Anmeldung bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS): Alles was du wissen musst

Als Unternehmer möchtest du gewährleisten, dass deine Mitarbeiter im Falle eines Arbeitsunfalls gut abgesichert sind. Hier kommt die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) ins Spiel. Aber welche Aufgaben übernimmt die BG und wo genau liegt der Unterschied zu einer herkömmlichen Versicherung?
Unser Ratgeber bietet dir einen umfassenden Überblick über die Funktion und Aufgaben der Sozialversicherung der Selbständigen.
Was ist die Sozialversicherung der Selbständigen
Medizinische Kosten werden in Östrreich von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen. Dazu gehören auch die Kosten bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen zum oder vom Arbeitsort oder bei berufsbedingten Erkrankungen usw.
Grundsätzlich gibt es 3 gesetzliche Unfallversicherungsträger:
- die Unfallkassen der öffentlichen Hand für Mitarbeiter
- die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft für Betriebe in der Landwirtschaft (Landwirtschaftskammer)
- die gewerbliche Sozialversicherung der Selbständigenen (SVS) für die Privatwirtschaft
Für dich als Unternehmer ist grundsätzlich die SVS zuständig. Die Anmeldung zur SVS ist verpflichtend.
Die SVS vertritt in erster Linie dich als Unternehmer bei Krankheit oder Unfällen.
Die SVS wird für dich in Krankheitfällen oder bei Unfällen wichtig. Sie stellt deine Versorgung und Rehabilitation sicher. Sie bietet dir damit passende Leistungen und Schutzmaßnahmen im Falle des Falles. Die SVS finanziert sich durch die Beiträge der Unternehmen, die beitragspflichtig sind.
Was tut die SVS?
Vielleicht hattest du schon einen Arbeitsunfall? Dann weißt du, wie sehr dieser das Leben beeinflussen kann. In solch einem einschneidenden Moment steht dir die SVS zur Seite. Sie ist wie ein Sicherheitsnetz, das dich als Unternehmer auffängt. Das Angebot der SVS reicht weit über die reine Unfallkasse hinaus: Neben Schulungen und Unterstützung bei der Einführung von Arbeitsschutzmaßnahmen beteiligen sie sich ebenso an Forschungen und Entwicklungsarbeit hinsichtlich der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie analysieren Unfallursachen, erforschen neue Sicherheitstechnologien und entwickeln Richtlinien zur Risikominderung. Zu ihren Hauptaufgaben gehört auch über Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken aufzuklären.
Für wen ist die Anmeldung bei der SVS Pflicht?
Jedes neu gegründete Unternehmen wird automatisch sofort mit der Gewerbeanmeldung bei der SVS angemeldet. Hast du kein Gewerbe angemeldet (z.B. aufgrund eines Künstlerberufes), dann musst du dich selbständig bis zum Tag der Eröffnung deines Betriebes bei der SVS anmelden.
Gesetzlich gesehen gilt diese Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der Selbständigen für fast alle Betriebe, Einrichtungen und Selbstständige. Es spielt keine Rolle, wie groß das Unternehmen ist. Die SVS-Pflicht gilt ebenso für das Kleingewerbe.
Wenn du dich jetzt fragst, warum die Anmeldung eine gesetzliche Pflicht ist, ist das einfach erklärt: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten können schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben und hohe Kosten nach sich ziehen. Durch die Anmeldung bei der SVS sind Unternehmer dazu verpflichtet, einen Beitrag zur Finanzierung dieser Leistungen zu zahlen. Die gesetzliche Anmeldepflicht stellt sicher, dass alle Unternehmen gleichermaßen Verantwortung für ihre Sicherheit und Gesundheit übernehmen und im Falle von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten angemessen unterstützt werden.
Unser Tipp: Melde dein Unternehmen rechtzeitig bei der SVS an, wenn du kein Gewerbe angemeldet hast! Versäumst du es, dich anzumelden, oder machst es einfach nicht, können Strafen drohen. Im schlimmsten Fall könnte dein Betrieb geschlossen werden. Außerdem bist du ohne diese Anmeldung im Falle eines Arbeitsunfalls oder bei einer berufsbedingten Krankheit nicht abgesichert und du könntest ohne finanzielle Unterstützung dastehen.
