Peter S., Florist und Inhaber eines Blumengeschäfts, liefert Petra M., Inhaberin eines Ingenieurbüros, am 15. Mai 2022 insgesamt 5 Blumensträusse à 50 Euro für verdiente Mitarbeiter.
Der Lieferschein kommt mit den Blumen und dient gleichzeitig als Rechnung. Damit ist der Lieferschein auch ein steuerlich relevanter Buchungsbeleg, es gilt also eine Frist von 7 Jahren.
Die Aufbewahrungsfrist startet zu Beginn des neuen Kalenderjahres, also am 1. Januar 2023, und endet am 31. Dezember 2029.