Fahrtenbuchmethode: Die Alternative zur prozentualen Regel
Als Selbstständiger oder Unternehmer kannst du einen Dienstwagen im Betriebsvermögen, dessen Kosten den Gewinn mindern, auch privat nutzen. Das ist ganz legal. Allerdings schaut das Finanzamt dann genau hin und erwartet, dass deine privaten Fahrten versteuert werden.
Wenn du nicht aktiv wirst, wird die prozentuale Regel angewendet, von der du vielleicht schon mal gehört hast. Das ist eine Pauschalmethode. Die Alternative ist, dass du sorgfältig ein Fahrtenbuch führst - das ist dann die Fahrtenbuchmethode, bei der Nutzungswert der privaten Fahrten genau berechnet wird.
Wichtige Einordnung: Ist dein Fahrzeug Betriebsvermögen oder nicht?
Ob ein Fahrzeug zum Betriebsvermögen gehört oder zum Privatvermögen, entscheidet der Nutzungsumfang. Machen betriebliche Fahrten mehr als 50 Prozent der Nutzung aus, ist das Fahrzeug immer im Betriebsvermögen. Daher kannst du es in der Regel von der Steuer absetzen.
Fahrtenbuchmethode vs. die 1% Methode
Berechnung nach der Fahrtenbuchmethode
Bei der Fahrtenbuchmethode liegen die Gesamtkosten des Fahrzeuges pro Kalenderjahr zugrunde. Das bedeutet: Die anteilige Abschreibung sowie die laufenden Kosten für Sprit, Versicherung, Wartung werden addiert. Firmenwagen müssen über acht Jahre Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Beispiel zur Berechnung nach der Fahrtenbuchmethode:
Ein Auto mit einem Bruttolistenpreis von 40.000 Euro könnte somit mit 5.000 Euro Abschreibung pro Jahr (8 × 5.000 Euro = 40.000 Euro) angesetzt werden. Hinzu kommen, zum Beispiel, weitere 5.000 Euro für Treibstoffkosten, Versicherung, Wartung. Das sind insgesamt 10.000 Euro. Diese werden auf die Gesamtfahrleistung verteilt.
Angenommen, in einem Jahr betrug die Gesamtfahrleistung 30.000 Euro, so würde das 0,42 Euro pro Kilometer entsprechen. Wurden insgesamt 10.000 "private Kilometer" im Fahrtenbuch belegmäßig erfasst (inklusive der Fahrten zur Tätigkeitsstätte), so musst du im Rahmen dieser Fahrtenbuchmethode 4.200 Euro in diesem Jahr als geldwerten Vorteil versteuern (10.000 x 0,42).
Berechnung nach der prozentualen Methode
Die prozentuale Methode ist eine Pauschale. Ausgehend vom Bruttolistenpreis des Dienstwagens als geldwerter Vorteil zu versteuern.
Der Bruttolistenpreis ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung einschließlich der Kosten für die Sonderausstattung des Fahrzeuges.
Ob das Auto gebraucht gekauft wurde, spielt bei der Berechnung keine Rolle.
Die meist täglichen Fahrten zur Tätigkeitsstätte (Arbeitsstelle) kommen hinzu, ebenso Familienheimfahrten. Hierfür setzt das Finanzamt ebenfalls eine Pauschale an, und zwar 0,42 Euro pro Kilometer.
Die prozentuale Berechnung sieht so aus:
Es wird ein fester Betrag je nach CO 2 Ausstoß als geldwerter Vorteil für die private Nutzung des Dienstwagens angesetzt:
- Monatlicher Sachwertbezug 1,5 % der tatsächlichen KFZ-Anschaffungskosten - maximal € 750,00 pro Monat - für besonders schadstoffarme KFZ laut WLTP-Tabelle (WLTP-Grenzwert ist aus dem Typenschein ersichtlich):
- 4.2020 - WLTP-Wert 140 g / gefahrenen km
- 2021 - WLTP-Wert 138 g / gefahrenen km
- 2022 - WLTP-Wert 135 g / gefahrenen km
- 2023 - WLTP-Wert 132 g / gefahrenen km
- 2024 - WLTP-Wert 129 g / gefahrenen km
- ab 2025 - WLTP-Wert 126 g / gefahrenen km
- Monatlicher Sachwertbezug 2 % der tatsächlichen KFZ-Anschaffungskosten - maximal € 960,00 pro Monat - wenn die Schadstoffwerte obiger Tabelle überschritten werden.
