkmale einer freiberuflichen Tätigkeit sind nämlich:  

  • Die angebotene Dienstleistung ist kein Massenprodukt. Vielmehr entspricht sie individuellen Kundenwünschen.
  • Die Bezahlung von freiberuflich Tätigen erfolgt auf Honorarbasis.
  • Die Tätigkeit basiert oft auf einem akademischen Abschluss. In der Regel sind hohe Qualitätsstandards zu erfüllen.
  • Die Dienstleistung ist stark von der leistenden Person geprägt.

Was macht die freiberufliche Tätigkeit im Vergleich zur gewerblichen Berufsausübung besonders attraktiv?

Freiberufler

  • müssen kein Gewerbe anmelden und keine Gewerelizenz beantragen. Es genügt die Anmeldung beim Finanzamt.
  • sind von der doppelten Buchführung befreit. Sie müssen dem Finanzamt lediglich in einer Einnahmenausgabenrechnung (EAR) ihre Einnahmen den Ausgaben gegenüberstellen.  
    (Tipp: Dafür am besten elektronisch alle Belege erfassen.)  
  • müssen nicht zwangsläufig Mitglied in Wirtschaftskammer Österreich sein. Oftmals gibt es hier eigene Kammern, die eine verpflichtende Mitgliedschaft vorsehen wie z.B. die Rechtsanwaltskammer oder die Kammer der Ingenieurberufe.

Freiberufler und gleichzeitig Gewerbetreibender - geht das?

Du kannst auch gleichzeitig sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig sein.

Beachte aber, dass die Einkünfte aus dem Gewerbe der Umsatzsteuer unterliegen ! Was wird damit gemeint:

z.B. der Zahnarzt: seine Tätigkeit ist eine freiberufliche. Er unterliegt also der Einkommensteuer, jedoch seine zahnärztliche Tätigkeit nicht der Umsatzsteuer. Dies besagt das Umsatzsteuergesetz in § 6 Abs. 1 Ziff. 20. In seiner Ordination verkauft er aber noch Produkte für die Mundhygiene wie elektrische Zahnbürsten, Zahnpasten und Zahnseide. Er kauft also diese Produkte ein und verkauft sie weiter. Dieser Verkauf stellt eine sog. „Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr“ laut Einkommensteuergesetz dar und unterliegt daher der Umsatzsteuer. Er muss damit beide Bereiche klar trennen.

Du willst mehr zur Unterscheidung wissen? Dann lies hier weiter: Unterschiede Gewerbe vs. Freiberufler. Bevor du dich als Freiberufler anmeldest, solltest du aber noch wissen, welche Rechtsformen für dich möglich sind.

Eine Partnergesellschaft als Freiberufler anmelden

Als Freiberufler kannst du allein tätig sein oder dich mit anderen zusammentun. Wir hatten oben schon das Beispiel des Zahnarztes. Dieser könnte sich zum Beispiel mit einem Kollegen zusammenschließen und eine Gemeinschaftspraxis gründen. Oder drei Steuerberater eröffnen gemeinsam eine Kanzlei. Eine Option dafür ist, eine Partnerschaftsgesellschaft zu gründen. Diese Rechtsform ähnelt einer offenen Handelsgesellschaft (OG) und ist eine Personengesellschaft.  

Neben der Partnerschaftsgesellschaft bieten sich noch folgende Rechtsformen für einen Zusammenschluss an:  

Jede der drei Formen hat ihre Vor- und Nachteile. Klares Pro der Partnerschaftsgesellschaft zum Beispiel ist, dass du für ihre Gründung kein Startkapital mitbringen musst. Allerdings haften bei dieser Rechtsform die Partner mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Partnerschaft.

Unser Tipp: Wäge bei der Wahl der Rechtsform deren Vor- und Nachteile sorgfältig miteinander ab.

Wann muss ich meine freiberufliche Tätigkeit anmelden?

