Was ist ein Mahnverfahren?
Wann darf man mahnen? Bezahlt ein Kunde eine Rechnung nicht innerhalb der festgelegten Frist, hat ein Gläubiger das Recht zu mahnen. Die Mahnung muss nicht schriftlich erfolgen, doch ist die Schriftform sinnvoll. So hat man immer einen Beleg, falls der Kunde auf die Mahnung nicht reagiert. Die schriftliche Mahnung bildet die Grundlage für das gerichtliche Mahnverfahren. Das gerichtliche Mahnverfahren dient der Durchsetzung der Geldforderungen und ist ein zivilrechtliches Gerichtsverfahren. Das gerichtliche Mahnverfahren ist nicht mit dem außergerichtlichen Mahnwesen durch das Unternehmen selbst, durch Rechtsanwälte oder Inkassobüros gleichzusetzen.
Alles Wichtige haben wir auch in einem Video für dich zusammengefasst:
Gerichtliches Mahnverfahren verhindert Verjährung
Reagiert der Kunde trotz mehrerer Mahnungen nicht, so kann das Unternehmen als Lieferant oder Dienstleister das gerichtliche Mahnverfahren anstrengen. Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren wird die Verjährung ausgesetzt. Einfache Forderungen verjähren nach drei Jahren. Strengt der Unternehmer das gerichtliche Mahnungsverfahren nicht an, wenn ein Kunde nicht bezahlt so kann es schlimmstenfalls passieren, dass er wegen Verjährung überhaupt kein Geld bekommt.
Der Gläubiger muss handeln, damit er seine Forderung eintreiben kann. Durch das gerichtliche Verfahren erhält der Unternehmer als Gläubiger einen Vollstreckungstitel. Es gilt jedoch einiges zu beachten, wenn er das gerichtliche Mahnverfahren durchsetzen will. Damit das gerichtliche Mahnverfahren erfolgreich verlaufen kann, ist es wichtig, dass dem Verfahren die konkrete Forderung zugeordnet wird. Diese Zuordnung ist unbedingt erforderlich. Denn nur so weiß der Kunde unmissverständlich, um welche Forderung es konkret geht.
Im Mahnantrag muss die Forderung nicht umfassend nachgewiesen werden. Für die Einleitung des Mahnverfahrens reicht die bloße Angabe aus. Ob eine Forderung berechtigt ist oder nicht, entscheiden notfalls die Gerichte.
Eingeschränkte Vorprüfung beim gerichtlichen Mahnverfahren
Wird ein Mahnbescheid erlassen, erfolgt zumeist nur eine Prüfung der Formalien. Es findet keine Vorprüfung über die Berechtigung einer Forderung statt. Eine inhaltliche Prüfung erfolgt nicht seitens des mit dem Mahnverfahren beauftragten Gerichts. Wird die Forderung im Mahnantrag nur ungenau bezeichnet, kann zwar ein Mahnbescheid erlassen werden, die Verjährung jedoch kann weiterlaufen.
Das gilt es zu vermeiden. Die Forderung kann nicht mehr durchgesetzt werden, wenn ein Widerspruch eingelegt wurde und eine gerichtliche Überprüfung erfolgt ist. Die Kopien der nicht bezahlten Rechnungen sollten dem Mahnantrag und dann auch dem Mahnbescheid beigefügt werden, damit nachgewiesen wird, um welche Forderungen es sich handelt. Der Schuldner muss wissen, um welche offenen Forderungen es sich tatsächlich handelt, damit er sie begleichen oder gegebenenfalls Widerspruch einlegen kann.
Mahnung: Forderung klar erkenntlich machen
Bei einem gerichtlichen Verfahren ist es wichtig, die jeweilige Forderung erkennbar zu machen. Die Forderung muss mit
- Rechnungsdatum
- Rechnungsnummer
- Projekt oder Bestellung des Kunden
im Antrag auf das gerichtliche Mahnungsverfahren angegeben werden. So hat der Schuldner die Möglichkeit, zu prüfen, ob diese Forderung überhaupt besteht, ob sie ihn betrifft und ob er sie erhalten hat. Das Mahngericht selbst prüft die Forderungen nicht. Der Schuldner kann anhand der Angaben über die Forderungen entscheiden, ob er die Forderung begleicht oder ob er Widerspruch gegen das gerichtliche Mahnungsverfahren einlegt.
Vollstreckung der Geldforderung mit dem gerichtlichen Mahnverfahren
Mit dem gerichtlichen Mahnverfahren ist die Vollstreckung der Geldforderung ohne Klageerhebung möglich, ein Urteil ist dafür nicht erforderlich. Es wird geprüft, ob diese Geldforderung berechtigt ist. Eine mündliche Verhandlung oder einen Beweiserhebung erfolgt nicht. Das gerichtliche Verfahren ermöglicht es, Kosten zu sparen und die Geldforderung trotzdem erfolgreich durchzusetzen. Ein Rechtsanwalt muss beim gerichtlichen Mahnverfahren nicht eingeschaltet werden. Häufig wird das Mahnungsverfahren in automatisierter Form durchgeführt. Am Ende des gerichtlichen Verfahrens steht der Vollstreckungsbescheid, mit ihm kann der Gläubiger seine Geldforderung eintreiben und in letzter Konsequenz von einem Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen.
Gerichtliches Mahnverfahren als Alternative zur Klage
Der Gläubiger kann abwägen, ob er ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder ob er ein zivilrechtliches Klageverfahren anstrengen will. Kennt der Gläubiger die genaue Adresse des Schuldners nicht, so ist es besser, wenn er eine Klage vornimmt. Bei einem gerichtlichen Verfahren findet eine öffentliche Zustellung statt, das ist bei der Klage nicht der Fall. Rechnet der Gläubiger mit einem Widerspruch gegen das gerichtliche Mahnverfahren, so kommt er mit einer Klage zumeist schneller zu seinem Geld. Das Vollstreckungsverfahren wandelt sich bei einem Widerspruch in ein Zivilprozessverfahren um, dabei ist die Klageschrift zu begründen, eine mündliche Verhandlung erfolgt. Weitere Informationen findest du auf der IHK-Website zum Thema gerichtliches Mahnverfahren.