Existenzgründerzuschuss – So sicherst du dir deine Gründungsfinanzierung!
Die Idee der Existenzgründung, basiert nicht selten auf langjähriger Arbeitslosigkeit. Und weil genau das unterstützt und gefördert werden soll, gibt es den Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur. Wer einen Existenzgründerzuschuss oder Existenzgründungszuschuss beantragen will, der steht vor einer Herausforderung. Denn so einfach wie es klingt, ist es leider nicht. Immerhin versuchen auch die Job Center, zunächst freie Arbeitsstellen zu vermitteln, ehe sie Fördermittel zur Verfügung stellen. Doch, um was geht es eigentlich? Wer bekommt einen Existenzgründerzuschuss? Und wo beantrage ich diesen genau?
Was ist ein Existenzgründerzuschuss?
Vielleicht hast du bereits von einem KFW Gründerzuschuss gehört oder dich generell im Bereich Fördermittel für Gründer umgesehen. Wer also nicht selbst Geld für eine Existenzgründung hat, darüber hinaus auch keinen Kredit von der Bank bekommt, der kann auf eine Existenzgründungsberatung und diverse Zuschüsse seitens des Arbeitsamtes hoffen. Hoffen in dem Sinne, als dass es inzwischen keinen Rechtsanspruch mehr auf den Gründungszuschuss gibt. Es liegt also im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters, ob der Zuschuss für die Gründung bewilligt wird. Die Chancen für eine Förderung stehen also nicht unbedingt auf Grün.
Mit einer Ausnahme: Die Arbeitsagentur findet keinen Grund, um eine finanzielle Unterstützung nicht zu bewilligen. Jetzt heißt es also Ärmel hochkrempeln und sich auf die wahre „Höhle der Löwen“ vorbereiten!
Existenzgründerzuschuss Voraussetzungen
Der Gründungszuschuss ist speziell eine Leistung der Agentur für Arbeit. So soll arbeitslosen Personen in Deutschland, der Start ins Berufsleben ermöglicht werden. Bis 2011 hatten Arbeitslose sogar einen Anspruch auf Überbrückungsgeld, wie es damals noch genannt wurde. Heute ist es eine Ermessensentscheidung. Aber wer bekommt ihn dann überhaupt?
Gründungen kosten Geld. Wer arbeitslos ist, hat kaum eine Chance auf eine Umsetzung seiner Ideen. Wer den Existenzgründerzuschuss bekommen möchte, der muss drei wesentliche Bedingungen erfüllen. Nur dann wirst du für die Auswahl überhaupt in Erwägung gezogen:
- Der Existenzgründungszuschuss ist ausschließlich Leuten bestimmt, welche Anspruch auf Leistungen des Arbeitslosengeldes I haben. Sie haben mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Ausgeschlossen sind Arbeitslose mit Bezug von ALG II.
- Ausgeschlossen sind Arbeitnehmer, welche ihre Stelle für eine Selbstständigkeit kündigen. Sie erhalten eine dreimonatige Sperre durch das Amt.
- Der Anspruch auf ALG I muss noch mindestens 150 Tage bestehen. Wer mit seinem Antrag zu spät dran ist, der verwirkt die mögliche Chance auf einen Gründungszuschuss.
Höhe und Dauer des Existenzgründerzuschusses
Existenzgründer können bis zu 15 Monate finanzielle Unterstützung erhalten. Das bedeutet aber nicht, dass Gründer nun eine Wunschsumme X ausbezahlt bekommen. Die Förderung durch die Agentur für Arbeit gliedert sich in zwei Teile, welche gleich für alle ausgelegt sind. Die erste Phase dauert 6 Monate. Dabei wird die Höhe der ALG I Leistung einfach weiterbezahlt. Zusätzlich erhält der Gründer 300 Euro monatlich.
In der zweiten Phase, welche weitere 9 Monate andauert, kann der Zuschuss wie gewohnt weitergewährt werden. Vorausgesetzt, der Gründer kann nachweisen, dass er hauptberuflich seiner Selbstständigkeit nachgeht. Außerdem muss er auch davon leben können und dies dem Arbeitsamt darlegen können. Ist dieser Fall schließlich eingetreten, so fallen die ALG I Leistungen weg. Die 300 Euro Zuschuss werden weiterhin gewährt. Sie sind für die soziale Absicherung vorgesehen.
