Auftragsbestätigung als Willenserklärung
Eine Auftragsbestätigung ist eine Willenserklärung, die zumeist in schriftlicher Form erfolgt. Die Bestätigung eines Auftrags kann vom Angebot abweichen, doch gilt sie dann nicht als Annahme des Vertrages, sondern als Ablehnung. In diesem Fall ist ein neues Angebot zu verhandeln.
Im Handelsverkehr gibt es irrtümlich den Glauben, dass Schweigen seitens der Kaufleute Zustimmung bedeutet. Dies trifft nicht in jedem Fall zu, denn Schweigen kommt keiner Willenserklärung im positiven Sinne nach.
Folgende Ausnahmen gelten bzw. in diesen Fällen gilt eine andere Form der Auftragsbestätigung:
Schweigen als Auftragsbestätigung | Kaufmännisches Bestätigungsschreiben |
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Gilt, wenn im Einzelfall im Vertragsangebot festgelegt. | Dient als schriftliche Zusammenfassung eines mündlichen oder formlosen Vertrag. |