Wer kann sich freiwillig bei der SVS anmelden?
Die Versicherungspflicht für dein Unternehmen gilt nicht automatisch für dich als Unternehmer, wenn dein Jahresgewinn unter 6.221,28 Euro (2024) liegt. Du hast allerdings die Möglichkeit, dich freiwillig über die SVS zu versichern. Kommst du über diesen Jahresgewinn, so meldet das Finanzamt dies sofort an die SVS und du automatisch beitragspflichtig. Die SVS wird dir dann eine Jahresvorschreibung zusenden, die aufgeteilt auf 4 Teilbeiträge jeweils vierteljährlich zu zahlen ist.
Landwirtschaftliche Betriebe haben ebenfalls eine Versicherungspflicht über die BSV (Sozialversicherung der Bauern). Sie bietet ähnliche Leistungen wie die SVS, ist jedoch noch spezieller auf die Bedürfnisse von landwirtschaftlichen Betrieben zugeschnitten.
Für Berufe im öffentlichen Sektor, der Eisenbahn und Bergbau, wie z. B. Lehrer oder Polizisten, Eisenbahner, Bergbauarbeiter, ist die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) zuständig. Sie ist ein Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Diese bieten ihren Mitarbeiter ähnliche Leistungen wie SVS, sind aber speziell auf die Bedürfnisse und Risiken des öffentlichen Sektors abgestimmt.
Als Freiberufler fällst du ebenfalls unter die SVS. Auch für diese gilt die Jahresgewinngrenze von 6.221,28 Euro (2024). Darunter fällt auch die Sparte der freiberuflichen Pflegeberufe nach § 6 Abs. 1 Ziff. 20 UstG wie
- Krankengymnasten, Physiotherapeuten, Masseure
- Hebammen
- medizinische Bademeister
- Fußpfleger
- Logopäden
- Kranken- und Altenpfleger
Wie melde ich mein Unternehmen bei der SVS an?
Für die Anmeldung beim Gewerbeamt wirst du automatisch bei der SVS angemeldet. Übst du einen Freiberuf aus wie z.B. Künstler, Arzt, Anwalt usw. bist du für die Anmeldung bei der zuständigen SVS selbst verantwortlich. Nach der Gründung deines Unternehmens musst du nämlich sofort mit dem Tag der Beginn deiner Tätigkeit auch bei der SVS gemeldet sein. Keine Sorge - die Anmeldung nimmt nicht viel Zeit in Anspruch und ist in wenigen Schritten erledigt:
- Gehe auf die Internetseite der SVS www.svs.at
- Klicke oben rechts auf den Button „Online-Versicherungsanmeldung“
- Fülle das Anmeldeformular aus und reiche es gleich ein. Abgefragt werden Informationen über dein Unternehmen sowie Angaben zu den Tätigkeiten und den Beschäftigten.
Nun prüft die SVS deine Angaben und berechnet deine Beiträge für die Versicherung. Die Höhe der Beiträge wird aufgrund deiner Angaben zum geschätzten Jahresgewinn berechnet und vorgeschrieben. Du erhältst eine 9stellige Sozialversicherungsnummer (sie setzt sich aus 4 Ziffern und deinem Geburtsdatum zusammen). Die künftigen Vorschreibung erhältst du dann per Post.
Wichtig zu wissen: Ändert sich die Rechtsform deines Unternehmens (z.B. aus einem Einzelunternehmen wird eine GmbH), musst du diese Änderung deiner Sozialversicherung der Selbständigen innerhalb von vier Wochen melden. Dieser Meldepflicht unterliegen alle Mitglieder.
Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung bei der Sozialversicherung der Selbständigen?
Das Anmeldeformular der Sozialversicherung der Selbständigen ist überschaubar. Abgefragt werden folgende Angaben:
- Rechtsform und Gegenstand des Unternehmens
- Tag der Eröffnung des Unternehmens
- Name der Gesellschafter
- Angaben zum geschätzten Jahresgewinn
Je nach individueller Situation brauchst du ergänzende Unterlagen, wie z. B.
- einen Firmenbucheintrag
- ggf. einen Gesellschaftsvertrag
Wie berechnen sich die Höhe der Versicherungsbeiträge?