Ablauf des Gründungszuschusses
- Beantragung von ALG I: Im ersten Schritt beantragst du Abeitslosengeld I direkt nach deiner Arbeitslosigkeit.
- Antrag auf Einstiegsgeld: Als Empfänger des ALG II, kannst du einen Antrag auf Einstiegsgeld stellen
- Sperrzeiten beachten: Beantragst du einen Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit musst du bestimmte Sperrzeiten beachten. Gesperrt werden könntest du z.B. wenn du deine Stelle als Festangestellter für die Selbstständigkeit aufgibst.
- Existenzgründungsberatung: Entscheidest du dich für den Existenzgründungszuschuss, kannst du eine umfassende Beratung in Betracht ziehen.
- Termin mit Sachbearbeiter des Arbeitsamtes: Möchtest du beraten werden, so vereinbarst du einen Termin mit dem Sachbearbeiter des Amtes.
- Bekanntgabe über Höhe und Dauer des Zuschusses: Im Anschluss erhältst du vom Bewilligungsbescheid Aufschluss über Höhe und Dauer des Zuschusses
- Bescheid über Situation und Verlauf der Selbstständigkeit: Nach 6 Monaten informierst du die Agentur für Arbeit über deine derzeitige Situation und Verlauf der Selbstständigkeit
- ALG I Kürzung: Nachdem du die Agentur für Arbeit über deine aktuelle Situation informiert hast, wird die das ALG I gekürzt. Du kannst aber die 300 Euro für Absicherung weiter bewilligen.
Ist der Existenzgründerzuschuss steuerfrei?
Der Existenzgründungszuschuss vom Arbeitsamt stellt eine staatliche Unterstützung dar. Ziel dabei ist es, den Lebensunterhalt des Gründers zu sichern, während dieser sich eine eigene Existenz aufbaut. Doch ist der Existenzgründerzuschuss auch steuerfrei? Generell wird diese Förderung steuerfrei ausbezahlt. Die Einnahmen haben also keinerlei Auswirkung auf die zu entrichtenden Steuern. Somit muss der Zuschuss auch nicht in der Steuererklärung aufgeführt werden. Auch ein Progressionsvorbehalt findet nicht statt (Steuernachzahlung).
Existenzgründerzuschuss beantragen – wie kannst du deine Chancen erhöhen?
Viele Arbeitslose hoffen auf Unterstützung, um endlich ihre langjährige Arbeitslosigkeit beenden zu können. Der Gang ins Arbeitsamt ist dann oft enttäuschend. Wer nicht vorbereitet ist und nicht weiß, wie er es überhaupt ins Gespräch mit einem zuständigen Sachbearbeiter schafft, der hat eigentlich schon verloren. Wichtig ist, sich durchzusetzen und vor allem ein gutes Konzept vorzulegen. Die Idee im Kopf genügt also nicht. Gründer sollten wissen, welche Art der Selbstständigkeit sie sich vorstellen. Franchising, die Gründung einer Firma mit Partner oder die Übernahme einer bestehenden Firma? Es gibt viele Möglichkeiten.
Vor dem Antrag auf einen Existenzgründerzuschuss, bedarf es idealerweise einer guten Existenzgründungsberatung. Diese sind zwar meist mit Kosten verbunden, aber absolut förderlich für das Gespräch mit dem Amt. Im Übrigen werden auch diese Kosten mitunter vom Amt übernommen. Mit Hilfe eines Aktivierung- und Vermittlungsscheins, kannst du dir nun eine Gründerberatung oder einen Coach suchen, der dir bei der Existenzgründung hilft. Jetzt stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Antragstellung gar nicht mehr so schlecht.
Gibt es den Existenzgründerzuschuss ohne Arbeitslosigkeit eigentlich auch?
Nein, Voraussetzung für die Bewilligung, ist der Bezug von ALG I. Wer kündigen möchte und bislang als Angestellter beschäftigt ist, der kann sich nach anderen Fördermitteln umsehen, welche nichts mit dem Arbeitsamt zu tun haben. Beispielsweise könnte der KFW Gründerzuschuss oder der IHK Existenzgründerzuschuss in Frage kommen. Den Jobcenter Existenzgründerzuschuss gibt es schließlich nur deshalb, um mehr Menschen ins Arbeitsleben entlassen zu können. Jedem sei aber eine Existenzgründungsberatung oder ein Existenzgründerseminar zu empfehlen.
