Externe Inhalte An dieser Stelle findest du externe Inhalte von YouTube. Durch Klick auf “Externe Inhalte laden” erklärst du dich damit einverstanden, dass dir externe Inhalte angezeigt werden. Dabei werden personenbezogene Daten an die Drittplattform übermittelt.
Soll ich einen Kostenvoranschlag schreiben? Oder doch lieber ein Angebot? Auf den ersten Blick wirken beide Dokumente ähnlich. Bei der rechtlichen Wirkung sieht es jedoch schon anders aus. In diesem Beitrag erfährst du, worin sich Kostenvoranschlag und Angebot unterscheiden und für welche Situationen sich welche Variante eignet.
Unterschiede zwischen Kostenvoranschlag und Angebot
Rein inhaltlich gesehen ähneln sich Kostenvoranschlag und Angebot sehr stark. Sie können frei gestaltet werden, beispielsweise mit folgenden Inhalten:
eine ausführliche Beschreibung aller Arbeitsschritte / einer eher pauschalen Preisangabe
Name und Anschrift von Auftraggeber und -nehmer
Materialkosten
Arbeitsaufwand für die geplanten Arbeitsschritte
Ob dabei jede Position mit Einzelpreisen versehen oder alles in einem pauschalen Endpreis zusammengefasst wird, bleibt dir als Unternehmerin oder Unternehmer überlassen.
Der entscheidende Unterschied liegt in der Bindungswirkung:
Kostenvoranschlag
Angebot
Verbindlichkeit
Er muss als unverbindlich deklariert werden, ansonsten ist er Verbrauchern gegenüber immer verbindlich. Der Kostenvoranschlag zwischen Unternehmern ist idR stets unverbindlich.
Ein Angebot hingegen ist – solange es nicht als freibleibend deklariert wird – stets als verbindlich anzusehen.
Auswirkung auf Endpreis
Du musst dich nach der Auftragserteilung zwar am Kostenvoranschlag orientieren, eine unwesentliche Überschreitung bis 15% muss deine Kundin oder dein Kunde aber hinnehmen.
Nach der Beauftragung kannst du gestiegene Materialkosten oder auch einen erhöhten Aufwand für Arbeitsschritte nicht mehr ohne Weiteres an die Kundin oder den Kunden weitergeben. Sie fallen dann in deinen eigenen Risikobereich als Unternehmer. Je nach Formulierung kann eine Festpreisvereinbarung vorliegen.
Hier ist nochmal eine Übersicht:
Kostenvoranschläge sind für dich nicht von Interesse und du willst mehr im Bereich Angebot erfahren? Alles was du wissen musst findest du in unserem Ratgeber zum Thema Angebot.
Tipp für die Angebotserstellung:
Automatisiere deine Angebotserstellung mit der Angebotssoftware von sevdesk.
Hinterlege Kontaktdaten und -verläufe
Vermeide Fehler dank GoBD-Konformität
Erstelle mit wenigen Klicks aus dem Angebot eine Rechnung
Profitiere von vielen weiteren Funktionen
Teste sevdesk jetzt 14 Tage kostenlos und unverbindlich!
§ 649 BGB bezeichnet den Kostenvoranschlag als „Kostenanschlag“. Vor allem Handwerksbetriebe geben damit eine Schätzung über die anfallenden Kosten für bestimmte Arbeitsschritte ab. Kundinnen und Kunden können so vor der Beauftragung einen Vergleich mit den Angeboten anderer Handwerksbetriebe ziehen. Erfahre mehr darüber, wie der Kostenanschlag funktioniert, in unserem Beitrag zum Kostenvoranschlag.
Mehr zum Kostenvoranschlag erfährst du auch in diesem Video:
Kostenvoranschlag vs. Angebot: der Vergleich im Detail
Neben der Bindungswirkung gibt es noch weitere feine Details, worin sich Kostenvoranschlag und Angebot voneinander unterscheiden. Die folgende Vergleichstabelle zeigt dir, wo die Unterschiede genau liegen:
Kostenvoranschlag
Angebot
Rechtsgrundlage
§§ 1170a ABGB, § 5 KSchG
§§ 861 ff ABGB
Vergütung für die Anfertigung
Bei ausdrücklicher Vereinbarung Vergütung möglich
Im Regelfall keine Vergütung
Bindungswirkung
Im Regelfall ist der Kostenvoranschlag unverbindlich.
Er ist auch mit Bindung möglich, wenn von einem garantierten Kostenvoranschlag die Rede ist.
Die Bindung der Unternehmerin oder des Unternehmers ist abhängig von der Übermittlung.
