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Einspruch gegen Steuerbescheid – Hol dir mit diesen Tipps dein Geld zurück

Einspruch gegen Steuerbescheid – Hol dir mit diesen Tipps dein Geld zurück

Aktualisiert am
15
.
07
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2024

Hast du deine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben, vergehen in der Regel mehrere Wochen, bis der Steuerbescheid zugestellt wird. Dabei kann es sich um ein freudiges Ereignis oder um ein Ärgernis handeln. In jedem Fall solltest du den Steuerbescheid genau prüfen. Sollten Fehler zu erkennen sein, welche zu deinen Lasten gehen, ist es ratsam, einen Einspruch gegen Steuerbescheid einzulegen. Du solltest dabei jedoch einige Details berücksichtigen.

Einspruch gegen Steuerbescheid – Hol dir mit diesen Tipps dein Geld zurück

Was ist ein Steuerbescheid?

Definition Steuerbescheid

Der Steuerbescheid, den das Finanzamt dem Steuerpflichtigen nach der Überprüfung der eingereichten Steuererklärung zuschickt, ist ein amtliches Schriftstück (§ 157 AO). Aus diesem geht genau hervor, ob der Steuerpflichtige eine Nachzahlung leisten muss oder ob er eine Steuererstattung erhält.

Definition Einspruch gegen Steuerbescheid

Wenn du den Steuerbescheid bekommst und nach der Überprüfung mit dem Ergebnis nicht einverstanden bist, darfst du nach § 347 ff. AO (Abgabenordnung) Einspruch einlegen. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren.

Wer kann Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen?

Nur der Betroffene, also du selbst, darf Einspruch einlegen. Die Abgabenordnung erklärt: „Befugt, Einspruch einzulegen, ist nur, wer geltend macht, durch einen Verwaltungsakt oder dessen Unterlassung beschwert zu sein.“ (§ 350 AO)

Tipp!

Unser Fristenrechner Steuerbescheid unterstützt dich dabei, stets den Überblick zu behalten und keine wichtigen Termine zu versäumen. Denk der schnellen Berechnung verhelfen wir dir zu einer stressfreien Steuerplanung – egal, ob du deine Steuererklärung abgeben oder Einspruch gegen deinen Steuerbescheid einlegen willst.

Chancen und Risiken des Anfechtens eines Steuerbescheids

Wenn du mit dem Steuerbescheid nicht zufrieden bist, kannst du zwar Einspruch einlegen, aber der kann leider auch nach hinten losgehen. Warum das so ist, erfährst du gleich hier. Dennoch solltest du die Chance nicht ungenutzt lassen, eine Verbesserung des Steuerbescheids zu erreichen.

Chancen

Deine Chance liegt vor allen darin begründet, dass du eine höhere Summe oder überhaupt eine Summe zurückerstattet bekommst, anstatt eine Nachzahlung leisten zu müssen.

Der Vorteil dabei ist, dass der Einspruch für dich kostenlos ist.

Allerdings sollten Steuerzahler den Bescheid nicht aufgrund einer Vermutung anfechten, sondern die Daten stets prüfen. Wurden zum Beispiel einige Ausgaben nicht anerkannt oder weichen die Daten des Steuerbescheids von der Steuererklärung ab? Auch wenn du der Ansicht bist, dass Gesetze falsch ausgelegt wurden, kannst du Einspruch einlegen.

Du hast außerdem die Möglichkeit, einen Antrag auf eine „schlichte Änderung“ zu stellen. Dabei musst du aber ebenfalls die einmonatige Einspruchsfrist einhalten und der Antrag ist nur möglich bei vorläufigen Steuerbescheiden oder solche, die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen sind. Diese können nach § 172 AO sowohl geändert als auch aufgehoben werden.

Wenn dein Einspruch erfolgreich ist, bekommst du vom Finanzamt einen korrigierten Steuerbescheid zugeschickt. Leider ist es nur selten der Fall, dass das Finanzamt Änderungen vornimmt. In diesem Fall hast du eine weitere Chance, denn du kannst auch dagegen vorgehen und Klage beim Finanzgericht einreichen. Diese Klage ist allerdings nicht kostenfrei für dich.

