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Gründungszuschuss

Gründungszuschuss

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Wer arbeitslos ist und Förderung durch Arbeitslosengeld beansprucht, kann einen Gründungszuschuss beantragen. Lediglich ein Tag der Arbeitslosigkeit würde für die Förderung schon ausreichend sein. Der Zuschuss wird nur denen gewährt, die Arbeitslosengeld 1 bekommen, diejenigen die Hartz 4 beziehen, haben in der Regel keinen Anspruch darauf.
Bei dem Gründungszuschuss handelt es sich um einen Betrag, der bis zu 24.000 Euro hoch sein kann, weiterhin ist er steuerfrei, muss nicht in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden und er muss auch nicht zurückgezahlt werden. Der Gründungszuschuss unterliegt im Unterschied zum Arbeitslosengeld auch nicht dem Progressionsvorbehalt gem. § 32b EStG. Die Bezugsdauer beträgt maximal 9 Monate, ab dem Tag, an dem die Arbeitslosigkeit beendet wurde.

Förderungsvoraussetzungen

Grundsätzlich gilt, dass du als Gründer keinen rechtlichen Anspruch auf einen Gründungszuschuss hast. Vielmehr müssen hier besondere Voraussetzungen erfüllt werden. Eine besonders wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang ein Business Plan. Immerhin interessiert es die zuständigen Mitarbeiter des Arbeitsamtes, wie die Summe des Zuschusses investiert werden soll. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich so gut wie immer, mit einem Gründungsexperten zusammenzuarbeiten und sich entsprechend beraten zu lassen. So kannst du am ehesten etwaige Fallstricke vermeiden.

Um alle weiteren Voraussetzungen, die im Zusammenhang mit der Beantragung eines Gründungszuschusses interessant werden, berücksichtigen zu können, ist es wichtig,..:

  • mindestens einen Tag lang als arbeitslos gemeldet gewesen zu sein. Denn: ein nahtloser Wechsel von „Anstellung“ in „Selbstständigkeit“ ist hier leider nicht möglich.
  • den allgemeinen Anspruch auf Arbeitslosengeld nachweisen zu können. Hier reicht es auch aus, die Nutzung einer Arbeitsbeschaffungsmaßname vorzuweisen.
  • vorausschauend zu planen und frühzeitig mit dem zuständigen Arbeitsamt in Kontakt zu treten, damit die Weichen für die administrativen und bürokratischen Schritte des Antrags gestellt werden können.
  • dass die Selbstständigkeit in Bezug zu deinen Kompetenzen als Antragsteller steht. Eine einschlägige Ausbildung und Berufsverfahrung sind hier von Vorteil.
  • dass Du Deine selbstständige Tätigkeit hauptberuflich ausüben möchtest.
  • dass Du am Stichtag des Beginns deiner Selbstständigkeit 150 Tage (oder mehr) Anspruch auf ALG 1 hast.
  • dass Du eine Tragfähigkeitsbescheinigung vorlegen kannst.

In einigen Fällen kann die Liste der Voraussetzungen auch um die Teilnahme an verschiedenen Seminaren erweitert werden. Und: solltest Du in der Vergangenheit schon einmal einen Gründungszuschuss erhalten haben, muss dieser mindestens zwei Jahre zurückliegen.

Kurz: um den Gründungszuschuss zu erhalten, gilt es, im Vorfeld bereits aktiv zu werden und selbstverständlich auch durch einschlägige Kompetenzen zu überzeugen. Solltest du dir hier unsicher sein, ist der zuständige Sachbearbeiter beim Arbeitsamt dein erster Ansprechpartner.

Erhalte ich einen Gründungszuschuss? Die Arbeitsagentur entscheidet!

Allerdings wurden vor 2011 deutlich mehr und höhere Gelder an Zuschuss gezahlt denn es wurden vom Bundeskabinett zahlreiche Kürzungen beschlossen. Jetzt liegt es im Ermessen der Agentur für Arbeit zu entscheiden, wer einen Gründungszuschuss bekommt und wer nicht.