Fassen wir zusammen: Eine freiberufliche Tätigkeit darfst du anmelden, wenn du einem der Berufe nach dem Umsatzsteuergesetz nachgehst. ausschließlich einem Katalog- oder katalogähnlichen Beruf nachgehst. Folglich führst du eine pflegende, heiltätige, wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeit oder eine freiberufliche Tätigkeit aus dem Banken- und Versicherungswesen aus.  Du erfüllst alle Kriterien und willst starten? Dann solltest du deine freiberufliche Tätigkeit innerhalb von vier Wochen nach deinem Start beim Finanzamt anmelden.  Was, wenn du die Frist versäumst?  Die Frist einzuhalten ist Pflicht. Es kommt aber nicht zwingend zu juristischen Konsequenzen, wenn du sie versäumt hast. Die Anmeldung kann meist einfach nachträglich erfolgen – über die Steuererklärung und durch Angabe erzielter Einkünfte. Du musst allerdings damit rechnen, dass sich das Finanzamt wegen deines Versäumnisses noch mit ein paar Rückfragen auf dich zukommt.

Als Freiberufler beim Finanzamt anmelden

Deine Anmeldung beim Finanzamt ist dein wichtigster und erster Schritt, um freiberuflich zu starten. Zwei Wege gibt es dafür:  

  1. Der gängige und verpflichtende Weg in Österreich ist eine Online-Anmeldung mit dem „Betriebserfassungsbogen“ Verf15 über das Finanzonline-Portal.
  2. Verfügst du über keinen Internetzugang, so kannst du das Formular direkt beim Finanzamt ausfüllen und gleich dort abgeben.

Mit dem Betriebseröffnungsbogen übermittelst du notwendige persönliche Informationen. Außerdem gibst du hier an, wie hoch dein geschätzter Umsatz und dein geschätzter Gewinn im ersten und im Folgejahr ausfallen wird. Auf Basis dieser Daten stuft dich das Finanzamt in deiner Selbstständigkeit ein, schätzt deine Steuersätze und schließt folgende Fragen ab:

  • Giltst du als Gewerbetreibender oder Freiberufler?
  • Ist deine freiberufliche Tätigkeit kammerpflichtig, und musst du entsprechend Qualifikationsnachweise bei der zuständigen Innung oder dem Fachverband  nachweisen?
  • Bist du zu Einkommensteuervorauszahlungen verpflichtet?  
  • Musst du Umsatzsteuer ausweisen und eine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben?
  • Oder greift für dich die Kleinunternehmerregelung und du bist von der Umsatzsteuer befreit? (Dazu unten gleich mehr.)  

Ist deine Anmeldung geklärt und vollständig, erhältst du deine Steuernummer.

Fazit:  Der Betriebseröffnungsbogen ist kurz gehalten und erklärt gut verständlich die Fragen mittels verlinktem Erklärungsbogen.

Diese Steuern musst du als Freiberufler zahlen

Die Anmeldung ist geschafft. Du hast deine Steuernummer. Dann lass uns jetzt das Wichtigste zum Thema Steuern anschauen.  

Welche Steuern fallen für dich in freiberuflicher Tätigkeit an?

  1. Einkommensteuer für Freiberufler
    Wer freiberufliche Tätigkeiten ausübt, muss Einkommensteuer zahlen. Damit am Ende des Jahres keine zu große Steuerzahlung auf dich zukommt, zahlst du die Einkommensteuer quartalsweise voraus. Also in kleinere Häppchen verpackt. In deinem ersten Geschäftsjahr wird dieser Steuerbetrag noch geschätzt. Dafür hattest du ja bei deiner Anmeldung als Freiberufler im Betriebseröffnungsbogen Fragebogen für die steuerliche Erfassung eine Prognose abgegeben. In den Folgejahren orientiert sich der Betrag dann an der Höhe der gezahlten Einkommensteuer des jeweiligen Vorjahres.
  2. Umsatzsteuer für Freiberufler
    Umsatzsteuer fällt für alle an, die regelmäßig Leistungen erbringen, für die andere zahlen. Also auch für Freiberufler. Die erhobene Umsatzsteuer behältst du allerdings nicht ein. Mit der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung führst du sie an das Finanzamt ab.  