Risiken

Wenn du Einspruch einlegst, wird das Finanzamt den Steuerbescheid erneut prüfen, und zwar nach den Kriterien, ob er zulässig und begründet ist und ob er form- und fristgerecht vom Betroffenen eingereicht wurde. Dabei könnte sich aber herausstellen, dass das Finanzamt zu einem neuen Ergebnis kommt, das für dich nachteiliger ist als zuvor.

Das Finanzamt wird dich allerdings vorab darauf hinweisen, dass du mit negativen Konsequenzen rechnen musst und du kannst den Einspruch dann zurückziehen. Damit gilt der ursprüngliche Bescheid weiterhin.

Ein weiteres Risiko besteht darin, dass du vor einer Klage vor dem Finanzgericht zunächst die Aussetzung der Vollziehung beantragst, damit du keine Forderungen an das Finanzamt bezahlen musst, bevor der Fall nicht geklärt ist. Hier lauern jedoch finanzielle Risiken für dich.

Falls du gewinnst, entstehen dir keine Nachteile. Du bekommst dann den gewünschten geänderten Steuerbescheid. Falls du jedoch verlierst, will das Finanzamt von dir monatliche Aussetzungszinsen für die ausstehenden Steuern. Da die Gerichtsverfahren nicht besonders schnell über die Bühne gehen, kannst du am Ende mit einer sehr teuren Zinsforderung konfrontiert werden.

Besser wäre es in einem solchen Fall, zunächst die Steuer zu bezahlen und keine Aussetzung zu beantragen. Dann wartest du den Ausgang des Verfahrens ab. So kannst du teure Nachforderungen umgehen.

Verböserung

Wenn das Finanzamt aufgrund deines Einspruchs den gesamten Bescheid erneut prüft, kann es zur sogenannten Verböserung (§ 367 Abs. 2 Satz 2 AO) kommen. Darunter versteht man, dass der neue Steuerbescheid negativer ausfallen kann, als der ursprüngliche, gegen den du Einspruch eingelegt hast.

Prüfen des Steuerbescheids

Was du tun musst, bevor du Einspruch einlegst

Bevor du daran denken kannst, Einspruch einzulegen, musst du zuerst deinen Steuerbescheid mit den Daten auf deiner Einkommenssteuererklärung oder den Berechnungen deines Steuerberaters vergleichen. Aufgrund der Unterschiede kannst du dann feststellen, wo es zu Abweichungen gekommen ist.

Im ersten Schritt prüfst du insbesondere folgende Daten:

     
  • Einkunftsarten mit exakter Höhe der Einkünfte
  •  
  • Steuerfreibeträge
  •  
  • Kinderfreibeträge
  •  
  • Anrechnung von Steuervorauszahlungen
  •  
  • Beträge zu außergewöhnlichen Belastungen, Werbungskosten und Sonderausgaben
  •  
  • Festsetzung der Vorauszahlungen

Im zweiten Schritt prüfst du den Abschnitt über die Erläuterungen zum Steuerbescheid:

Wurden einzelne Posten vom Finanzamt nicht berücksichtigt, ist dort in aller Regel ein Hinweis darauf zu finden. Fehlt diese Angabe trotz Änderungen, dann kann bereits aus diesem Grund ein Einspruch erfolgen. Dort finden sich auch Angaben zu Einschränkungen, die sich aus anhängigen Gerichtsverfahren ergeben können.

Was passiert, wenn du selbst für den Fehler verantwortlich bist?

Grundsätzlich musst du beachten, dass du Einspruch sowohl bei Fehlern durch die Finanzbehörden als auch bei deinen eigenen Fehlern einlegen kannst. Wenn du also bei der Prüfung des Steuerbescheids feststellst, dass du die Angabe von Ausgaben schlichtweg vergessen hast, kannst du dies mit dem Einspruch noch nachholen.

Anders sieht dies jedoch aus, wenn sich bei Durchsicht des Bescheids herausstellt, dass deine eigene Angaben falsch sind oder vergessen wurden. In diesem Fall bist du als Steuerzahler bei Kenntnis dazu verpflichtet, der Finanzbehörde dies mitzuteilen.

Tipp!

Nutze eine Checkliste für deine Steuererklärung, damit es gar nicht zu vergessenen Angaben kommt.