Gründungszuschuss ohne Arbeitslosigkeit?

Viele Angestellte, die sich für die Unternehmensgründung entscheiden, kennen ihr persönliches Anrecht auf den Gründungszuschuss nicht und verzichten aus diesem Grund auf die Gelder. Aus ihrer Sicht führt die Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses ausnahmslos zu einer Sperrzeit von drei Monaten, in der sie kein Arbeitslosengeld beziehen können. Schließlich ist es nur mit dem Zwischenschritt der Ersatzleistungen möglich, den Zuschuss zu erlangen.

Kommt ein Angestellter mit seiner Kündigung jedoch einer Aufhebung des Arbeitsverhältnisses von Seiten des Arbeitgebers zuvor, so tritt unter den folgenden Bedingungen keine Sperrzeit ein:

  • Das Beschäftigungsverhältnis war nicht unkündbar
  • Das Beschäftigungsverhältnis wäre ohne die Kündigung betriebsbedingt zum selben Zeitpunkt gekündigt worden.
  • Eine Abfindung zwischen 0,25 und 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr wurde vereinbart

Sind diese Bedingungen erfüllt, so kann die Gründung bereits zwei Tage nach dem letzten bezahlten Arbeitstag erfolgen. Allein ein einziger Tag zwischen dem Inkrafttreten der Kündigung und der Gründung des neuen Unternehmens ist folglich für das Arbeitslosengeld relevant.

Gründungszuschuss beantragen

Was sind die Voraussetzungen für einen Gründungszuschuss?

Diejenigen, die nur kurze Zeit einer Arbeit nachgegangen sind und zwischendurch arbeitslos waren, können keinen Gründungszuschuss beantragen. Die besten Voraussetzungen sind gegeben, wenn die Selbstständigkeit nahtlos an die Arbeitslosigkeit anknüpft.
Um Geld aus dem Topf zu erhalten ist es wichtig, das zwischen der selbstständigen Tätigkeit und dem Ende der Arbeitslosigkeit noch mindestens 150 Tage ein Anspruch auf ALG 1 besteht. Für andere, die nur 6 Monate einen Anspruch auf das Geld haben, gelten andere Regeln, sie müssen sich nämlich schnell entscheiden, ob sie in die Selbstständigkeit gehen wollen oder nicht. Ihnen bleibt nur ein Zeitrauem von 4 Wochen, um eine Entscheidung darüber zu treffen.

Der Gründungszuschuss muss Gründe haben

Wer einen Gründungszuschuss beantragen möchte, muss auch Gründe dafür haben und die müssen an einer fachkundigen Stelle auch geäußert werden. Hierzu ist es nötig, das sich an bestimmte Stellen gewendet wird, dafür kommen in Frage:

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Berufsständische Kammern
  • Fach- und Berufsverbände
  • Banken, Sparkassen, Gründerzentren
  • Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater

Der Gründungszuschuss der Rentenversicherung

Eine weitere mögliche Anlaufstelle für den Erhalt des Gründungszuschusses stellt die Deutsche Rentenversicherung dar. Wenn du die Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer selbstständigen und hauptberuflichen Tätigkeit beendest, so besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Diese dient der Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung nach der vollzogenen Gründung.

Die selbstständige Tätigkeit muss für den Erfolg des Antrags dazu geeignet sein, wieder ins Erwerbsleben zurückzufinden. Dabei stellt sich die Frage nach der Entlohnung der Arbeit und die Perspektive, die Arbeit dauerhaft in dieser Form ausführen zu können. Der Gründungszuschuss wird nach der Bewilligung des Antrags für die Dauer von sechs Monaten gezahlt. Dabei ist es möglich, eine Summe zu erhalten, die sich aus dem Arbeitslosengeld I und dem eigentlichen Zuschuss von 300 Euro pro Monat zusammensetzt. Wird im Anschluss an diese Periode die Geschäftsfähigkeit durch die Vorlage aller wichtigen Unterlagen bestätigt, so kann der Zuschuss für weitere neun Monate gezahlt werden.