Antragstellung auf Gründerzuschuss
Der Vermittler eines Arbeitsamtes will nun die Fakten auf dem Tisch haben. Und diesen gilt es, anhand der vorliegenden Unterlagen, zu überzeugen. Wie? Du solltest einen richtig guten Businessplan schreiben. Diese werden oft auch als Gründungskonzept bezeichnet. In diesem werden sämtliche Bestandteile der Gründung aufgeführt. Angefangen von einer ausführlichen Beschreibung der Idee oder des Vorhabens, bis hin zum Thema Finanzen. Wichtig ist, seine Einnahmen und künftigen Ausgaben, genau auflisten zu können. Und zwar in einem realistischen Maß.
Wer darüber hinaus punkten möchte, der lässt sich eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Diese gibt es bei diversen Gründercoaches, Steuerberatern oder Unternehmensberatern. Auch Handwerkskammern oder Gründerzentren stellen diese aus. Damit lässt sich direkt unterstreichen, dass das eigene Konzept tatsächlich funktionieren kann. Und wenn nicht? Dann nehme die Tipps und Kritiken positiv an und arbeitete an deinem Businessplan.
Was das Arbeitsamt auf jeden Fall sehen möchte, sind die nötigen Qualifikationen. Je nach Tätigkeit bedarf es hier gewisser Nachweise. Wer also als Kosmetikerin selbstständig arbeiten will, der sollte selbstverständlich eine entsprechende Ausbildung vorweisen können. Andernfalls könntest du damit beginnen, mit dem Amt über diverse Unterstützungen bezüglich gewisser Qualifikationen zu sprechen. Auch hier kann die Agentur für Arbeit helfen, wenn sie es denn möchte.
Gut vorbereitet ins Gründergespräch
Ausreichend Selbstbewusstsein mitbringen genügt leider nicht, um einen Gründungszuschuss vom Arbeitsamt zu erhalten. Wichtig ist, einen wirklich guten Businessplan in den Händen zu halten. Und natürlich, die nötigen Qualifikationen vorlegen zu können. Wer sich und sein Konzept überzeugend präsentiert, der liefert dem Arbeitsamt keinen Grund, den Existenzgründerzuschuss abzulehnen. Es lohnt sich also, sich auch auf das Gespräch mit dem Sachverständigen gut vorzubereiten. Einfach hingehen, in der Hoffnung auf Zustimmung, funktioniert in der Regel nicht. Und auch unkontrollierte Reden ohne Punkt und Komma, überzeugen eher nicht. Sehr häufig kommt es sogar bereits nach wenigen Minuten zu einer mündlichen Ablehnung.
Tipp: Fordere eine schriftliche Ablehnung inklusive Begründung. Somit hältst du ein Dokument in der Hand, gegen das Einspruch eingelegt werden kann. Vor dem Gespräch solltest du dich mit einem Coach zusammensetzen. Dieser kennt die geeigneten Strategien, um an Fördergelder zu gelangen. Möglicherweise kann es dann auch auf einen Gründerkredit hinauslaufen. Und auch ein KFW Gründerzuschuss kann in Betracht gezogen werden.
Fazit
Eine Förderung für die eigene Existenzgründung kann mitunter notwendig sein, um aus der Arbeitslosigkeit zu finden. Schließlich können nicht alle erfolgreich auf eine Arbeitsstelle vermittelt werden. Das weiß auch das Arbeitsamt. Aus diesem Grund wurde der Existenzgründerzuschuss eingeführt. Inzwischen ist die Bewilligung jedoch eher Ermessenssache und viele Gründer werden bereits im Erstgespräch abgelehnt. Gut vorbereitet und mit einem guten Businessplan, kann es aber trotzdem klappen. Und wer sich darüber hinaus noch Unterstützung holt, der wird dem Amt sämtliche Argumentationsgrundlagen für eine Ablehnung entziehen.
Dieses Video fasst nochmal alles Wichtige zusammen: