In der Steuererklärung Handwerkerrechnungen absetzen? – Wir erklären dir wie!
Mit Handwerkerkosten kannst du deine Einkommensteuerschuld um bis zu 1.200 Euro pro Jahr senken. Ob neue Fenster, eine Heizungswartung oder das frisch renovierte Bad, viele Handwerkerleistungen sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt.
Damit du die Handwerkerleistungen absetzen kannst und die Steuerermäßigung erhältst, kommt es nicht nur darauf an, welche Arbeiten durchgeführt wurden. Du solltest die Handwerkerkosten richtig in deiner Steuererklärung angeben und die Voraussetzungen für den Steuerabzug erfüllen.
In diesem Ratgeber erfährst du Schritt für Schritt, welche Handwerkerleistungen absetzbar sind, wie du deine mögliche Steuerersparnis berechnest, welche Nachweise das Finanzamt verlangt und wo du die Kosten in der Steuererklärung einträgst. Der Fokus liegt auf Privatpersonen, also Mietern und Eigentümern. Wenn du selbstständig bist, gelten zusätzliche Regeln – je nachdem, ob die Handwerkerkosten privat oder betrieblich entstanden sind. Darauf gehen wir ebenfalls genauer ein.

- Was gilt als absetzbare Handwerkerleistung und was nicht?
- Wie viel Steuern kannst du mit einer Handwerkerrechnung sparen?
- Handwerkerleistungen auf 2, 3 oder 5 Jahre verteilen
- Voraussetzungen & Nachweise: Wann kannst du Handwerkerkosten von der Steuer absetzen?
- Wie gibst du als Privatperson Handwerkerkosten in der Steuererklärung an?
- Wie kannst du als Selbstständiger deine Handwerkerkosten steuerlich berücksichtigen?
- Praxisbeispiele: So setzt du Handwerkerkosten richtig ab
- Checkliste: Alles Wichtige zu Handwerkerkosten auf einen Blick
- Zusammenfassung
- Häufig gestellte Fragen zum Thema
Handwerkerrechnung in der Steuererklärung
Wie bereits erwähnt, ist es dir sowohl als Privatperson als auch als Unternehmer möglich, dass du Handwerkerkosten absetzen kannst. Dies gilt für dich als Selbstständiger und Freiberufler genauso wie für dich als Privatperson.
Handwerkerrechnung absetzen im privaten Bereich
Eine Handwerkerrechnung als Privatmann absetzen zu können, dürfte dir wahrscheinlich nicht ganz unbekannt sein. Wie du Handwerkerkosten absetzen kannst und wo du dies eintragen musst, wird im Einkommensteuergesetz geregelt. Um die Handwerkerkosten geltend zu machen, müssen von dir aber drei wichtigen Voraussetzungen erfüllt werden.
- Du musst die Wohnung oder das Haus, in welchem eine Handwerkerleistung ausgeführt wird, selbst nutzen
- Du musst die Form der Zahlung beachten
- Es gibt eine Höchstgrenze, welche absetzbar ist
Wohnraumnutzung
Mit zu den Grundvoraussetzungen, dass du eine Handwerkerrechnung bei der Steuer geltend machen kannst, ist die Tatsache, dass der Wohnraum von dir selbst genutzt und bewohnt wird. Dabei musst du beachten, dass die Arbeiten von dir als private Person in Auftrag gegeben werden und nicht in deiner Funktion als Unternehmer. Wichtig ist auch, dass es sich nur um Arbeiten handelt, welcher in deiner Wohnung erledigt werden. Selbst nutzen bedeutet allerdings, dass es sich auch um eine Ferienwohnung im Inland von dir handeln kann, um einen Zweitwohnsitz im Inland oder einen Wohnsitz im Inland, der von deinen Kindern von Zeit zu Zeit genutzt wird. Ist dies der Fall, kannst du die Kosten für den Handwerker geltend machen.
Beachtung der Höchstgrenze
Von den angefallenen und natürlich bezahlten Kosten für deine Handwerkerrechnung kannst du aber nur 20 Prozent bei der Steuererklärung geltend machen. Was noch anrechenbar und somit steuerlich absetzen ist, sind Fahrtkosten, Maschinenkosten und Verbrauchsmittel, die von Handwerker verwendet werden. Dies kann beispielsweise eine Plane oder Klebeband sein. Als Höchstbetrag musst du eine jährliche Grenze von maximal 6.000 Euro berücksichtigen. Für die Handwerkerrechnung in deiner Steuererklärung ergibt sich damit ein Betrag von 1.200 Euro, welchen du rückerstattet bekommst.
Zahlungsform beachten
Um die Handwerkerrechnung steuerlich geltend machen zu können, müssen die Arbeiten des Handwerkers völlig legal sein. Das bedeutet, dass es nicht ausreicht, dass die Arbeiten von einem eingetragenen Betrieb durchgeführt werden, sondern es muss auch eine legale Rechnung ausgestellt werden. Diese Rechnung darfst du aber auf keinen Fall in bar bezahlen, sondern musst diese überweisen. Ansonsten wird sie vom Finanzamt nicht anerkannt.

Wo werden die Kosten für Handwerker in der Steuererklärung eingetragen?
Bleibt jetzt noch zu klären, was du beim Handwerkerkosten absetzen wo eintragen musst. Die Handwerkerkosten kannst du in Elster eintragen und zwar im Hauptvordruck in Zeile 75 auf Seite 3 unter dem Bereich „Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen“.

Handwerkerrechnung absetzen als Unternehmer
Etwa anders sieht es aus, wenn du einen Auftrag an einen Handwerker vergibst und du dies als Unternehmer machst. In diesem Fall wird in deiner Buchhaltung diese Rechnung wie eine Lieferantenrechnung behandelt. Konkret heißt dass, dass der Nettobetrag der Handwerkerrechnung von dir als Betriebseingabe verbucht werden muss. Folglich wird dadurch dein Gewinn geschmälert. Die sich aus der Rechnung ergebende Vorsteuer wiederum ist von dir gegenüber dem Finanzamt mit der Umsatzsteuervoranmeldung geltend zu machen.
Handwerkerrechnung absetzen – Was kannst du absetzen und was nicht?
Um zu wissen, was du bei einer Handwerkerrechnung absetzen kannst und was nicht, soll dir nachfolgende Aufstellungen einen Überblick geben. In folgender Tabelle siehst du, welche Arbeiten absetzbar sind, mit denen du Steuern sparen kannst, und welche Leistungen du nicht steuerlich geltend machen kannst.
Unterschied zwischen Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen in der Buchführung
Im wird eine Abgrenzung getroffen zwischen den haushaltsnahen Dienstleistungen und den Handwerkerleistungen. Dementsprechend musst du dies auch in deiner Buchführung als Unternehmer entsprechend berücksichtigen. Die Abgrenzung sieht wie folgt aus.
Fazit
Wenn du eine Handwerkerrechnung absetzen kannst, ist damit eine Steuerersparnis von bis zu 1.200 Euro im Jahr für dich möglich. Wichtig ist, dass auf der Rechnung die Lohnkosten und die Materialkosten getrennt ausgewiesen werden und die Begleichung der Rechnung per Überweisung erfolgt. Steuerlich begünstigt im Rahmen deiner Steuererklärung sind auch haushaltsnahe Dienstleistungen. In der Steuererklärung muss alles auf Seite 3 des Hauptvordruckes in Zeile 75 unter „Haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen, Handwerkerleistungen“ eingetragen werden.






