Wer muss eine BWA erstellen?
Die gute Nachricht ist: Es gibt keine gesetzliche BWA-Pflicht – weder für große noch für kleine Unternehmen. Deshalb existiert auch keine genaue Vorgabe für den Aufbau der BWA. Dennoch lohnt sie sich insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, darunter auch Freiberufler und Kleinunternehmer, Handwerker, Dienstleister und viele weitere Unternehmer und Unternehmerinnen ohne oder mit nur wenigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
Sie benötigen ebenso wie große Unternehmen einen Überblick über ihre wirtschaftliche Lage, haben aber im Regelfall keine Finanzabteilung, die für sie die Buchhaltung übernimmt und Berichte vorlegt. Häufig kümmert sich der Steuerberater oder die Steuerberaterin um die Finanzbuchhaltung.
Dann liefert die betriebswirtschaftliche Auswertung als Ergebnis der monatlichen Buchungen einen Überblick über die wirtschaftliche Lage. Dieser kann nämlich schnell verloren gehen, wenn die Buchführung außer Haus erledigt wird.