Den Kassenbeleg buchen
Ein Kassenbeleg kann ein Eigenbeleg oder ein Fremdbeleg sein. Laut Abgabeordnung § 190 Abs. 3 UGB ist es folgendermaßen anzusehen:
Die Buchungen und die sonst erforderlichen Aufzeichnungen sind vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen. Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sollen täglich festgehalten werden.
Buchungen werden auf dem Kassenkonto im Klasse 2 ausgewiesen. Es ist möglich, Nebenkassen zu führen, da der Kontorahmen KSV/BW 7 dafür ausreichend Platz hat.
Doch ist zu klären, auf welcher Seite das Kassenkonto anzusprechen ist, wenn es darum geht einen Kassenbeleg zu buchen.
Ist der Kassenbeleg ein Fremdbeleg (ausgestellt durch ein anderes Unternehmen), dann handelt es sich hier um einen Zahlungsausgang – das Kassenkonto wird gemindert. In diesem Fall wird das Kassenkonto auf der Habenseite (Guthaben) angesprochen.
Wenn der Kassenbeleg allerdings durch das eigene Unternehmen ausgestellt wurde, dann handelt es sich um einen Zahlungseingang – Mehrung des Kassenkontos. Hier wird das Kassenkonto dann auf der Sollseite angesprochen.
Als Nächstes muss geklärt werden, welches Gegenkonto anzusprechen ist.
Buchungsfälle, in denen das Kassenkonto einbezogen ist:
- Barverkauf an Kunden
- Bareinkauf
- Geldbewegung zwischen Bankkonto und Kasse – diese werden aber hier nicht behandelt – das fällt in den Bereich Bank-Kasse-Vorgang mit Geldtransitkonto.