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Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung nach EN 16931

Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung nach EN 16931

Aktualisiert am
14
.
03
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2024
Laptop auf einem Tisch, mit sevdesk wird eine Rechnung geschrieben

1. Die verpflichtende E-Rechnung kommt

Am 17.11.2023 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz).  Gegenwärtig steht die Zustimmung des Bundesrates zwar noch aus. Allerdings sind keine wesentlichen Änderungen hinsichtlich der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich zu erwarten. So soll die E-Rechnung der gesetzliche Standard werden, sofern in Deutschland ansässige Unternehmer untereinander steuerpflichtige Leistungen erbringen. Ausnahmen gelten lediglich für Kleinbetragsrechnungen und Fahrausweise.

Als E-Rechnungen gelten künftig nur Rechnungen, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden und eine elektronische Verarbeitung ermöglichen. Konkret sieht das Wachstumschancengesetz vor, dass das elektronische Format der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU entsprechen muss. Die Richtlinie 2014/55/EU bildet lediglich die Rechtsgrundlage für die Schaffung einer europäischen Norm, die bereits in Form der EN 16931 existiert. Die Neufassung des § 14 Abs. 1 UStG sieht darüber hinaus vor, dass auch andere elektronische Formate verwendet werden können, wenn dieses Format zuvor zwischen den Parteien vereinbart wurde und insbesondere die korrekte und vollständige Extraktion der nach diesem Gesetz erforderlichen Angaben aus der elektronischen Rechnung in einem Format ermöglicht, das der Norm EN 16931 entspricht oder mit dieser interoperabel ist.

Im Zentrum der E-Rechnung steht also die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung EN 16931. Es ist somit an der Zeit, sich mit der EN 16931 und dem, was sich konkret dahinter verbirgt, auseinanderzusetzen.

Was sich durch das Wachstumschancengesetz ferner betreffend der E-Rechnung ändert und was die EU-Initiative VAT in the Digital Age damit zu tun, können Sie hier ausführlich nachlesen.

2. Was ist die EN 16931?

Die Europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung EN 16931 wurde vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) im Auftrag der Europäischen Kommission entwickelt und veröffentlicht. Die EN 16931 wurde notwendig, weil im öffentlichen Beschaffungswesen innerhalb der EU gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen sollen, wenn Aufträge der öffentlichen Hand EU-weit ausgeschrieben werden. Dementsprechend sollten EU-Unternehmen nicht durch nationale Rechnungsstandards benachteiligt werden und stattdessen ein EU-einheitlicher Rechnungsstandard, nämlich die EN 16931, vorherrschend sein. Deutsche Ausprägungen der EN 16931 sind schon heute die XRechnung und das ZUGFeRD-Format. Entsprechend ist der künftige Rechnungsstandard schon heute bekannt und vor allem nutzbar.

Die aktuelle Praxis zeigt ferner, dass ein gesetzlich verankerter Standard notwendig ist. Oft stützt sich die Rechnungserfassung auf Optical Character Recognition (OCR)-Technologien, um Informationen aus einer Papierrechnung oder PDF-Rechnung zu digitalisieren, um diese z.B. für die Buchhaltung aufzubereiten. Allerdings ist diese Methode nicht frei von Herausforderungen. Die Genauigkeit von OCR-Technologien kann je nach Qualität des gescannten Dokuments und der Komplexität des Layouts variieren. Ungenauigkeiten bei der Texterkennung führen dazu, dass Informationen nicht korrekt extrahiert werden. Dies wiederum erfordert aufwändige manuelle Überprüfungen und Korrekturen. Um aufwendige OCR-Scans für Papierrechnungen und PDF-Rechnungen zu vermeiden, musste daher ein strukturiertes elektronisches Format wie die EN 16931 geschaffen werden.

In der Vergangenheit hatten sich daneben in bestimmten Branchen andere Rechnungsstandards etabliert. Besonders bekannt ist hierbei der Electronic Data Interchange Standard (kurz: EDI-Standard). Bei EDI handelt es sich allerdings um keinen gesetzlichen Standard, sondern um einen den die Parteien vertraglich vereinbaren können.

2.1 Wie sieht eine elektronische Rechnung nach EN 16931 aus?

Der Vorteil eines Rechnungsstandards liegt in seiner Verbindlichkeit für alle Beteiligten. Eine Rechnung, die auf einem standardisierten elektronischen Format beruht, ist datentechnisch immer gleich aufgebaut. Dies lässt sich am besten am Beispiel des E-Mail-Standards verdeutlichen. Unabhängig von der eingesetzten E-Mail-Software (z.B. Google Gmail, Microsoft Outlook) können diese Programme E-Mails untereinander versenden, empfangen und verarbeiten, da alle Programme denselben E-Mail-Standard verwenden. Das Gleiche soll nun analog mit einem Rechnungsstandard erreicht werden, wie er sich nach EN 16931 ergibt.