Gründungszuschuss steuerfrei beantragen – So funktioniert´s!

Es sind dafür auch bestimmte Unterlagen vorzulegen, dieses muss zuerst einmal ein gut durchdachter Businessplan sein, dazu gehört auch ein korrekter Lebenslauf sowie Nachweise von bestimmten Qualifikationen und Tätigkeiten. Eingereicht werden sollten ein Finanzierungsplan sowie ein Nachweis über die Höhe des benötigten Kapitals.
Wer sicher gehen will, dass sein Antrag auch genehmigt wird, muss eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau dazu legen. Wird jetzt entschieden, dass die Existenzgründung ein Erfolg wird, bekommt der Antragsteller für seine Tätigkeit auch den Gründungszuschuss. Allerdings ist das alles nicht ganz kostenlos, denn es wird eine Gebühr zwischen 50 und 100 Euro zur Zahlung fällig.
Es ist kein Einzelfall, dass die Agentur für Arbeit das Teilnehmen an bestimmten Seminaren verlangen kann, damit festgestellt wird, ob die Existenzgründung überhaupt Erfolg haben kann. Hier muss so etwas wie eine Eignung für die Tätigkeit bewiesen werden, ansonsten gibt es auch keinen Gründungszuschuss.

gruendungszuschuss

Wie lange wird ein Gründungszuschuss gezahlt?

Der Gründungszuschuss wird nur so lange gezahlt, bis das gesetzliche Rentenalter erreicht wurde. Wer ein Jahr davor steht, kann sogar noch einen Zuschuss beantragen und auch bekommen. Sollte der Antrag wegen des Alters abgelehnt werden, kann dagegen juristisch vorgegangen werden, denn das kommt einer Diskriminierung gleich.
Es ist auch wichtig, dass der Antrag auf einen Gründungszuschuss nicht erst am Ende oder der Mitte des Jahres gestellt wird, denn diejenigen, die sich in den ersten drei Monaten bemühen, haben weitaus bessere Chancen. Zuschüsse sind schnell aufgebraucht und so kann es durchaus passieren, dass derjenige der ein paar Monate zu spät kommt, schnell abgewiesen wird. Die Ämter können immer nur so viel an Geld heraus rücken, wie sie zur Verfügung haben, und daher gilt hier der Leitspruch: „ Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“.

Wie hoch ist ein Gründungszuschuss?

Es ist völlig egal, welche Einkünfte der Antragsteller hat und ob Vermögen vorhanden ist, wird die Förderung bewilligt, wird er auch in voller Höhe ausgezahlt. Als Zahl heißt das, es wird der vorher gewährte Betrag des ALG 1 plus einen Zuschlag von monatlich 300 Euro bezahlt. Im Moment beträgt der monatliche Betrag in den alten Bundesländern 2.596,50 Euro und in den Neuen sind es höchstens 2.338,50 Euro.

Wie muss ich mich als Gründer krankenversichern?

Bei der Krankenversicherung gibt es für einen Firmengründer kein zwingendes Muss. Er muss also nicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, kann das aber freiwillig tun. Er kann sich aber auch privat für den Krankheitsfall absichern, muss dann aber darauf achten, dass er keinen Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung hat.
Bei dem Beitrag, der zu zahlen ist, kommt es darauf an, welchen Verdienst er monatlich hat. Der wird auf Basis eines fiktiven monatlichen Einkommens errechnet.

