Berichtigung der Umsatzsteuervoranmeldung: So machst du alles richtig
Kleinere Fehler passieren schnell bei der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA). Schon eine nicht richtig eingebuchte Rechnung oder ein Zahlendreher kann sich auf die Steuerschuld auswirken. Hast du für den betreffenden Zeitraum schon eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben, musst du diese berichtigen.
In diesem Beitrag erfährst du, wann du eine Umsatzsteuervoranmeldung berichtigen musst und wie du dabei richtig vorgehst.
Typische Fehler in der Umsatzsteuervoranmeldung
Bei der Voranmeldung der Umsatzsteuer schleicht sich schnell mal der Fehlerteufel ein. Ein Zahlendreher ist schließlich schnell passiert. Es gibt aber noch ein paar mehr typische Fehler, bei denen du deine UVA berichtigen solltest:
- fehlerhafte Buchungen in der Buchhaltung (z. B. Verwendung falscher Konten, Zahlendreher beim Rechnungsbetrag, umgedrehte Buchungssätze)
- fehlerhafte Rechnungen (z. B. mangelnder Anspruch auf Vorsteuerabzug wegen fehlender Pflichtangaben)
- Verwendung eines falschen Umsatzsteuersatzes (z. B. 10 statt 20 Prozent)
- fehlerhafte Anwendung der Kleinunternehmerregelung
Wie du solche Fehler vermeidest, gucken wir uns am Ende natürlich auch noch an. Vorher zeigen wir dir aber erst, wie du deine Anmeldung berichtigst.
Hat eine nachträgliche Berichtigung Folgen?
Eine berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung ist auf den ersten Blick das wichtigste Mittel, um Fehler zu korrigieren.
Eine korrigierte UVA kann schnell eine USt-Sonderprüfung nach sich ziehen. Deshalb ist es wichtig, dass die Korrektur fehlerfrei und inhaltlich stimmig erfolgt. Zwar geht der Fiskus bei geringfügigen Abweichungen nicht automatisch von einer Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung aus. Dennoch solltest du allzu häufige Berichtigungen vermeiden. Andernfalls könnte es bei dir vermehrt zu Steuerprüfungen (wie der Umsatzsteuer-Nachschau oder Umsatzsteuer-Sonderprüfung) kommen oder ganz plötzlich die Steuerfahndung vor der Tür stehen.
Tipp: Ist die Berichtigung nicht mehr im Voranmeldezeitraum möglich, solltest du ein Telefonat mit deinem Wohnsitzfinanzamt tätigen und erklären, warum du eine Berichtigung vornimmst. Nur so beugst du möglichen, mitunter auch steuerstrafrechtlichen Konsequenzen vor.
Umsatzsteuervoranmeldung berichtigen oder Änderung in der Jahreserklärung angeben?
In vielen Unternehmen ist es üblich, Fehler nicht während des Jahres durch berichtigte Umsatzsteuervoranmeldungen zu berichtigen, sondern einfach im Rahmen der Umsatzsteuerjahreserklärung. Da diese jedoch keine Zuordnung der einzelnen Beträge zu den Monaten ermöglicht, machst du dich bei Abweichungen zwischen der Umsatzsteuererklärung und den Umsatzsteuervoranmeldungen verdächtig. Dies lässt nämlich darauf schließen, dass entweder eine oder mehrere UVA falsch waren oder die Umsatzsteuererklärung Fehler enthält.
Wir empfehlen dir daher, Fehler besser gleich für den entsprechenden Zeitraum der Voranmeldung zu berichtigen und nicht bis zur Umsatzsteuerjahreserklärung zu warten.
Kommt es dennoch zu Abweichungen, solltest du dem Finanzamt eine Dokumentation der Ursachen für die Abweichungen zukommen lassen. So kannst du gegebenenfalls vermeiden, dass dir eine Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung vorgeworfen wird.
Umsatzsteuervoranmeldung berichtigen: So geht’s
Eine Umsatzsteuervoranmeldung zu korrigieren, ist recht einfach. Du erledigst die Korrektur auf demselben Weg wie deine regelmäßigen UVA. Dazu nutzt du entweder die Online- oder die Softwareversion von Finanzonline. So gehst du vor:
- Logge dich ein und rufe das Formular U30 für die Umsatzsteuervoranmeldung auf.
- Auf der Startseite des Formulars wählst du den richtigen Zeitraum – nämlich den, den du korrigieren willst. So kann das Finanzamt die Umsatzsteuervoranmeldung korrekt zuordnen.
- Die vorab gemeldeten Beträge erscheinen auf den Betragfeldern. Gib nun den richtigen Betrag ein. Das Finanzamt weiß dadurch, dass du die bereits eingesendete UVA mit der neuen Variante ersetzen möchtest.
- Sobald du die Umsatzsteuervoranmeldung übermittelt hast, solltest du eine eventuelle Nachzahlung gleich erledigen. Wenn du dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt hast, ziehen die den Betrag wie sonst auch ein.
So vermeidest du eine falsche Umsatzsteuervoranmeldung
Da - zwar in seltenen Fällen - eine falsche Voranmeldung oder Umsatzsteuererklärung als Selbstanzeige gewertet werden kann, solltest du dennoch möglichst von vornherein Fehler vermeiden. Wir haben dafür ein paar hilfreiche und praktische Tipps.
Tipp 1: Stelle rechtlich korrekte Rechnungen
Mal eben schnell eine Rechnung in Excel zusammengebastelt und raus damit? Ganz so einfach ist es unter Umständen nicht. Du solltest bei deinen Rechnungen immer darauf achten, dass alles richtig ist. Schließlich willst du ja Fehler in deiner Umsatzsteuervoranmeldung zu vermeiden. Verwende zum Beispiel immer den richtigen Umsatzsteuersatz und stelle sicher, dass alle wichtigen Informationen auf der Rechnung sind.
Welche Pflichtangaben deine Rechnungen enthalten sollten und was du sonst noch beachten solltest, erfährst du in unserem Beitrag dazu, wie du eine Rechnung richtig schreibst.
Tipp 2: Prüfe deine Eingangsrechnungen
Voraussetzung für den Abzug der Vorsteuer im betreffenden Voranmeldezeitraum ist die Einhaltung aller Pflichtangaben. Deshalb solltest du immer überprüfen, ob der Rechnungssteller alle Formalien eingehalten hat. Sieht sich nämlich später ein Betriebsprüfer deine Belege genauer an, kann er für jede Rechnung mit falscher Adresse oder fehlender Steuernummer den Abzug der Vorsteuer streichen.
Erfahre in unserem Beitrag, wie du bei der Rechnungsprüfung vorgehst.
Fazit zur berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung
Ob Umsatzsteuervoranmeldung oder Umsatzsteuererklärung – enthalten diese Dokumente einen Fehler, solltest du sie umgehend berichtigen. Das ist dank Tools wie Finanzoline oder sevdesk nicht kompliziert. Achte aber unbedingt darauf, dass die UVA nun inhaltlich korrekt ist, um nicht den Verdacht einer Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung auf dich zu lenken.