Hierzu gibt die EN 16931 sowohl ein semantisches Datenmodell als auch kompatible Syntaxen vor. Beide Bestandteile beschreiben, wie ein Datensatz, sprich die Rechnung, aufgebaut sein muss, um der EN 16931 zu entsprechen. Das semantische Datenmodell der EN 16931 gibt eine festgelegte Reihenfolge vor, an welcher Stelle im Datensatz welche Information in welchem spezifischen Datentyp stehen muss. In einer Rechnung nach EN 16931 steht – vereinfacht gesagt – im Datensatz an erster Stelle die Rechnungsnummer, gefolgt vom Rechnungsdatum und an dritter Stelle der Rechnungstyp usw. Die EN 16931 schreibt ebenfalls vor, dass spezifische Datentypen für die genannten Datenfelder verwendet werden müssen, um sicherzustellen, dass die Informationen einheitlich und eindeutig dargestellt werden. Zum Beispiel steht im BT-1 die Rechnungsnummer (Datentyp 'Kennung'), im BT-2 das Rechnungsdatum (Datentyp 'Datum') und im BT-3 der Code des Rechnungstyps (Datentyp 'Code') usw. (siehe Tabelle 1).

Art Betriebswirtschaftlicher Begriff Inhalte
BT-1 Rechnungsnummer Kennung
BT-2 Rechnungsdatum Datum
BT-3 Code für den Rechnungstyp Code
BT…

 Tabelle 1: Stark vereinfachte Darstellung des semantischen Datenmodells nach EN 16931

So wird sichergestellt, dass etwa Datumsangaben einheitlich dargestellt werden. Ohne entsprechende Vorgabe könnte der Rechnungssteller erneut irgendein Datumsformat wählen, z.B. 01.03.2024 oder 1. März 2024 oder 03/01/2024 usw. Entsprechend werden Datenfelder nicht nur hinsichtlich ihrer Position, sondern auch hinsichtlich ihrer Darstellungsform vorgegeben. Ein Traum für jeden Datenanalysten und Automatisierungsfanatiker.

Der Begriff Syntax bezeichnet schließlich in maschinenlesbaren Sprachen oder deren Dialekten die Regeln zur Abbildung von Informationselementen in einem elektronischen Dokument. Das semantische Datenmodell definiert, welche Informationen dargestellt werden sollen. Die Syntax legt fest, wie diese Informationen strukturiert und kodiert werden, um von Computersystemen als Teil eines Datenstroms identifiziert und verarbeitet zu werden. Vereinfacht ausgedrückt, entspricht die Syntax der Grammatik und das semantische Datenmodell dem Wortschatz. Sofern Ihr EDI-Rechnungen verwenden solltet, sei hier erwähnt, dass EDI-Rechnungen regelmäßig die Syntax UN/EDIFACT verwenden, die keiner EN 16931 kompatiblen Syntax entspricht.

2.2 Sind PDF-Rechnungen mit EN 16931 kompatibel?

Ob PDF-Rechnungen mit der EN 16931 kompatibel sind, hängt davon ab, wie das PDF erstellt wurde. Zunächst einmal ist eine PDF-Rechnung nach heutigem Verständnis, also vor dem Wachstumschancengesetz, eine elektronische Rechnung. Dies hängt mit den derzeit geringen Anforderungen an diese zusammen, wonach jedes elektronische Format ausreicht. Zukünftig wird das Umsatzsteuergesetz jedoch ein strukturiertes elektronisches Format vorschreiben. Dieses gibt z.B. die EN 16931, wie oben dargestellt, vor. In einem PDF können natürlich alle notwendigen Informationen enthalten sein, die die EN 16931 vorgibt. Eine PDF-Rechnung erfüllt jedoch regelmäßig eine bestimmte Anforderung nicht. Eine PDF-Rechnung ist nämlich kein strukturierter Datensatz, d.h. es genügt nicht, dass die Informationen auf der Rechnung vorhanden sind, sondern sie müssen so strukturiert aufgebaut und dargestellt sein, dass die Informationen unmittelbar maschinell ausgelesen werden können. Denn ein elektronisches Format (.pdf) bildet noch keinen strukturierten Datensatz. Ist das nun das Ende von PDF-Rechnungen?