Nur in Fällen, bei denen die Fehler vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, ist eine Selbstanzeige erforderlich. Dazu ist es ratsam, dir professionellen Rat einzuholen. Sind die eigenen Angaben hingegen alle korrekt, die Finanzbehörde hat sie jedoch nicht richtig übernommen, dann musst du nicht auf diesen Fehler hinweisen.

Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen – Schritt für Schritt Anleitung

Durch einen Einspruch ist es möglich, einen Fehler korrigieren zu lassen. Dabei kann die Finanzbehörde mit einem Einspruch nicht nur der zu korrigierende Sachverhalt überprüfen, sondern den gesamten Bescheid nochmals prüfen.

Die Form:

Der Einspruch gegen den Steuerbescheid sollte stets schriftlich erfolgen. Eine bestimmte Form musst du jedoch nicht einhalten. Das Schreiben kann per E-Mail, Fax oder Post versendet werden. Alternativ besteht noch die Möglichkeit, dass du den Einspruch direkt beim zuständigen Finanzamt zur Niederschrift erklärst.

Die Frist:

Wichtig dabei ist, dass du den Einspruch rechtzeitig versendest. Steuerzahler haben dazu einen Monat lang Zeit. Entscheidend dabei ist das Datum des Poststempels zuzüglich drei Tagen.

Sollte das Datum auf einen Feiertag, Samstag oder Sonntag fallen, dann verlängert sich die Frist bis zum nachfolgenden Werktag. In einigen Fällen kommt der Steuerbescheid allerdings verspätet beim Steuerzahler an.

Bei verspäteter Zustellung besteht die Möglichkeit, sich auf das Zustellungsdatum zu berufen. Mit Ablauf der Frist kannst du keinen Einspruch mehr einlegen, wodurch der Steuerbescheid gültig ist. Bei verspäteter Zustellung eines Einspruchs wäre dieser somit unwirksam.

Die Begründung:

Ein Einspruch solltest du gut begründen. Durch eine detaillierte Begründung wird die anschließende Prüfung durch die Finanzbehörde erleichtert. Zudem muss aus dem Schreiben hervorgehen, dass Einspruch eingelegt werden soll, wie beispielsweise durch das Wort „Einspruch“.

Die Zahlung:

Unabhängig davon, ob dem Steuerbescheid widersprochen wird oder nicht, muss die geforderte Summe gezahlt werden. Ist dies nicht möglich oder soll zunächst die Überprüfung abgewartet werden, dann musst du eine Aussetzung der „Vollziehung des Steuerbescheids“ beantragen. Dies kann direkt mit dem Einspruch geschehen. Allerdings solltest du in diesem Fall bestehende Gründe nennen, weshalb der geforderte Betrag laut Steuerbescheid angeblich zu hoch ist.

Zuständigkeit:

In der Regel ist das Finanzamt für den Einspruch zuständig, das auch im Steuerbescheid genannt wird. Dorthin solltest du den Einspruch demzufolge auch versenden. Sollte der Einspruch versehentlich der falschen Finanzbehörde zugestellt werden, dann ist diese dazu verpflichtet, das Schreiben dementsprechend weiterzuleiten.

Eine Ausnahme von der Zuständigkeit bildet ein Einspruch gegen den Kirchensteuerbescheid. In diesem Fall ist die Kirchenbehörde zuständig. Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn ausnahmslos Angaben zur Kirchensteuer beanstandet werden. Bei weiteren gewünschten Korrekturen im Steuerbescheid ist immer das Finanzamt zuständig. Es ist somit nicht notwendig, zwei Einspruchsschreiben zu versenden.

Einspruch mithilfe einer Software einlegen

Wenn du deine Einkommensteuererklärung online mithilfe einer Software ans Finanzamt geschickt hast, dann hast du die Möglichkeit, auch online Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen.

Besonders bekannt und beliebt ist das Online-Finanzamt ELSTER, daher beginnen wir mit diesem Programm:

Einspruch einlegen mit ELSTER

Wenn du ein Konto bei MEIN ELSTER hast und diese Software für deine Steuererklärung benutzt, dann findest du unter „alle Formulare“ auch eines für den Einspruch gegen deinen Steuerbescheid.

Einspruch Steuerbescheid mit Mein Elster
 Formulare und Leistungen auf Elster

Klickst du auf „Alle Formulare“ öffnet sich eine Auswahl an Formularen. Hier musst du auf „Einspruch“.

