Diese Fehler entstehen bei der Verbuchung einer Gutschrift
Ein Fehler, der auch bei „normalen“ Rechnungen schnell passiert, sind fehlende Pflichtangaben nach UStG. Wenn also Rechnungsnummer, Steuersatz oder Ausstellungsdatum beim Gutschriftsverfahren fehlen, dann kann die Abrechnungsgutschrift umsatzsteuerrechtlich nicht korrekt verbucht werden.
Ganz wichtig ist auch, dass du das Wort „Gutschrift“ im Dokument nicht vergisst und einen positiven Rechnungsbetrag ausweist. Für Leistungserbringerinnen oder Leistungserbringer ist es von großer Bedeutung, dass ihre Steuernummer in der Gutschrift angegeben ist. Auch dies ist ein Fehler, der gern passiert, wenn Leistungsempfänger bzw. Leistungsempfängerinnen eine Rechnung ausstellen, aber das Eintragen der Steuernummer vergessen.