Zwei Ausnahmen sind hier wichtig:  

  • Je nach Art deiner freiberuflichen Tätigkeit und Leistung kann der Umsatzsteuersatz variieren. Meistens gelten 20 Prozent. Beim Verkauf von Büchern und manchen Lebensmitteln beispielsweise greift oft auch der ermäßigte Steuersatz von 10 Prozent.  
  • Du bist als „Kleinunternehmer“ gemeldet? Dann entfallen für dich Umsatz­steuer­voranmeldung und -zahlung (UStG § 6 Abs. 1). Voraussetzung für die sogenannte Klein­unternehmer­regelung ist: Die von dir erzielten Umsätze haben im Vorjahr 35.000 Euro nicht überstiegen. Ab dem 01.01.2025 wurden diese Grenzen auf 55.000 Euro angehoben.
Unser Tipp!

Auch als Kleinunternehmer fällt für dich Buchhaltung an. Ein professionelles Rechnungsprogramm für Kleinunternehmer erleichtert sie dir und hilft, die richtigen Steuern auf Rechnungen auszuweisen. So sparst du lästige Recherche und wertvolle Zeit. Lies hier mehr Tipps zur Rechnungsstellung und Buchhaltung für Kleinunternehmer.

Qualifikationen bei Berufskammern nachweisen

Dir ist bereits bekannt, dass viele freiberufliche Tätigkeiten eine entsprechende Ausbildung und oft hohe fachliche Kompetenz voraussetzen.  Entsprechend müssen für ihre Anmeldung und Ausübung Qualifikation nachgewiesen werden. Hierfür gibt es zwei Wege.  

  1. Ist deine freiberufliche Tätigkeit nicht kammerpflichtig, erbringst du den Nachweis bei einer öffentlichen Institution wie dem zuständigen Finanzamt.  
  2. Anders sieht es für Freiberufler in einem kammerpflichtigen Beruf aus. Alle, die hierzu zählen, müssen sich bei der zuständigen Berufskammer registrieren und hier ihren Qualifikationsnachweis einreichen. Zu den kammerpflichtigen Berufen zählen übrigens Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Apotheker, Notare, Patentanwälte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und beratende Ingenieure.

Lass uns jetzt einen Blick auf Versicherungen für Freiberufler werfen – ebenfalls sehr wichtig für deinen Start.

Versicherungen bei freiberuflicher Tätigkeit

Arbeitnehmer sind im Rahmen der Sozialversicherung in vielerlei Hinsicht über ihren Arbeitgeber versichert. Bei Freiberuflern ist das anders: Sie müssen für ihren Schutz vor Risiken selbst sorgen. Doch welche Versicherungen gibt es? Welche davon sind Pflicht?  

Wir stellen dir kurz die gängigsten Versicherungen vor.

Art der Versicherung Zielgruppe
Krankenversicherung Pflicht für alle
Altersversorge/Pensionsversicherung Wenn unter der Versicherungsgrenze, dann empfohlen
Berufsunfähigkeitsversicherung dringend empfohlen, mehr dazu hier
Berufshaftpflichtversicherung dringend empfohlen v.a. für beratende Freiberufler
Betriebshaftpflichtversicherung empfohlen
Geschäftsinhaltsversicherung empfohlen v.a. bei eigenen Geschäftsräumen

Lass uns jetzt tiefer in die wichtigsten Versicherungen für Freiberufler eintauchen.

Pensionsversicherung für Freiberufler

Während die gesetzliche Pensionsversicherung eine Pflichtversicherung für jeden Arbeitnehmer ist, gilt dies für Selbstständige wie Freiberufler unter der Voraussetzung, dass die Einkommensmindestgrenze überschritten wird. Diese liegt im Jahr 2025 bei 6.613,20 Euro (Ergebnis aus der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung). Sobald diese Grenze überschritten wird, wird man automatisch bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) versicherungspflichtig.