Formular Einspruch Steuerbescheid auf Elster
 Alle Formulare auf Elster

Über die Formularoption lässt sich auch die „Aussetzung der Vollziehung“ beantragen. Der große Vorteil ist, dass man bei der Nutzung der Formulare sicher sein kann, dass der Einspruch auch an der richtigen Stelle ankommt.

Dafür musst du nur die Steuernummer eintragen und den betreffenden Verwaltungsakt auswählen (beispielsweise die Einkommensteuer-Festsetzung) sowie das Datum des Bescheids. Danach erfragt das Programm Schritt für Schritt die fehlenden Angaben.

Alternativen zu ELSTER

Es gibt auch verschiedene andere Softwareprogramme neben ELSTER, die aber ELSTER unterstützen und sogar offiziell ausdrücklich auf der ELSTER-Seite erwähnt werden. Daher generieren diese Programme eine eigene Prüfung und ein rechtssicheres Einspruchschreiben. Über Ihre Schnittstelle zu ELTER können die Einsprüche ebenfalls online über Elster abgewickelt werden.

Tipp!

Es gibt viele Buchhaltungsprogramme, die eine Schnittstelle zu ELSTER haben. Deine Umsatzsteuervoranmeldung zum Beispiel kannst du einfach über sevdesk an ELSTER schicken.

Wer keine kompatible Software hat, kann den Bescheid nur manuell oder über seinen Steuerberater prüfen lassen.

Einspruch Steuerbescheid Muster

Den Einspruch musst du schriftlich (oder online über ELSTER) und rechtzeitig samt Begründung an das richtige Finanzamt senden. Dafür gibt es allerdings keine vorgeschriebenen Formulierungen. Im Internet findest du einige Formulierungsbeispiele. Der Aufbau könnte so aussehen:

Von:
Dein Name und deine Adresse
als Absender

An:
Postanschrift des zuständigen Finanzamts Wohnort, Datum

Betreff: Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid … (Jahr)
vom … (Datum vom Steuerbescheid hierher übernehmen)
Steuernummer: (hier deine Steuernummer angeben)

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen obigen Steuerbescheid frist- und formgerecht Einspruch ein.

Begründung: (hier erklärst du ganz detailliert, warum du den Bescheid für falsch erachtest. Beispielsweise wegen der fehlenden Berücksichtigung von Belegen oder Freibeträgen oder nicht anerkannten Arbeitsmitteln.)

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens / oder: den Eingang meines Einspruchs. (Dieser Satz ist optional, aber sehr hilfreich, damit du einen Nachweis bekommst, dass dein Einspruch auch tatsächlich eingegangen ist)

Mit freundlichen Grüßen

Deine Unterschrift

Weitere mögliche Einsprüche

Einspruch Steuererklärung

Der Einspruch gegen die Steuererklärung ist der häufigste Fall. Er wird eingelegt, wenn du dich gegen eine Nachzahlung wehren willst. Allerdings hat der Einspruch keine aufschiebende Wirkung und du musst zunächst trotzdem zahlen, damit du keine Säumniszuschläge an das Finanzamt entrichten musst. Daher ist es wichtig, in dem Zusammenhang auch gleich die „Aussetzung der Vollziehung“ zu beantragen.

Einen Einspruch kann es auch bei einer freiwilligen Steuererklärung geben, die du freiwillig beim Finanzamt eingereicht hast. Wenn du dann einen Bescheid erhältst, der dich zur Nachzahlung auffordert, dann legst du ebenfalls Einspruch ein und musst aber gleichzeitig unbedingt deinen Antrag auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG (Einkommensteuergesetz) zurückziehen. In dem Fall gilt sie als nicht abgegeben und somit wird auch keine Nachzahlung fällig. Gleichzeitig beantragst du sicherheitshalber die Aussetzung der Vollziehung.

Einspruchsgründe sind vielfältig. Dazu gehören neben den fehlerhaften Berechnungen hauptsächlich die Nichtberücksichtigung von Ausgaben oder Aufwendungen oder Fehler bei Kinderfreibeträgen und Kirchensteuer oder dem Soli-Zuschlag. Außerdem kann Einspruch eingelegt werden wegen der Missachtung geltenden Steuerrechts.

