Kurz und Knapp: Ja!
Vor allem für Kleinunternehmen, die noch mit Office-Programmen, beispielsweise Excel oder Word, Rechnungen erstellen, stellt die GoBD eine besondere Herausforderung dar. Abgelegt werden diese Dokumente dann in Dateiordner unter Windows oder in Systeme wie beispielsweise Dropbox. Ein GoBD-konformes Vorgehen ist damit in vielen Fällen nicht mehr gegeben.
Auch die erforderliche lückenlose Dokumentation der Bearbeitungshistorie ist diesem Ordnersystem nicht mehr möglich. Sollte das Finanzamt bei dir eine Betriebsprüfung durchführen und der Prüfer geht davon aus, dass du dich nicht an die GoBD hältst, droht dir eine Steuerschätzung, die richtig teuer werden kann.
Eine Buchhaltungslösung ist für Kleinunternehmer eine preiswerte Lösung und garantiert, dass sämtliche rechtlichen und steuerlichen Grundsätze eingehalten werden.