Rentenversicherungspflicht für Freiberufler in Berufskammern

Die Pensionsversicherungspflicht gilt auch für alle Freiberufler, die einer Berufskammern angehören. Das sind zum Beispiel Ärzte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Architekten und Ziviltechniker. Deine freiberufliche Tätigkeit ist kammerpflichtig?  Dann musst du dich in deren Versorgungswerk eintragen und hier regelmäßig Pensionsversicherungsbeiträge einzahlen (§ 2 GSVG). Der Beitrag errechnet sich aufgrund eines prozentuellen Anteils aus der Beitragsgrundlage (§§ 14 e ff GSVG).

Wichtig:

Du bist bei keiner Kammer und möchtest dich dennoch um deine Altersvorsorge kümmern? Dann kannst du freiwillig in die Pensionsversicherung einzahlen. Möchtest du das nicht, kannst du privat für deine Pension vorsorgen.

Krankenversicherung für Freiberufler

Die Krankenversicherung ist ein klares Muss in Österreich. Auch für Freiberufler. Im Gegensatz zu den meisten Angestellten haben freiberuflich Tätige die freie Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Während Angestellte für die private Versicherung erst eine bestimmte Einkommenshöhe erreicht haben müssen, gilt dies für dich als Freiberufler nicht.

Tipp:

Wäge für deine Wahl der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung den jeweiligen Leistungsumfang und die Kosten genau ab. Entscheidend hierfür können sein: dein Familienstand, Vorerkrankungen, Alter, Einkommen und spezielle Leistungen wie Krankentagegeld oder Krankengeld.

Mitarbeiter anmelden als Freiberufler

Deine Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt ist erfolgt. Versicherungen hast du abgeschlossen. Jetzt geht es los: Die ersten Kunden kommen, die Zahlen wachsen und du denkst an erste angestellte Mitarbeiter? Prima!  

Dann sind folgende Hinweise jetzt für dich wichtig:

Sobald du als Freiberufler Mitarbeiter einstellst, musst du sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse (OEGK) anmelden. Das gilt ebenso für fest Angestellte wie beispielsweise für Minijobber oder auch Auszubildende. Mit der Meldung erhältst du automatisch deine Betriebsnummer.

Tipp: Beantrage die Betriebsnummer am besten vor Einstellung des Mitarbeiters. Denn die Bearbeitung kann bis zu drei Tage dauern.

Gut zu wissen:

Die Meldung deiner Mitarbeiter bei OEGK ist nicht nur zur Einstellung erforderlich, sondern auch immer wieder während des Arbeitsverhältnisses. Damit du nichts verpasst, stellen die jeweiligen Krankenkassen Merkblätter mit Hinweisen zu Meldefristen und fälligen Versicherungsbeiträgen bereit.

Kommen wir jetzt zu einer Versicherung, die Freiberufler und ihre Mitarbeiter vor und bei Unfällen absichert:  

Die gesetzliche Unfallversicherung gilt ebenfalls mit Anmeldung bei der SVS für den Freiberufler und bei der OEGK für seine Angestellten. Diese kümmern sich also auch um alle Leistungen von der medizinischen Versorgung bis zur Rehabilitation,  die aus einem Unfall (Arbeitsunfall ebenso wie ein Freizeitunfall) entstehen. Aber sie setzen auch präventive Maßstäbe zum Arbeitsschutz durch regelmäßige Kontrollen im Betrieb.

Ist die gesetzliche Unfallversicherung für alle Freiberufler Pflicht?  

Ja. Diese ist automatisch in der Anmeldung zur Sozialversicherung enthalten. Damit stellen die SVS und die OEGK eine umfassende Betreuung bei Krankheit oder Unfällen dar.