Abbildung 1: XRechnung als XML
 Abbildung 1: XRechnung als XML

Strukturierte Datensätze schön und gut, aber die PDF-Rechnung hat trotzdem nicht vollends ausgedient. Für das menschliche Auge sind strukturierte Datensätze im wahrsten Sinne des Wortes nicht sonderlich ansehnlich (Abbildung 1). Aus diesem Grund gibt es das sogenannte ZUGFeRD-Format, welches als hybrides Format sowohl den vorgeschriebenen strukturierten Datensatz nach EN 16931 als auch eine PDF enthält, die lediglich für das menschliche Auge bestimmt ist. Best of both worlds.

3. Datenqualität von E-Rechnungen nach EN 16931

Wir wissen nun, dass ein strukturiertes elektronisches Format wie die EN 16931 vorgibt, an welcher Stelle welche Informationen in einem Datensatz wie dargestellt werden müssen. Nachfolgend soll nun gezeigt werden, wie die steuerliche Datenqualität der EN 16931 ist und welche Möglichkeiten sich hierfür für Steuerberater ergeben. Hierzu zeigen wir exemplarisch am Datenfeld „Rechnungstyp“, auf welche Datenqualität Sie sich als Steuerberater künftig freuen dürfen.
In Tabelle 1 hatten wir den Aufbau von EN 16931 bereits stark vereinfacht dargestellt. An dritter Stelle im Datensatz muss der Rechnungstyp mit einem bestimmten Code angegeben werden, der sich aus einer bestimmten Liste namens UNTDID 1001 ergibt. Im Datensatz selbst steht nun lediglich die Ziffer „380“, die repräsentativ für einen bestimmten Rechnungstyp steht (Abb. 2).

Abbildung 2: XML-Ansicht für Rechnungstypcode
 Abbildung 2: XML-Ansicht für Rechnungstypcode


Die Ziffer „380“ im Datenfeld Rechnungstyp zeigt hier an, dass es sich um eine „Commercial Invoice“, also eine Handelsrechnung handelt. Die UNTDID 1001 enthält aber auch viele andere Rechnungstypen, die in Tabelle 2 beispielhaft dargestellt sind.

UNTDID 1001 Code Bezeichnung
325 Proforma invoice
326 Partial invoice
386 Prepayment invoice
875 Partial construction invoice
876 Partial final construction invoice
877 Final construction invoice
384 Corrected invoice
389 Self-billed invoice


Tabelle 2: UNTDID 1001 Auszug unterschiedlicher Rechnungstypen

Jeder der aufgelisteten Rechnungstypen erfordert eine andere steuerliche oder buchhalterische Behandlung. Anhand dieses kleinen Beispiels wird deutlich, wie wertvoll die Informationen aus einer elektronischen Rechnung sein können. Dieses Datenpotenzial sollte daher entsprechend genutzt werden, da wertvolle Informationen automatisch aus der Rechnung extrahiert werden können, ohne dass weitere Detailanalysen oder umfangreiche manuelle Sichtkontrollen erforderlich sind.

4. Die E-Rechnung und Digitale Meldesysteme auf Basis der E-Rechnung

Die E-Rechnung nach EN 16931 und die Digitalisierung der Rechnungsstellung ist nur der erste Schritt zu einer datenbasierten Umsatzsteuererklärung. Sowohl die EU-Initiative VAT in the Digital Age als auch das Wachstumschancengesetz sehen in der E-Rechnung nur den notwendigen Grundstein für ein später einzuführendes Digitales Meldesystem. Über ein Digitales Meldesystem sollen zukünftig Rechnungsdaten sowohl für innergemeinschaftliche als auch für rein lokale Umsätze zeitnah an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Das Meldeformat eines solchen Digitalen Meldesystems orientiert sich auch hier an der EN 16931. Dementsprechend sollen Unternehmen zunächst in der Lage sein, Rechnungen in einem EN 16931-kompatiblen Format zu erstellen und zu empfangen, um dann aus diesen Rechnungen bestimmte Rechnungsdaten zu extrahieren und in ein separates Steuerformular zu übertragen, das sich ebenfalls an der EN 16931 orientiert. Sicherlich liegt dies alles noch in weiter Ferne, da weder ViDA noch das Wachstumschancengesetz final verabschiedet worden sind bzw. noch keine konkreten Zeitpläne zur Umsetzung existieren. Gleichwohl sollten alle Beteiligten bereits jetzt ein großes Interesse an der Rechnungsstellung haben, da diese die zukünftige Basis für eine zeitnahe Umsatzsteuererklärung im Rahmen eines Digitalen Meldesystems darstellt.