Wusstest du übrigens, dass du sogar nach § 347 (1) AO Einspruch wegen Untätigkeit des Finanzamts erheben kannst, wenn es innerhalb einer angemessenen Frist (nach sechs Monaten) immer noch nicht über deine Steuererklärung entschieden hat?

Widerspruch/Einspruch Finanzamt

Vielleicht fragst du dich gerade, ob das nicht dasselbe ist. Nein, das ist es leider nicht. Beide dienen allerdings demselben Zweck. Sie sind beide Rechtsbehelfsbelehrungen, die dazu führen, dass eine Entscheidung erneut überprüft wird.

Ob ein Einspruch oder ein Widerspruch notwendig ist, hängt von der Angelegenheit ab. Es steht aber auch immer in der unter dem Bescheid aufgeführten Rechtsbehelfsbelehrung, die angibt, dass du bis zu diesem oder jenem Datum „Widerspruch einlegen“ oder „Einspruch erheben“ kannst.

Widerspruch kannst du gegen Verwaltungsakte von Behörden einlegen und zum Beispiel gegen Mahnbescheide oder gegen Kündigungen. Einspruch erhoben wird zum Beispiel gegen Bußgeldbescheide oder Steuerbescheide, aber auch gegen Vollstreckungsbescheide oder Strafbefehle.

Einspruch gegen Steuerbescheid nach Betriebsprüfung

Das Finanzamt darf nach § 193 AO eine Betriebsprüfung bei dir vornehmen, wenn du ein Gewerbe unterhältst oder Freiberufler bist oder wenn es zu Unstimmigkeiten kommt, gerne auch wenn du deinen steuerlichen Mitwirkungspflichten nicht nachkommst.

Genau wie in den anderen Fallen, hast du hier die Möglichkeit, fristgerechten Widerspruch einzulegen. Besonders kannst du bereits gegen den Prüfbescheid vorgehen, wenn formale Fehler enthalten sind. Beispielsweise weil die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder die gesetzliche Grundlage nicht aufgeführt ist. Oder auch weil dein Name oder dein Unternehmen nicht oder falsch aufgeführt ist oder der Name des Prüfers und der zu prüfenden Steuerarten nicht ersichtlich ist.

Einspruch gegen KFZ Steuerbescheid

Die KFZ-Steuer wird schon lange nicht mehr von den Finanzämtern betreut. Sie ist seit dem 1. Juli 2014 Sache der Bundesfinanzverwaltung. Daher bekommst du deine KFZ-Steuerbescheide seither auch vom Zoll.

Die gesetzlichen Regelungen für die KFZ-Steuer sind daher auch nicht in der Abgabenordnung oder im Einkommensteuergesetz zu finden, sondern im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG), sowie der zugehörigen Durchführungsverordnung (KraftStDV), der FZV und der StVZO.

Infos über die KFZ-Steuer findest du auf der Webseite des Zolls. Auch hier kannst du innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Bescheids schriftlich beim zuständigen Hauptzollamt Einspruch einlegen.

Alternativen zum Einspruch gegen Steuerbescheid

Du musst nicht unbedingt Einspruch einlegen, du kannst auch einen Antrag auf eine Berichtigung oder eine Änderung stellen. Die beiden Optionen stellen wir dir hier vor.

Antrag auf Berichtigung als Alternative zum Einspruch

Eine Alternative zum Einspruch stellt der Antrag auf Berichtigung dar. Der Unterschied zum Einspruch besteht darin, dass die Finanzbehörde dabei nicht den gesamten Bescheid prüft, sondern nur der zu prüfende Sachverhalt. Eine Überprüfung anderer Angaben darf die Finanzbehörde nicht im Rahmen eines Berichtigungsantrages durchführen. Andere Angaben bleiben somit unberücksichtigt und können anschließend nicht mehr beanstandet werden.