Die Höhe der Versicherungsbeiträge, die du an die Sozialversicherung der Selbständigen zahlen musst, variiert je nach Höhe deines Jahresgewinnes.
Der Jahresbeitrag wird zunächst aufgrund deines geschätzten Jahresgewinnes berechnet. Je höher, desto höher fällt in der Regel der Beitrag aus. Dieser Beitrag wird dann in vier gleiche Beträge geteilt und muss dann jeweils einmal pro Quartal bezahlt werden.
Klingt kompliziert? Dann lass uns das an einem Beispiel verdeutlichen:
Du hast im Vorjahr aufgrund deiner Buchhaltung einen Einkommenssteuerbescheid erhalten, der dir ein Jahreseinkommen von 14.200 Euro errechnet hat. Dieses Einkommen stellt nun die Beitragsgrundlage dar. Man rechnet nun:
- Für Pensionsversicherung (PV): 18,5 %
- Für Krankenversicherung (KV): 6,8 %
- Für Selbständigenvorsorge (SV): 1,53 % = gesamt 26,83 % vom Jahreseinkommen
- = 26,83 % von 14.200 = 3.809,86 Euro zuzüglich 144,84 (jährlicher fixer Pauschalbetrag Unfallversicherung)
Ergibt somit eine jährliche Versicherungspflicht von 3.954,70 Euro jährliche Versicherung.
Dieser Betrag wird nun durch 4 Quartale geteilt, ergibt 988,67 Euro pro Quartal.
Du musst also jeweils am
- 28./29. Februar: 988,67 Euro
- 31. Mai: 988,67 Euro
- 31. August: 988,67 Euro
- 30. November: 988,69 Euro = gesamt 3.954,70 Euro Gesamtjahresbeitrag
Diese Leistungen übernimmt die SVS im Versicherungsfall
Die Aufgaben der Sozialversicherung der Selbständigen lassen sich in drei Hauptbereiche unterteilen: Prävention, Rehabilitation und Entschädigung.
Prävention
- Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Förderung von betrieblichem Gesundheitsschutz und Sicherheitsmaßnahmen
- Aufklärung über Gefahren am Arbeitsplatz
- Beratung zu Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
- Kontrolle der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften
- Durchführung von Schulungen und Seminaren zur Unfallprävention
Rehabilitation
- Koordination von medizinischen Behandlungen und Pflegeleistungen
- Berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen
Entschädigung
- Finanzielle Unterstützung vom Versicherten bei Arbeitsunfähigkeit
- Zahlung von Pflegegeld
Durch diese Leistungen und Aktivitäten der SVS soll sichergestellt werden, dass im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung eine angemessene Unterstützung erhalten wird und die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann.
Zusammenfassung
Unfälle passieren! Umso wichtiger ist es, sich vorsorglich zu schützen. Die SVS ist ein gesetzlicher Versicherungsträger für selbständig tätige Personen. Ihre Hauptaufgabe ist es, die Unternehmer vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu schützen.
Die SVS bietet im Falle eines Unfalls finanzielle Unterstützung und sorgen für Maßnahmen zur Prävention von Arbeitsunfällen. In Österreich gibt es neben den beiden großen öffentlichen Gesundheitskassen ÖGK und BVAEB die beiden Selbständigenkassen SVS (Selbständige) und BVS (für Landwirte).
Die Anmeldung bei der SVS für jeden Selbständigen in Österreich verpflichtend. Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter bei einer der ÖGK anmelden. In beiden Fällen wird jeweils ein monatlicher Beitrag fällig. Dieser richtet sich bei Unternehmern nach ihrem Einkommen und bei Mitarbeitern nach der Lohnsumme.
Kommst du deiner Meldepflicht nicht nach, kann es teuer werden: Du riskierst hohe Strafen und im Falle eines Unfalls können erhebliche Kosten auf dich zukommen, die im Normalfall von der Versicherung übernommen werden. Die Anmeldung bei der SVS ist daher ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gründung deines Unternehmens.
Häufig gestellte Fragen zur Anmeldung bei einer Sozialversicherung der Selbständigen
Wir haben für dich die wichtigsten Fragen zur Anmeldung bei der SVS kurz und prägnant zusammengefasst.