Ein Angebot kann wie ein Kostenvoranschlag unverbindlich sein, wenn er mit einer Freizeichnungsklausel versehen ist, z. B. "Angebot freibleibend".
Kostenüberschreitung
Eine unwesentliche Überschreitung des Endpreises muss die Kundin oder der Kunde hinnehmen.
Eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags musst du als Unternehmer unverzüglich anzeigen. Die Kundin oder der Kunde kann den Werkvertrag kündigen.
Wird die Überschreitung akzeptiert, muss sie oder er später auch die Rechnung vollständig bezahlen.
Haben beide Vertragsparteien das Angebot angenommen, wird es Bestandteil des Werkvertrags.
Du kannst dann bei einer Kostenüberschreitung nicht mehr einseitig vom Angebot abweichen.
Überschreitest du die geplanten Kosten ohne Zustimmung deiner Kundin oder deines Kunden, fällt das unter dein unternehmerisches Risiko.
Art der Übermittlung können folgende sein:
mündliches Angebot: nur solange das Gespräch andauert
Angebot per Fax oder E-Mail: innerhalb eines Tages
schriftliches Angebot: unterschiedliche Bindung, bei einfachen Angeboten meist 5 bis 7 Tage
alternativ: Gültigkeit bis zu einem bestimmten angegebenen Ablaufdatum
Am Ende des Tages kommt es im Hinblick auf die rechtliche Bindung bei Kostenvoranschlag und Angebot immer darauf an, die gewünschte Wirkung genau zu beschreiben. Normalerweise ist der Kostenvoranschlag unverbindlich und das Angebot bindend.
Ebenso kannst du einen garantierten Kostenvoranschlag mit Festpreisvereinbarung abgeben oder ein Angebot per Freizeichnungsklausel als unverbindlich deklarieren.
Tipp: So hast du Auftragsdetails immer im Blick
Jeder Unternehmer möchte natürlich im Rahmen des mit dem Kunden vereinbarten Preises bleiben. Damit verärgerst du weder deine Kunden, noch machst du mit einem Auftrag Miesen!
Mit sevdesk kannst du deine Aufträge immer im Blick behalten, eingesetzte Aufwände und Materialkosten prüfen und Zeiten, sowie Belege auftragsspezifisch erfassen.
Abläufe automatisieren: Muster für Kostenvoranschlag und Angebot
Kostenvoranschläge oder Angebote inhaltlich aufzubereiten ist schon anspruchsvoll genug. Immerhin kannst du den restlichen Aufwand in Grenzen halten. Nutze die Angebotsvorlage und Kostenvoranschlag-Vorlage von sevdesk. Du musst sie nur noch mit deinen Daten füllen, und schon kannst du deine Kostenschätzung verschicken. Diese Vorlagen haben für dich zahlreiche Vorteile:
Sie sind einfach zu nutzen, du benötigst keine besondere Software.
Sie erleichtern dir die tägliche Arbeit.
Du sparst jede Menge Zeit.
Du musst nicht lange überlegen, welche Formulierungen passen könnten.
Häufig gestellte Fragen zum Thema
Ist ein Angebot dasselbe wie ein Kostenvoranschlag?
Kostenvoranschlag und Angebot dienen dazu, der Kundin oder dem Kunden einen Überblick über die anfallenden Kosten zu geben. Allerdings unterscheiden sie sich in ihrer rechtlichen Bindungswirkung und der Zulässigkeit von Kostenüberschreitungen.
Was ist verbindlich – ein Angebot oder ein Kostenvoranschlag?
Für Vorsteuer und Umsatzsteuer gelten diesselben Formeln: Du multiplizierst den Nettopreis mit dem Steuersatz bzw. teilst den Bruttobetrag durch 1,19 bzw. 1,07 und multiplizierst den Nettobetrag mit dem jeweiligen Steuersatz.
Ist ein Kostenvoranschlag oder ein Angebot besser?
Für dich als Unternehmerin oder Unternehmer ist ein Kostenvoranschlag die bessere Variante, weil Überschreitungen oft leichter durchzusetzen sind. Kundinnen und Kunden bevorzugen ein bindendes Angebot, weil es ihnen nach Auftragserteilung mehr Sicherheit bietet.
Welche Bindungswirkung hat ein Kostenvoranschlag?
Die vereinnahmte Umsatzsteuer berechnest du, in dem du innerhalb eines Abrechnungszeitraums die Umsatzsteuerbeträge aller bezahlten Rechnungen addierst.
Die Angebotssoftware von sevdesk unterstützt dich in deinem Geschäftsalltag: Intelligente Belegerfassung, unkomplizierte Angebotserstellung und weitere zahlreiche Funktionen, die dir Zeit und Aufwand ersparen - jetzt kostenlos und unverbindlich testen!