Arbeitslosenversicherung als Gründer

Viele Gründer bzw. Selbstständige wissen nicht, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung mit aufgenommen werden können. Doch was gilt es, in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen?
Grundsätzlich ist wichtig, dass innerhalb der letzten beiden Jahre vor dem Start der Selbstständigkeit eine mindestens einjährige Versicherungspflicht bestand. Hierbei ist es unerheblich, ob das betreffende Jahr zusammenhängend war oder sich aus verschiedenen Phasen zusammensetzt. Auch dann, wenn du direkt vor der Aufnahme deiner selbstständigen Tätigkeit (egal wie lange) Arbeitslosengeld bekommen hast, hast du die Möglichkeit, dich auf freiwilliger Basis zu versichern.

Wichtig ist es hierbei, unbedingt zu beachten, dass du deinen entsprechenden Antrag im spätesten Fall drei Monate nach dem Start deiner Selbstständigkeit bei der zuständigen Stelle, dem Arbeitsamt, abgeben musst. Hierbei muss unter anderem auch ein Nachweis deiner Tätigkeit vorgelegt werden. Um welche Art von Nachweis es sich im Detail handelt, ist von der Art deiner Tätigkeit abhängig. In vielen Fällen reicht hier bereits ein Gewerbeschein aus. Die entsprechenden Sachbearbeiter interessiert es auch, in welchem zeitlichen Rahmen sich deine Selbstständigkeit bewegt. 15 Stunden in der Woche gelten hier als Minimum.

Der aktuelle Beitragssatz für die freiwillige Arbeitsversicherung für Selbstständige liegt bei 2,5 %. Als Basis und Berechnungsgrundlage gilt hier das durchschnittliche Einkommen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierbei ergeben sich immer noch deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Zudem profitierst du als Gründer – zumindest im Jahr der Gründung und im Jahr danach – von der Tatsache, lediglich die Hälfte der betreffenden Summe zahlen zu müssen. Wie sich dies im Detail auswirkt, kannst du anhand der folgenden Tabelle ablesen.

Westdeutschland Ostdeutschland Gründer
77,88 Euro 71,75 Euro 38,94 Euro bow. 35,88 Euro

Steuerliche Besonderheiten

Die steuerlichen Voraussetzungen, die es im Zusammenhang mit einem Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit zu beachten gilt, werden im § 3, Nr. 2 des EstG geregelt. Hieraus ergibt sich, dass der Zuschuss steuerfrei ist und zudem auch nicht dem Progressionsvorbehalt unterworfen ist. Auch mit Hinblick auf die Einkommenssteuererklärung muss die entsprechende Summe nicht angegeben werden. Denn: hierbei handelt es sich um keine klassische Lohnersatzleistung. Gründer müssen somit nicht fürchten, mit einer höheren Einkommenssteuer belastet zu werden, weil sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Tipp!

Auch wenn du einen Gründungszuschuss erhalten hast, musst du natürlich dafür sorgen, dass deine Buchhaltung pünktlich und einwandfrei erledigt wird. Eine Buchhaltungssoftware kann dir dabei helfen, typische Buchhaltungsfehler zu vermeiden.

Die Checkliste zum Gründungszuschuss

1. Individuelle, geförderte Beratung suchen

Um die Kosten des Gründungszuschusses einzusparen, werden bei den Arbeitsagenturen seit Jahren Berater eingesetzt, welche motivierte Gründer verunsichern. Hier lohnt es sich, Informationen zur aktuellen Vergabepraxis einzuholen und einen soliden Businessplan vorzulegen.

2. Arbeitssuchend melden

In einem zweiten Schritt meldest du die Arbeitssuche beim Amt an. Noch während des laufenden Beschäftigungsverhältnisses signalisierst du damit die Bereitschaft, eine neue Stelle anzunehmen.

3. Arbeitslos melden

Ist die Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses vollzogen, so kannst du die Arbeitslosigkeit anmelden. Nun ist es wichtig, dass du mindestens einen Tag Arbeitslosengeld I beziehst, um für den Gründungszuschuss infrage zu kommen.

4. Antrag auf Gründungszuschuss abholen

Nach mindestens einem Tag, der mit Arbeitslosengeld I vergütet wird, folgt der Antrag auf Gründungszuschuss. Wichtig: Wenn du diesen Antrag nicht abholst, so verfällt der Anspruch auf den Gründungszuschuss. Wenn du gut vorbereitet in das Vorgespräch mit der Arbeitsagentur gehst, bist du schwer zu verunsichern und kannst mit einer durchdachten Geschäftsidee überzeugen.

5. Vorgründungscoaching beantragen

In manchen Bundesländern werden jene Gründer gefördert, die zuvor eine Beratung in Anspruch nehmen. Dieses Vorgründungscoaching kannst du genau jetzt beantragen. Zukünftig steht ein Berater an deiner Seite, welcher Unterstützung beim Schreiben und Rechnen des Businessplans leistet und damit die Chancen auf die Bewilligung des Gründungszuschusses erhöht.

6. Businessplan erstellen

Den Businessplan kannst du als Fahrplan betrachten, welcher den Weg für die Existenzgründung vorgibt. Darüber hinaus ist er für den Erhalt des Gründungszuschusses relevant. Letztlich musst du ein umsetzbares Konzept erschaffen, welches auf einigen Seiten deine Ideen darlegt.

Inzwischen gibt es einige Businessplan-Vorlagen, die als Unterstützung bei der Erstellung dienen können.

7. Fachkundige Stellungnahme einholen

Damit du der Arbeitsagentur keine Angriffsfläche bietest, muss dein Businessplan möglichst wasserdicht sein. Es ist leicht, wichtige Punkte zu vergessen, wenn du solch einen Plan in der Vergangenheit nie erstellt hast. Daher lohnt es sich, das Schriftstück von einem erfahrenen Gründungsberater prüfen zu lassen.

8. Zeitpunkt der Selbstständigkeit festlegen

Bereits zwei Tage nach dem letzten Arbeitstag im regulären Beschäftigungsverhältnis kannst du deine Selbstständigkeit anmelden. Für Bezieher des Arbeitslosengelds I ist es von Bedeutung, zu diesem Zeitpunkt noch 150 Tage Restanspruch auf den Gründungszuschuss zu haben.

9. Gewerbe anmelden

Nun ist es notwendig, dass du die Selbstständigkeit anmeldest. Gewerbetreibende können dies beim Gewerbeamt machen, für Freiberufler steht das Finanzamt zur Verfügung. Zum Zeitpunkt der Gründung sollten noch 150 Tage Restanspruch auf Gründungszuschuss vorhanden sein.

10. Steuerliche Anmeldung vornehmen

Nun ist der offizielle Grundstein für die Selbstständigkeit gelegt. Es folgt die steuerliche Anmeldung deiner selbstständigen Tätigkeit, die du direkt an das zuständige Finanzamt leiten kannst.

11. Antrag auf Gründungszuschuss abgeben

Die bei der Antragsabholung erhaltenen Unterlagen musst du nun vollständig ausgefüllt haben. Im Vorfeld ist es möglich, sie von einer fachkundigen Stelle durchsehen zu lassen. Dem Antrag auf Gründungszuschuss sollten die folgenden Unterlagen beigefügt sein:

  • Antragsformulare
  • Businessplan
  • Fachkundige Stellungnahme
  • Nachweis über die Anmeldung der Selbständigkeit
  • Gegebenenfalls nötige Erlaubnis oder Zulassung

12. Bewilligung und eigentliche Gründung

Innerhalb weniger Wochen kannst du mit der Entscheidung der Arbeitsagentur rechnen. Ist die Bewilligung erst einmal erteilt, so kannst du alle persönlichen Bemühungen auf die Arbeit ausrichten.

