Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
Die bereits erwähnte Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) stellt die Grundlage für die Berechnung aller aus der Steuerberatertätigkeit entstehenden Ansprüche dar. Sie legt einen Gebührenrahmen fest, der in Tabellen aufgelistete Grundgebühren und mögliche Faktoren für Zuschläge enthält.
Hinzurechnungen und Kürzungen
Konkret erfolgt die Berechnung der Steuerberatungskosten somit über eine Grundgebühr aus den Tabellen A bis C und dem jeweiligen Faktor, der zur Anwendung kommen darf, nach der Formel: Grundgebühr x Faktor = gesamte Gebühr. Für das Beispiel Einkommenssteuererklärung darf der Steuerberater die Grundgebühr nach Tabelle A mit dem Faktor 1/10 bis 6/10 multiplizieren. Handelt es sich um durchschnittlichen Aufwand, wird er die sogenannte Mittelgebühr als Berechnungsfaktor heranziehen – das wäre im genannten Beispiel der Faktor 3,5/10.
Sehr zeitintensive Beratungsleistungen, komplexe Sachverhalte oder das Erstellen einer Einnahmenüberschussrechnung sind Faktoren, die die Kosten für die Steuerberatungsleistung erhöhen. Es ist andererseits aber auch möglich, eine geringere als die gesetzlich festgelegte Gebühr zu vereinbaren – das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn dem Steuerberater nur sehr geringer Aufwand entsteht.