Verjährung einer Rechnung mit Mahnung
Eine Mahnung kann die Verjährung einer Rechnung nicht aufhalten, diese läuft ohne Hemmung weiter. Eine Verjährung würde nur dann gestoppt, wenn eine Hemmung oder eine Unterbrechung nach vorläge, was aber bei einer Mahnung nicht der Fall ist. Es spielt für die Verjährung also keine Rolle, ob du einen Schuldner oder eine Schuldnerin bezüglich der Rechnung gemahnt hast.
Ein gerichtliches Mahnverfahren mit Mahnbescheid kann für die Verjährung eine Hemmung herbeiführen bzw. die Verjährung ganz aussetzen, weshalb du dich für diesen Weg entscheiden solltest, wenn eine Forderung offen ist und der Schuldner oder die Schuldnerin offensichtlich nicht zur Leistung, also Zahlung, bereit ist.