Freiberufliche Tätigkeit nebenberuflich anmelden

Der Schritt in die Selbstständigkeit als Freiberufler scheint dir gerade noch recht groß? Dann ist das hier für dich womöglich genau richtig:  Du kannst deine freiberufliche Tätigkeit auch nebenberuflich anmelden. Der Weg ist derselbe wie bei voller Selbstständigkeit als Freiberufler. Wie du dich freiberuflich anmeldest, zeigen wir dir im Video „Als Freiberufler anmelden - so startest du erfolgreich in die Selbstständigkeit“.

Nebenberuflich als Freiberufler zu arbeiten, bringt einige Vorteile. Ein wesentlicher ist, dass du die Selbstständigkeit zunächst für dich testen kannst, ohne sofort hohe Sozialbeiträge zu zahlen.

Weitere Vorteile:
Die wirtschaftlichen Risiken einer Existenzgründung sind bei einer nebenberuflichen Tätigkeit abgefedert. Mit deinem Einkommen als Angestellter im Rücken kannst du entspannter dein eigenes Business aufbauen, erste Kunden gewinnen und Prozesse erproben.

Klingt spannend für dich? Dann lies hier, welche Auflagen u. a. an die nebenberufliche Tätigkeit geknüpft sind:

  • Laut Arbeitsgesetz darf deine Tätigkeit als nebenberuflicher Freiberufler deinen Hauptjob nicht negativ beeinträchtigen.  
  • Die Tätigkeit darf keine Konkurrenz zu deinem Job in Festanstellung darstellen.  
  • Auch die (unerlaubte) Nutzung der Arbeitsmittel und -daten deines Arbeitgebers zur Verrichtung deiner nebenberuflichen Tätigkeit ist tabu.  

Die nebenberufliche freiberufliche Tätigkeit hat ihre Vorteile und macht dir viel Administratives leichter. Worum du aber auch hier nicht herumkommst:  

  1. Du musst für deine Leistungen ordentliche Rechnungen schreiben. Alles Wichtige hierzu und wie du ruckzuck fehlerfreie Rechnungen ausstellst, erklären wir dir in diesem Artikel: Rechnungen schreiben.
  2. Auch nebenberufliche Freiberufler müssen ihre Einnahmen aus der Selbstständigkeit dem Finanzamt melden. Beides – dein Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis und aus der freiberuflichen Tätigkeit – weist du in der Einkommensteuererklärung aus.

Tipp: Separates Geschäftskonto eröffnen

In Österreich bist du per Gesetz verpflichtet, ein separates Geschäftskonto zu eröffnen. Vielleicht scheint es dir auchübertrieben, wenn du gerade erst als Freiberufler startest? Für maximale Transparenz deiner Einkommens- und Ausgabenströme kann ist es aber sehr hilfreich. Denn die Vorteile eines separaten Geschäftskontos überwiegen die anfänglichen Bankführungskosten: Zum Beispiel, indem erst die klare Trennung von geschäftlichen und privaten Finanzen dir eine transparente Buchführung ermöglicht.  Für weitere Details und tiefer gehende Informationen zu diesem Thema lies gern hier unsere Tipps: zum Artikel Geschäftskonto

Zusammenfassung

Freiberuflich zu arbeiten, ist eine angenehme Form der Selbstständigkeit. Deine Anmeldung ist im Vergleich zu der für Gewerbetreibende recht schnell erledigt und unkompliziert. Wichtig: Bis vier Wochen nach Aufnahme deiner freiberuflichen Tätigkeit musst du diese beim Finanzamt anmelden. Dafür füllst du via FINANZONLINE den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Betriebseröffnungsbogen aus und schickst ihn elektronisch an dein Finanzamt. Deine Steuernummer erhältst du vom Finanzamt nach der Prüfung des Fragebogens per Post.

Um ganz Entscheidendes für einen geordneten Start und ein gesundes Wachstum kommst du aber wie alle anderen Selbstständigen nicht herum: deine Rechnungen zu schreiben, Buchhaltung zu führen und fristgerecht Steuern zu zahlen.  

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Freiberufler anmelden“

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