Ein Beispiel:
Wenn der Bruttolistenpreis (neu) des Firmenwagens bei Anschaffung 30.000 Euro beträgt, beträgt der geldwerte Vorteil:
a) bei schadstoffarmen Autos € 450,00 / Monat (= 1,5 % der Anschaffungskosten)
b) bei Überschreitung der WLTP-Werte € 600,00 / Monat (= 2 % der Anschaffungskosten)
Im angewandten Beispiel wäre also die Fahrtenbuchmethode günstiger für dich.
Ausnahme halber Sachwertbezug:
Wird der Dienstwagen im Jahresdurchschnitt weniger als 500 km monatlich für Privatfahrten benützt, wird der geldwerte Sachbezug jeweils auf die Hälfte heruntergerechnet, das heißt, es ändern sich auch die monatlichen Maximalbeträge in Bezug auf den Schadwertausstoff. Die privat gefahrenen Kilometer werden aufgrund eines VwGH Urteiles auch aus der Differenz der tatsächlich gefahrenen abzüglich der dienstlich gefahrenen Kilometer anerkannt.
- Nicht schadstoffarme Fahrzeug von 2 auf 1 % und damit maximal 480 Euro monatlich
- Schadstoffarme Fahrzeuge von 1,5 % auf 0,75 % und damit maximal 360 Euro monatlich.
Eine weitere Ausnahme ist der sogenannte Mini-Sachbezug. Wird das Dienstauto so wenige Kilometer benutzt, dass sich aus der Multiplikation der angesetzten Cent-Beträge in Bezug auf die Emissionswerte ein geringerer Wert als der halbe Sachwertbezug ergibt, kann der geringere Wert angesetzt werden. Hierbei wird noch unterschieden, ob man gefahren wurde oder selbst fuhr:
(Tabelle lt. Wirtschaftskammer Österreich)
Sonderfall: Begünstigung bei Hybrid- und Elektroautos
Bei Elektrofahrzeugen mit einem CO2-Emissionswert von 0 Gramm pro Kilometer ist seit 2016 kein Sachbezugswert anzusetzen. Dieser ist also gleich Null und ist daher eine Steuerbegünstigung für Arbeitnehmer.
Für Selbständige Einnahmen-Ausgaben-Rechner ist es wichtig sich durchzurechnen, welche Art der Fahrtenbuchmethode, nämlich pro beruflich gefahrenem Kilometer 0,42 unter Führung des Fahrtenbuchs zu berechnen oder alle anfallenden Kosten wie Afa, Service, Aufladung, Parkgebühren usw. während eines Kalenderjahres heranzuziehen. Beachte, dass auch hier die Mindestabschreibungsdauer 8 Jahre beträgt.
Auch zu beachten ist bei Anschaffung - egal welche Art PKW - nur steuerlich bis 40.000 Euro (inkl. Umsatzsteuer sowie Kosten für Sonderausstattungen) berücksichtigt werden. Hat das Fahrzeug über 40.000 Euro gekostet, müssen alle einhergehenden Berechnungen für Service, Kaskoversicherungen usw. um den prozentual darüberliegenden Wert gekürzt werden.
Wechsel von der Fahrtenbuchmethode zur prozentualen Regelung
Zwischen den beiden Methoden kannst du wechseln, wenn die eine oder andere sich als günstiger erweist. Der Wechsel von der Fahrtenbuchmethode zur prozentualen Regelung (oder umgekehrt) ist generell zu einem Jahresbeginn möglich.
Im Laufe des Jahres ist ein Wechsel möglich, wenn du ein anderes Fahrzeug nutzt. Das ist auch sinnvoll, denn bei jedem Fahrzeugwechsel sollte die Methode überprüft werden. Steigen zum Beispiel die Fahrzeugkosten, ist möglicherweise die prozentuale Regelung günstiger.