Steuer auf der Teilrechnung ausweisen
Weil Teilrechnung und Abschlagsrechnung verschiedene Rechnungsarten sind, musst du auch die unterschiedlichen steuerlichen Unterschiede beachten und entsprechend eine Teilrechnung buchen. Im Grundsatz gilt für dich, dass du immer zum Abführen der Umsatzsteuer verpflichtet bist. Dies gilt nach dem Ablauf des Zeitraums der Anmeldung, in dem die Teilrechnung vom Kunden bezahlt wird. Die Regelung gilt sowohl für die Teilrechnung als auch deine Schlussrechnung.
Erstellst du hingegen eine Abschlagsrechnung, dann ist die Umsatzsteuer bereits für den Voranmeldungszeitraum fällig, indem du den Rechnungsbetrag eingenommen hast, und nicht erst nach erbrachter Leistung. Geldeingang und Voranmeldungszeitraum gehören bei einer Abschlagsrechnung also zusammen.