13. Verlängerung der Förderung

Nach sechs Monaten erlischt der Anspruch auf den Erhalt des Gründungszuschusses. Spätestens vier Monate nach der Gründung solltest du den Antrag auf die Verlängerung der Förderung absenden. Nur vor dem Ablauf der ersten Phase ist es möglich, die Verlängerung zu erreichen, welche für die kommenden neun Monate zusätzliche Einnahmen von insgesamt 2.700 Euro bedeutet.

Beispiel

Auch wenn viele Gründer, in dem Moment, wenn sie sich mit der Liste der zu erfüllenden Voraussetzungen befassen, ein wenig „abgeschreckt“ sein mögen, stellt sich oft schnell heraus, dass sich das Vorgehen vergleichsweise einfach gestaltet. Dennoch: die richtige Reihenfolge in der Abarbeitung deiner Aufgaben ist natürlich wichtig, um fundiert planen zu können und deine Erfolgsaussichten zu verbessern.

Doch wie sieht eigentlich das perfekte Beispiel aus? Wie kann ein Gründungszuschuss möglichst unkompliziert beantragt werden? Im Folgenden findest Du eine praktische Schritt-für-Schritt Anleitung, die dir die Antragstellung ein wenig erleichtern dürfte.

Schritt Nr. 1: Beantrage Arbeitslosengeld. Denn: du kannst nicht direkt aus einer festen Anstellung zum Gründungszuschuss wechseln. Hierbei ist es vielmehr unerlässlich, dass du mindestens einen Tag (oder länger) Arbeitslosengeld 1 erhalten hast.

Schritt Nr. 2: Besorge dir das entsprechende Antragsformular für den Zuschuss beim zuständigen Arbeitsamt.

Schritt Nr. 3: Fertige deinen Businessplan an bzw. vervollständige diesen! Besonders wichtig ist hierbei natürlich der Inhalt! Das bedeutet: ein unbeteiligter Dritter sollte dein Vorhaben verstehen können. Weiterhin sollte dein Businessplan natürlich schlüssig und in sich stimmig sein. Immerhin stellt deine Planung einen wichtigen Grundpfeiler dar, wenn es darum geht, den Zuschuss zu gewähren oder abzulehnen. Mit einem fundierten Businessplan kannst du deine Chancen erhöhen.

Schritt Nr. 4: Arbeite gegebenenfalls mit Experten zusammen, um deinen Plan noch weiter abzurunden.

Schritt Nr. 5: Besorge deine Tragfähigkeitsbescheinigung. Dieses Dokument befasst sich mit den wirtschaftlichen Aussichten deiner Selbstständigkeit. Besonders wichtig ist es hierbei natürlich, dass dieses besondere Dokument von den Mitarbeitern der Arbeitsagentur auch anerkannt wird. Hier gilt es im besten Fall, besonders transparent zu arbeiten und sich im Vorfeld (!) darüber zu erkundigen, von wem besagte Tragfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden muss. Hierüber gibt es leider keine standardisierten Aussagen. Manche Agenturen verweisen auf ein bestimmtes Gründerzentrum, andere auf einen Unternehmensberater.

Und: sollte aus der Beurteilung hervorgehen, dass deine Selbstständigkeit gegebenenfalls eine etwas längere Anlaufphase brauchen wird, bis die ersten Gewinne zu verbuchen sind, ist es hilfreich, wenn du besagte etwaige „Startschwierigkeiten“ auch begründen kannst.

Schritt Nr. 6: Anmelden!
Je nachdem, ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist, gilt es nun, deine Selbstständigkeit beim Finanzamt bzw. beim Gewerbeamt anzumelden.

Schritt Nr. 7: Gib deinen Antrag ab. Im besten Fall wird dieser natürlich zeitnah genehmigt, so dass du in deine Selbstständigkeit starten kannst.