Der Antrag auf Berichtigung muss innerhalb der Einspruchsfrist abgegeben werden. Nach Ablauf der Frist können keine weiteren Änderungswünsche mehr berücksichtigt werden.

prozess einspruch gegen steuerbescheid und antrag auf berichtigung
 Prozess des Antrag auf Berichtigung und Einspruch gegen den Steuerbescheid

Antrag auf Änderung des Steuerbescheids

Wenn dein Steuerbescheid nicht grundsätzlich falsch ist, sondern nur einen kleinen Fehler enthält, eventuell einen Tipp- oder Rechenfehler, dann kannst du anstelle des Einspruchs auch einen Antrag auf eine einfache (schlichte) Änderung nach § 172 (1) Nr. 2 AO stellen. Dasselbe gilt auch, wenn du versehentlich eine Ausgabe nicht angegeben hast. Der Finanzbeamte prüft dann nicht so ausführlich wie beim Einspruch alles noch einmal, sondern schaut sich nur diese eine Stelle an und ändert sie gegebenenfalls ab.

Was passiert nach dem Einspruch?

Wenn dein Einspruch beim Finanzamt eingeht, wird geprüft, ob ein Verwaltungsakt nach § 347 AO vorliegt (falls du die Worte Einspruch und Widerspruch verwechselt hast, passiert nichts weiter (§ 357 AO), weil das Finanzamt genau erkennen kann, was du gemeint hast. Der Sachbearbeiter prüft die Statthaftigkeit, Form und Frist des Einspruchs und schaut sich den kompletten Fall erneut durch. Dabei kann es sein, dass noch Belege von dir angefordert werden.

Und dann gibt es zwei Möglichkeiten: entweder das Finanzamt stimmt dir zu und korrigiert den Fehler mit einem neuen Bescheid (Abhilfebescheid) oder du bekommst eine förmliche Einspruchsentscheidung, in der dein Einspruch abgelehnt wird. In diesem Fall steht dir leider nur noch die Klage vor dem Finanzgericht offen.

Klageweg bei negativer Einspruchsentscheidung

Wurde der Steuerbescheid angefochten, dann wird die Finanzbehörde den Sachverhalt nochmals überprüfen und dir als Steuerzahler das Ergebnis der Überprüfung mitteilen. Nicht immer fällt dies so aus, wie du es dir erhofft hast. In diesem Fall ist kein weiterer Einspruch zulässig. Jedoch kannst du dann den Klageweg bestreiten. Die Klage ist binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Entscheidung beim Finanzgericht zu stellen.

Du stellst sie schriftlich und innerhalb der Frist beim Finanzgericht. Zu den wichtigen Angaben des Schreibens zählen insbesondere die Daten des Steuerbescheids, der Einspruchsentscheidung sowie eine Begründung der Klage. Entsprechende Kopien sind dem Schreiben beizufügen. Belege können dabei auch im Zuge des Verfahrens nachgereicht werden. Solltest du auch beim Klageweg kein für dich positives Ergebnis erzielen können, bleibt noch die Revision über den Bundesfinanzhof.

Das Klageverfahren ist anders als das Einspruchsverfahren nicht kostenlos. Mit Einreichen der Klageschrift erhält der Kläger eine vorläufige Kostenrechnung. Die Kosten sind zunächst vom klagenden Steuerzahler zu tragen. Die Höhe der Kosten berechnet sich nach dem Streitwert und liegen bei geringen Beträgen in der Regel bei einigen Hundert Euro. Gewinnst du als Kläger den Prozess, dann erhältst du die Kosten sowie alle weiteren Kosten des Verfahrens, beispielsweise eigene Anwaltskosten, erstattet.

Fazit

Der Einspruch gegen einen Steuerbescheid kann sich recht einfach gestalten, besonders, wenn man ihn über eine Software wie ELSTER abwickeln kann. Im Zweifelsfall ist es aber gut, wenn man einen Steuerberater zur Seite hat. Denn bei größeren Widersprüchen und Problemen oder wenn tatsächlich Angaben vergessen wurde, die zu einer Selbstanzeige führen, ist guter Rat teuer. Wer er gar nicht erst so weit kommen lassen möchte, besonders als Unternehmen, der wird hier trotz Vereinfachung durch Software, immer den Rat eines Fachmanns einholen. Denn auch die beste Software kann keine Spezial- und Sonderfälle abwickeln. Und davon kann es im Einzelfall immer welche geben!

Der Autor:

Oliver Schoch ist als gelernter Bankkaufmann über 10 Jahre in verschiedenen Bankbereichen tätig gewesen. Seit 2007 ist er als Fachredakteur freiberuflich tätig und hat sich auf die Themen Wirtschaft, Finanzen, Immobilien, Versicherungen und Steuern spezialisiert.

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