5. Hinweise für Steuerberater

Die Einführung der E-Rechnung nach EN 16931 bringt zahlreiche Vorteile für die Effizienz und Digitalisierung der Buchhaltungsprozesse mit sich. Allerdings stellt sie Steuerberater und deren Mandanten auch vor neue Herausforderungen. Die traditionelle Praxis, bei der Mandanten mit Schuhkartons voller Papierbelege zum Steuerberater kommen, wird zunehmend durch digitale Prozesse ersetzt. Diese Transformation bietet jedoch auch Chancen, Arbeitsprozesse zu optimieren und die Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern und Mandanten neu zu gestalten.

     
  • Effizienzsteigerung durch Digitalisierung
    Die Umstellung auf E-Rechnungen im EN 16931-Format bedeutet für Steuerberater eine signifikante Zeitersparnis. Die automatisierte Verarbeitung von Rechnungsdaten durch Datenuploads als Batch eliminiert das zeitaufwendige manuelle Abtippen von Belegen. Darüber hinaus verbessert die hohe Datenqualität der elektronischen Rechnungen die Zuverlässigkeit der Buchhaltung, reduziert Fehler und erleichtert die Datenanalyse.
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  • Automatisierte Verbuchung als Zukunft der Buchhaltung
    Mit der Einführung strukturierter E-Rechnungen wird die Buchhaltung zunehmend automatisiert. Steuerberater können Verbuchungsprozesse effizienter gestalten und spezifische Prüfungsparameter setzen, um eine bestmögliche Automatisierung zu erreichen. Diese Entwicklung erfordert jedoch eine Anpassung der bestehenden Arbeitsabläufe und möglicherweise die Einführung neuer Softwarelösungen.
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  • Herausforderungen der digitalen Transformation
    Obwohl die Vorteile der Digitalisierung offensichtlich sind, stehen Steuerberater vor der Herausforderung, ihre Arbeitsprozesse und die ihrer Mandanten entsprechend anzupassen. Die Umstellung auf E-Rechnungen erfordert eine sorgfältige Planung und Implementierung:
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  • Anpassung der Arbeitsprozesse: Steuerberatungskanzleien sollten ihre internen Prozesse überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um die Effizienzvorteile der E-Rechnung vollständig auszuschöpfen.
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  • Datenaufbereitung und -integration: Die Integration der Rechnungsdaten in die bestehenden Buchhaltungssysteme kann Herausforderungen mit sich bringen, insbesondere wenn Datenformate konvertiert oder angepasst werden müssen.
    Datenanalyse und -kontrolle: Angesichts der Flut an digitalen Daten erfordert die Datenanalyse und -kontrolle neue Ansätze. Steuerberater müssen in der Lage sein, schnell einen Überblick zu gewinnen und effiziente Kontrollen und Anpassungen in Zusammenarbeit mit dem Mandanten durchzuführen.

Lösungsansätze für eine erfolgreiche Umstellung

Um diese Herausforderungen zu meistern, sind praktische Lösungsansätze gefragt:

     
  • Auswahl geeigneter Software: Die Auswahl einer Buchhaltungssoftware, die eine nahtlose Verarbeitung von E-Rechnungen unterstützt, ist entscheidend.
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  • Schulung und Weiterbildung: Steuerberater und ihre Teams sollten sich kontinuierlich in digitalen Kompetenzen weiterbilden, um mit den neuen Technologien Schritt halten zu können.
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  • Kooperation mit Mandanten: Eine enge Zusammenarbeit mit Mandanten ist essenziell, um den Übergang zu E-Rechnungen erfolgreich zu gestalten. Steuerberater spielen eine Schlüsselrolle dabei, ihre Mandanten über die Vorteile und Notwendigkeiten der E-Rechnung aufzuklären und sie bei der Umstellung zu unterstützen.


6. Fazit

Die Einführung der E-Rechnung nach EN 16931 bringt eine Welle der Veränderung in die Buchhaltungspraxis der Steuerberater und ihrer Mandanten. Trotz der Herausforderungen bietet die E-Rechnung eine einmalige Chance zur Effizienzsteigerung, zur Digitalisierung von Prozessen und zur Verbesserung einer datenbasierten Buchhaltung durch Automatisierung. Durch die Anpassung an das neue digitale Rechnungszeitalter können Steuerberater ihren Mandanten einen erheblichen Mehrwert bieten und ihre Rolle als unverzichtbare Berater in der digitalen Transformation festigen.

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