Alternativen zur Gründungsfinanzierung der Bundesagentur

Keine Lust auf den klassischen Gründungszuschuss? Du fragst dich, welche Alternativen es noch für dich gibt? Vielleicht hast du auch schon einen entsprechenden Antrag abgegeben, dieser wurde jedoch abgelehnt? Kein Problem! Selbstverständlich ist deine Selbstständigkeit nicht ausschließlich vom Zuschuss der Agentur für Arbeit abhängig. Es gibt Alternativen, die ebenfalls interessant sein könnten.

Alternative 1: ein (privater) Kredit bzw. der Kredit über klassische Online-Plattformen

Wahlweise kannst du oft auch einen Kredit aufnehmen, wenn es darum geht, den Grundstein für deine Selbstständigkeit zu legen. Aufgrund der großen Anzahl an Anbietern ist es hier sinnvoll, die verschiedenen Konditionen miteinander zu vergleichen.
Vielleicht kannst du auch einen Kredit von einem Freund oder einem Familienmitglied in Anspruch nehmen? Vergiss jedoch nicht: egal, wie gut ihr euch versteht – ein Vertrag kann Ärger und Streitigkeiten vorbeugen!

Alternative Nr. 2: der KfW Gründerkredit

Auch die KfW-Förderbank bietet vielen Gründern die Möglichkeit, gerade in der Zeit nach der Aufnahme der Selbstständigkeit, ein wenig flexibler zu sein. Die entsprechende Antragstellung wickelst du hierbei ganz unkompliziert über deine Hausbank ab.

Alternative Nr. 3: die langsame, eigene Selbstfinanzierung

Zugegeben: in einigen Fällen ist es schlicht nicht möglich, eine Selbstständigkeit von Grund auf selbst zu finanzieren. Manchmal – gerade dann, wenn du beispielsweise nicht auf einen größeren Anlagenpark angewiesen bist – kann es jedoch sinnvoll sein, sich sein eigenes Geschäft schrittweise aufzubauen und Investitionen nach und nach zu tätigen. Oder anders: der Kauf des moderneren Rechners hat Zeit, bis genug Geld in die Kasse geflossen ist. In manchen Branchen handelt es sich hierbei durchaus um eine besonders vernünftige Art der Gründungsgestaltung, die noch dazu in der Regel mit vergleichsweise niedrigen Risiken verbunden ist.

Fazit

Beim Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit handelt es sich um eine tolle Alternative für alle Gründer, die nicht nur auf die entsprechende Summe angewiesen sind, sondern sich noch dazu auf der Suche nach einer besonderen Form der Absicherung befinden. Denn: die entsprechende Summe wird nur dann gewährt, wenn der Businessplan schlüssig ist und die wirtschaftlichen Aussichten überzeugen.

In gewisser Weise könnte hier sogar von einer besonderen Art der „Kontrolle“ gesprochen werden. Denn: stehen die Erfolgsaussichten eher schlecht, wird der Zuschuss nicht bewilligt. So sind die Gründer in gewisser Weise dazu „gezwungen“, sich in den unterschiedlichsten Bereichen intensiv mit ihrer Selbstständigkeit und den entsprechenden Erfolgsaussichten auseinanderzusetzen.

Zudem…:

  • spielt der Gründungszuschuss in einkommenssteuertechnischer Hinsicht keine Rolle
  • bietet die Summe ein besonders hohes Maß an Flexibilität
  • stellt der Zuschuss eine willkommene Alternative zum klassischen Kredit dar
  • sind die „bürokratischen Hürden“, die es im Zuge der Antragstellung zu berücksichtigen gilt, überschaubar.

Kurz: wer sich in der ersten Zeit seiner Selbstständigkeit ausschließlich auf deine Tätigkeit konzentrieren möchte, ohne sich über erste Anlaufphasen und die entsprechenden Verluste sorgen zu müssen, dürfte im Gründungskredit die passende Lösung gefunden haben.

Dieses Video fasst nochmal zusammen, wie du dich Arbeitslos selbstständig machen kannst und dabei einen Gründungszuschuss erhältst:

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